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Der Fall Volkswagen Sachsen : Die Anwendbarkeit der Deutschlandklausel und die Ermessensausübung im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 EG-VertragThe / Fallet Volkswagen Sachsen : tillämpningen av artikel 87.2 c EG-fördraget och den skönsmässiga bedömningen enligt artikel 87.3

Braun, Bianca January 2002 (has links)
Der Fall Volkswagen Sachsen bildet ein typisches Beispiel für die Vereinbarkeit von Subventionen mit dem Gemeinsamen Markt. Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine Analyse des EuG-Urteils mit den Schwerpunkten Artikel 87 Abs. 2 lit. c EGV und Ermessensausübung nach Art. 87 Abs. 3. Die Deutschlandklausel war ursprünglich in den EGV eingeführt worden, um der ehemaligen Bundesrepublik die Möglichkeit zu geben, Unternehmen zu fördern, die von der Abriegelung der DDR betroffen waren. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der fünf neuen Bundesländer werden von einigen Stimmen in der Literatur als eine Folge dieser Teilung betrachtet. Dies ist weder mit dem Sinn und Zweck der Deutschlandklausel, noch mit dem Gebot, diese als Ausnahmebestimmungen eng auszulegen, vereinbar. Vielmehr ist mit der Gegenmeinung davon auszugehen, dass mit der Teilung Deutschlands i. S. v. Art. 87 Abs. 2 lit. c EGV die faktische Errichtung der Grenzanlagen gemeint ist. Die schlechte Wirtschaftslage in Ostdeutschland beruht damit auf einem weiteren Moment, die Einführung der Planwirtschaft in der DDR. Die Beihilfe für Volkswagen kanndaher nicht mit der Deutschlandklausel gerechtfertigt werden. Im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 EGV steht der Kommission ein weites Ermessen zu. Gerichtlich nachprüfbar ist nur, ob sie dieses nicht offensichtlich überschritten hat. Unabhängig davon, ob der Kfz-Gemeinschaftsrahmen formell für in allen Mitgliedstaaten angenommen wurde und damit rechtliche Verbindlichkeit erlangt hat, kann die Kommission diesen bei der Prüfung neuer Beihilfen anwenden. Auch bei der Abwägung zwischen der wünschenswerten Ansiedlung von Volkswagen in einem wirtschaftlich benachteiligten Gebiet und einer damit eventuell verbundenen Steigerung der Überproduktionen in der Automobilindustrie kann der Kommission kein Ermessensmissbrauch nachgewiesen werden.
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Der Fall Volkswagen Sachsen : Die Anwendbarkeit der Deutschlandklausel und die Ermessensausübung im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 EG-VertragThe / Fallet Volkswagen Sachsen : tillämpningen av artikel 87.2 c EG-fördraget och den skönsmässiga bedömningen enligt artikel 87.3

Braun, Bianca January 2002 (has links)
<p>Der Fall Volkswagen Sachsen bildet ein typisches Beispiel für die Vereinbarkeit von Subventionen mit dem Gemeinsamen Markt. Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine Analyse des EuG-Urteils mit den Schwerpunkten Artikel 87 Abs. 2 lit. c EGV und Ermessensausübung nach Art. 87 Abs. 3. Die Deutschlandklausel war ursprünglich in den EGV eingeführt worden, um der ehemaligen Bundesrepublik die Möglichkeit zu geben, Unternehmen zu fördern, die von der Abriegelung der DDR betroffen waren. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der fünf neuen Bundesländer werden von einigen Stimmen in der Literatur als eine Folge dieser Teilung betrachtet. Dies ist weder mit dem Sinn und Zweck der Deutschlandklausel, noch mit dem Gebot, diese als Ausnahmebestimmungen eng auszulegen, vereinbar. Vielmehr ist mit der Gegenmeinung davon auszugehen, dass mit der Teilung Deutschlands i. S. v. Art. 87 Abs. 2 lit. c EGV die faktische Errichtung der Grenzanlagen gemeint ist. Die schlechte Wirtschaftslage in Ostdeutschland beruht damit auf einem weiteren Moment, die Einführung der Planwirtschaft in der DDR. Die Beihilfe für Volkswagen kanndaher nicht mit der Deutschlandklausel gerechtfertigt werden. Im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 EGV steht der Kommission ein weites Ermessen zu. Gerichtlich nachprüfbar ist nur, ob sie dieses nicht offensichtlich überschritten hat. Unabhängig davon, ob der Kfz-Gemeinschaftsrahmen formell für in allen Mitgliedstaaten angenommen wurde und damit rechtliche Verbindlichkeit erlangt hat, kann die Kommission diesen bei der Prüfung neuer Beihilfen anwenden. Auch bei der Abwägung zwischen der wünschenswerten Ansiedlung von Volkswagen in einem wirtschaftlich benachteiligten Gebiet und einer damit eventuell verbundenen Steigerung der Überproduktionen in der Automobilindustrie kann der Kommission kein Ermessensmissbrauch nachgewiesen werden.</p>
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Do floods scare off residents?

Berlemann, Michael, Methorst, Joel, Thum, Marcel 07 June 2024 (has links)
We use the 2002 flood disaster in the German state of Saxony as a natural experiment to study whether the population avoided disaster-prone areas after the flood. Such voting-by-feet location choices should enhance the resilience of municipalities in the future. Our difference-in-differences analysis with data from 419 municipalities over more than 10 years, however, shows that the communities affected by the flood had higher migration development than non-affected communities. The differential effect is also economically significant; the net migration rate is higher by approximately 2.5 people per 1000 inhabitants per year in affected municipalities.
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State aid and competition policy

Glowicka, Elzbieta 18 July 2008 (has links)
Die Regierungen in der Europäischen Union retten Unternehmen in Schwierigkeiten durch staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Diese Dissertation besteht aus drei Kapiteln, die solche Beihilfen analysieren. Im ersten Kapitel nutze ich Daten von 86 Fällen aus den Jahren 1995-2003 um zu prüfen, wie wirksam die Beihilfen bei der Konkursprävention sind. Es gibt drei Ergebnisse. Erstens steigt die geschätzte diskrete hazard rate in den ersten vier Jahren nach der Subvention und sinkt danach, was nahelegt, dass einige Sanierungen den Konkurs eher verzögern als verhindern. Zweitens, Regierungen favorisieren staatliche Unternehmen bei Beihilfeentscheidungen, obwohl diese keine besseren Überlebenschancen haben. Drittens, die Wahl, ob Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe gewärt wird, ist eine endogene Variable in der Analyse. Wenn man sie als exogen betrachtet, unterschätzt man die Auswirkungen auf die Konkurswahrscheinlichkeit. Das zweite Kapitel ist eine Studie über die Auswirkungen von Bailouts auf Marktstruktur und Wohlfahrt in einem internationalen, asymmetrischen Cournot -- Duopol. Es wird gezeigt, dass die optimale Beihilfe positiv ist, auch wenn der Marktaustritt einer Firma nicht verhindert werden kann. Der Grund hierfür ist ein strategischer Effekt, der die effizientere Firma zu einer zusätzlichen kostenreduzierenden Maßnahme veranlasst. Wird der Marktaustritt verhindert, ist Effizienz geringer. Das dritte Kapitel enthält empirische Belege der politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Determinanten der Sanierungsubventionspolitik. Ich nutze einen neuen Datensatz über Entscheidungen über Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen während der Jahre 1995-2003 zusammen mit Informationen über Wahlergebnisse in den Europäischen Ländern. Das wichtigste Ergebnis ist, dass die Beihilfen in Ländern mit Mehrheitswahlsystem wahrscheinlicher sind, insbesondere während der Jahre vor Wahlen. / Governments in the European Union bail out firms in distress by granting Rescue and Restructuring Subsidies. This thesis consists of three chapters analyzing European bailouts. In the first chapter, I use data from 86 cases during the years 1995-2003 to examine the effectiveness of bailouts in preventing bankruptcy. The results are threefold. First, the estimated discrete-time hazard rate increases during the first four years after the subsidy and drops after that, suggesting that some bailouts only delayed exit instead of preventing it. Second, governments'' bailout decisions favored state-owned firms, even though state-owned firms did not outperform private ones in the survival chances. Third, subsidy choice is an endogenous variable and treating it as exogenous underestimates its impact on the bankruptcy probability. Policy implications are discussed in the chapter. The second chapter is a study of the effects of bailouts on market structure and welfare in an international asymmetric Cournot duopoly. I show that the subsidy is positive also when it fails to prevent the exit. The reason is a strategic effect, which forces the more efficient firm to make additional cost-reducing effort. When the exit is prevented, allocative and productive efficiencies are lower than in case of exit. The third chapter provides evidence of political, institutional and economic determinants of bailout policies. I use a new data set based on rescue and restructuring aid decisions during the years 1995-2003 merged with information about electoral outcomes in European countries. The main finding is that in countries with majoritarian democratic institutions bailouts are more likely, in particular during years preceding elections. Since bailouts are a targeted fiscal policy, the evidence supports the theory of Persson and Tabellini (2000) predicting that electoral systems shape incentives for fiscal policy choices.

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