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Die Dresdner Schlosskirchenbücher: Textkritische Edition der beiden Amtsbücher der evangelischen Schlosskapelle zu Dresden (geführt zwischen 1608 und 1710): Landeskirchenarchiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Bestand 92, Evangelische Hofkirche zu Dresden, Nrn. 1 und 2

Richter, Christa Maria 04 March 2021 (has links)
Die beiden Amtsbücher der evangelischen Schlosskapelle zu Dresden, aufbewahrt im Landeskirchenarchiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Bestand 92, Evangelische Hofkirche zu Dresden, Nrn. 1 und 2, beschreiben im Wesentlichen die von der Hofgeistlichkeit durchgeführten Kasualien (Taufen, Trauungen, Begräbnisse, Kommunionen) in der Kapelle sowie zum Teil in anderen Kirchen und Privaträumen vom Ende des 16. Jahrhunderts bis 1710 und um¬fassen zusammen 1140 Originalseiten, die unterschiedlich stark beschrieben sind. Das erste Buch hatte der Hofprediger Paul Jenisch 1608 angelegt. Seinen Einträgen zu den aktuellen Gottesdiensten stellte er einen Abriss über die albertinische evangelische Landesgeschichte voran, die bis zu Herzog Heinrich als erstem Reformator zurückreicht. Neben den reformatorischen Errungenschaften der Landesherren – eine Art Herrscher-Memoria –, einer Baugeschichte der Schlosskapelle, Erläuterungen zu den zeremoniellen Kirchengebräuchen, Listen des damaligen Kirchenornats, der kircheneigenen Bücher und anderer Wertsachen sowie Informationen über die von den Hofpredigern behandelten Predigttexte beinhalten die Schilderungen eine kleine Dresdner Stadtchronik ab 1500 sowie eine bis ins Mittelalter zurückreichende Beschreibung Dresdner Sehenswürdigkeiten. Nach Jenischs Tod 1612 wurde das Buch von seinen Nachfolgern fortgesetzt, die neben der Weiterführung einiger historischer Kapitel vor allem die von ihnen verrichteten Kasualien eintrugen. Sie leisteten ihre Dienste nicht nur in der Schlosskapelle, sondern auch in anderen Schlossräumen sowie in Privatwohnungen der Gemeindemitglieder, zu denen nicht nur die Familie des Landesherrn, sondern das gesamte kurfürstliche Hofministerium gehörte. Hin und wieder finden auch die Dresdner Sophienkirche, die Torgauer Schlosskapelle, der Freiberger Dom und andere heimische sakrale Räume Erwähnung; Gleiches gilt für solche Orte, die die Dresdner Hofgeistlichkeit reisebedingt aufgesucht hatte. Als neue Kategorie kam – neben einem leider nur kurzzeitig geführten Register über die in der Sophien- und der Frauenkirche gehaltenen Trauergottesdienste – eine Statistik über die Personenzahlen (ohne Namen) bei Kasualien in den drei Hauptgemeinden (Schloss-, Kreuz- und Frauenkirche) hinzu. Hier finden sich auch Informationen über die Todesfälle in weiteren Stadtteilen und Gemeinden (Annenkirche, Lazarett usw.). 1660 legte der Hofprediger Johann Andreas Lucius einen zweiten Band an, der bis 1710 reicht. Parallel dazu wurde der erste Band partiell bis 1692 weitergeführt. Da der Folgeband (1711ff.) nicht mehr erhalten ist, handelt es sich um die einzigen Kirchenbücher über die evangelischen Hofgottesdienste in der kursächsischen Haupt- und Residenzstadt Dresden bis zur Schließung der (seinerzeit noch als Schlosskirche bezeichneten) Schlosskapelle 1737 und damit um besonders wichtige Primärquellen zu dieser kirchen-, kunst- und musikgeschichtlich bedeutsamen Epoche. Bisher mangelt es an einer weitflächigen Rezeption dieser umfassenden Quellen, denn zum einen eignen sich die zahllosen Einträge nicht als Lesebuch, zum anderen waren die meisten Geistlichen keine Schönschreiber, und drittens ist es an einigen Stellen zu Tintenverwischungen und Papierverlust gekommen. Viele Einträge sind also sehr schlecht entzifferbar oder unvollständig und müssen erst wieder rekonstruiert werden. Aus diesem Grund hat die Bearbeiterin die Quellen transkribiert – die Ergebnisse sind in ihrem Aufsatz „Die Dresdner Schlosskirchenbücher. Anmerkungen zu den Quellen und zum laufenden Editionsprojekt“ im Schütz-Jahrbuch 2016 (38. Jahrgang 2017), 55−68, nachzulesen – und mit Orts-, Personen- und Werkregistern versehen. Diese dienen als Hauptzugänge zu den Quellen, da aufgrund der unterschiedlichen Schreibungen der Wörter und der vielen Abkürzungen die Suchergebnisse auch bei einer durchlaufenden Volltextsuche innerhalb des PDF-Dokuments unvollständig bleiben müssen. Dabei zeichnen sich die Register durch einige Besonderheiten aus: Das Ortsregister beinhaltet neben den gewöhnlichen Orten und Regionen auch alle erwähnten Dresdner Plätze, seien es Gassen, Märkte und Straßen, Stadtteile bzw. Kirchgemeinden und Klöster, öffentliche Anlagen und Gebäude, Schlossräume und Privatwohnungen einiger zum Hofministerium gehöriger Personen, die bei Feierlichkeiten ihre Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben, ferner Gewässer, Wälder und Berge. Die Personenverzeichnisse sind ergänzt durch ein Berufsregister sowie durch eine Liste jener Geistlichen, die die Gottesdienste durchgeführt oder dieselben in den Amtsbüchern notiert haben. Das Werkregister – man könnte es auch als ein spezielles Sachregister bezeichnen – umfasst zum einen die in den Amtsbüchern erwähnten kirchen-, musik- und anderen geschichtlichen Quellen und zum anderen die während der Gottesdienste gesprochenen oder gesungenen Texte und andere Bestandteile der Gottesdienste. Zusammen umfassen die Register knapp 100 Din-A4-Seiten, die Transkriptionen inklusive Vorbemerkungen ca. 650 Seiten.:VORBEMERKUNGEN 1. Zu den Transkriptionen a. Übernahmen und Abweichungen von der Vorlage b. Übersicht zu den wiederkehrenden lateinischen Formulierungen 2. Zu den Registern a. Orte b. Personen c. Werke TRANSKRIPTIONEN Erstes Amtsbuch I. [Die albertinische Dynastie] 1. Die Landesherrschaft a. Herzog Heinrich (1473/1539−1541) b. Herzog und Kurfürst Moritz (1521/41−1553) c. Kurfürst August (1526/53−1586) d. Kurfürst Christian I. (1560/86−1591) e. Administrationsregierung (1591−1601) f. Kurfürst Christian II. (1583/1601−1611) g. Kurfürst Johann Georg I. (1585/1611f.) 2. [Kasualien der kur- und fürstlichen Personen] a. Vermählungen (1541−1692) b. Taufen (1545−1670) c. Kommunionen (1593−1659) d. Leichbegängnisse (1541−1680) II. Die Schlosskapelle 1. [Ausstattung] a. [Baugeschichte (1480−1612/1653)] b. Kirchengerät (um 1606/07/1646) c. Bücherbestände (vor 1612/1658) 2. Gebräuche a. Predigten (1610/1656/57) b. Beichte und Kommunion (vor 1612) c. Vespern (vor 1612) d. [Sonstiges: Litanei, Betstunden, Gemeines Gebet, Danksagungen] (vor 1612) e. Allgemeine Abläufe: Trauungen, Taufen, Leichbegängnisse (um 1612) III. Spezialverzeichnisse [Teil 1] 1. [Predigttexte und Gottesdienste] a. Allgemein (16. Jh.−1661) b. Passionspredigten (16. Jh.−1611) 2. [Kasualien des Adels-, Herren- und niederen Standes] a. Kommunionen (1603−1658) b. Trauungen (1598−1659) c. Taufen (1593−1659) d. Begräbnisse (1584/93−1613/45) 3. Dresdner Denkwürdigkeiten a. [Gebäude und Plätze (1070−1616/1708)] b. Besondere Ereignisse (1500−1626) 4. [Kasualien in weiteren Dresdner Kirchgemeinden] a. Leichpredigten in der Sophien- und der Frauenkirche (1627−1630) b. Jahresstatistik der Kasualien in sämtlichen Gemeinden (1617−1691) Zweites Amtsbuch IV. [Spezialverzeichnisse, Teil 2] 1. [Kasualien des Adels-, Herren- und niederen Standes, Teil 1] a. Kommunionen, Teil 2 (1692−1701) 2. [Kasualien der kur- und fürstlichen Personen] a. Kommunionen (1660−1710) 3. [Kasualien des Adels-, Herren- und niederen Standes, Teil 2] a. Kommunionen, Teil 3 (1702−1710) b. Kommunionen, Teil 1 (1660−1691) c. Trauungen (1660−1710) d. Taufen (1660−1710) REGISTER 1. Orte a. Dresden b. Sonstige Orte und Regionen 2. Personen a. Hochadel b. Adel, Bürgerliche und Sonstige c. Berufe und Ämter d. Ausführende Geistlichkeit 3. Werke a. Quellen: Drucke und Handschriften b. Texte und Musik in den Gottesdiensten
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Geschichte Radeberger Siegel und Wappen - Zeugnisse Radeberger Stadtgeschichte

Schönfuß-Krause, Renate 14 February 2023 (has links)
Wappen sind nicht nur schöne Schmuckstücke, sondern mit ihrer Blasonierung (Wappenbeschreibung) wird die Deutung und Darlegung geschichtlicher Hintergrundinformationen möglich, die wie im Fall des Radeberger Stadt-Wappens eng mit der Geschichte der Mark Meißen, der Erfolgsgeschichte Sachsens unter der Herrschaft der Wettiner und der Entwicklung von Burg und Stadt Radeberg verbunden sind. Das Radeberger Stadtwappen wird in der Heraldik mit seinem in einem Schild dargestellten Bildelement „Rad“ als „sprechendes“ oder „redendes“ Wappen bezeichnet, da dieses Bildmotiv ohne weitere Umschreibung den Namen der Stadt versinnbildlicht. Durch den 1507 durch Herzog Georg dem Bärtigen (1471–1539) verliehenen Wappenbrief an die Stadt Radeberg, der mit Blasonierung und Tinktur des Wappenbildes versehen ist, wurde das Stadtwappen von diesem Zeitpunkt an durch den Herzog als festgeschriebenes, „unveränderliches Wappenbild“ gesetzt, also damals schon im bestehenden Wappenrecht „zum Gesetz“ erhoben (s. „Acta des Königl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, HStA 10707, Nr. 5717 v. 2. Mai 1894“, Wappenbrief S.2/3). In Sachsen wurde ab 1894 eine Revision aller Stadtwappen und Siegel durch das Königliche Ministerium des Innern durchgeführt. Weder der Stadtrat noch der Bürgermeister besaßen Wissen über den Wappenbrief und seine Inhalte. Verlorengegangen und damit unbekannt waren ebenfalls das gesetzliche Wappenbild und die Festlegungen für seine Blasonierung. Bei dieser staatlichen Revision wurde offenbar, dass selbst die zur Überprüfung angeforderten Wappensiegel und -stempel der Stadt nicht mehr den Vorgaben des Wappenbriefes von 1507 entsprachen. Auch das aufgesetzte Wappenbild im Schlussstein des 1876 fertiggestellten Rathausportals war in Unkenntnis der amtlichen Vorgaben mit einem abweichenden heraldischen Bildelement versehen worden. Als Hausmarke am Schlussstein des Rathauses „festgemauert“ angebracht, entspricht es damit bis heute nicht den herzoglichen Vorgaben von 1507 und damit auch nicht dem Wappenrecht, welches unveränderlich Gültigkeit besitzt. Durch das Königliche Hauptstaatsarchiv Dresden (HStA) erhielt die Stadtverwaltung Radeberg 1895 erneut eine Abschrift des herzoglichen Wappenbriefes und eine verbindliche Zeichnung des Wappens zugestellt. In diesem Artikel werden die historische Entwicklung der Radeberger Stadtsiegel und -wappen ab dem Jahre 1233 einschl. der Blasonierung (Wappenbeschreibung) und Tingierung (Farbgebung) mit Wappenbegründung (ab 1507 auf Basis des Original-Wappenbriefes von Herzog Georg dem Bärtigen) behandelt. Die 'historische Begründung für Stadtsiegel und Wappen' auf Grundlage der Original-Dokumente und Original-Siegel im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden wird mit korrekten Quellen-Nachweisen und neuen Fotografien bewiesen. Ausgangspunkt ist das originale Stadtsiegel des Thimo von Radeberch aus dem Jahre 1233. Entstehung und Gestaltung der Radeberger Stadt-Fahne runden den Artikel ab. Angefügt ist ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis mit Archivalien-Nr.:Einführung 2 1. Blasonierung (Wappenbeschreibung) des Radeberger Wappens mit Wappenbegründung 5 1.1. Original Wappenbrief von Herzog Georg dem Bärtigen von 1507 / Abschrift 6 1.2. Radeberger Stadtwappen – Heraldische Darstellungsregeln seit 1507 10 1.3. Blasonierung – Beschreibung und Deutung des „gesetzlichen Kleinodes“ 10 1.4. Tingierung 12 1.4.1.Heraldische Stadtfarben für Radeberg 12 1.4.2 Heraldische Fahnen, Flaggen, Banner (Vexillologie) 12 1.5. Die Stadt Radeberg – Historische Begründung für Stadtsiegel und Wappen 12 2. Siegel und Wappen als Quelle der Geschichtsforschung 14 2.1. Erster urkundlicher Nachweis des Namens „Radeberch“ 1233 14 2.2. Die „de Radberch“ – Ritter, Castellane der Burgwarte, aber kein Adelsgeschlecht 15 2.3. Besiedlungspolitik: Zuerst kam der Krieger – danach der deutsche Bauer 17 2.4. Entstehung und Gebrauch der Wappen 19 2.4.1. Ritter führen Wappen als Erkennungszeichen in freier Annahme 19 2.4.2. Wappen werden zur „Wappenmode“ bei Bürgern und Städten 20 2.5. Thimos Wappen – Ursprung unserer Burg- und Ortsgeschichte? 21 2.5.1. Der Name „Radberch“ und drei Radteile geben immer wieder Rätsel auf 21 2.5.2. Gelehrte und ihre Wappenbilddeutungen – Widersprüche und Abweichungen 22 2.5.3. Radeberg erhielt 1412 Stadtrecht – eigenes Siegel mit Wappen gab es bereits 23 2.5.4. Radeberg 1507 mit besonderer Auszeichnung begnadet – einem Wappenbrief 24 3. 1894 – Beginn der Wappen- Revision aller sächsischer Städtewappen durch das Sächsische Ministerium des Innern 26 4. Radeberger Wappen mit „Rad, Löwe und Schwert“ – Kommunales Hoheitszeichen und Symbol für Heimatzugehörigkeit 27 5. Radeberger Stadtwappen und Radeberger Fahne – sie gehen als Botschafter der Stadt um die Welt 28 6. Quellen, Erläuterungen: 29
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You name it?!

Hayn, Evelyn 05 July 2018 (has links)
Ausgehend von einem sozialkonstruktivistischen, pragmatisch-kognitiven Verständnis von Namen untersucht die Studie die diskriminierenden Wahrnehmungen, die über Personen-namen in Deutschland und Schweden aufgerufen werden. Durch Anwendung der kritischen Theorien und Zugänge der Black Feminist, Postcolonial, Postmigrant, Trans und Disability Studies auf Namensdiskurse werden gegenwärtige sowie historische hegemoniale Normen dekonstruiert. Mit Hilfe des durch intersektionale Machtverhältnisse konstituierten Dispositivmodells wird die Intelligibilität von Personennamen zur Diskussion gestellt. Vergewohnheitung (accustoming) als neues analytisches Konzept macht nachvollziehbar, wie hegemoniales Wissen zu Namensgebung auf strukturalistische und essentialisierende Weise erworben und internalisiert wird. Die Analyse administrativer und legislativer Diskurse zeigt, wie hegemoniale Namensnormen historisch und institutionell vergewohnheitet wurden. Dass ein Personenname institutionell auch durch individuelle Wahrnehmung bestimmt wird, illustriert die Analyse des ‚Kindeswohl‘, einem zentralen Argument für Namensentscheidungen auf Standesämtern. Ein weiteres Beispiel für die Rechtfertigung ent_wahrgenommener diskriminierender Namenspraktiken ist das Sprachgefühlkonzept, dessen Verwendung daraufhin untersucht wird, inwiefern es nationalistische Vorstellungen des Eigenen und des Anderen aufruft. Schließlich wird die An- und Aberkennung von Menschsein als Konsequenz diskriminierender Namenshandlungen adressiert. Eine Sammlung empowernder Interventionen in diskriminierende Namenspraktiken sowie Empfehlungen für eine kontra_diskriminierende, antistrukturalistische Wahrnehmung von Personennamen runden die Studie ab. Mit ihrem transdisziplinären Ansatz veranschaulicht die Arbeit, wie disziplinäre Grenzen überschritten und Diskursfelder und -materialien, die traditionellerweise in den Rechts-, Geschichts-, Sprach- und Literaturwissenschaften analysiert werden, in die Genderforschung integriert werden können. / Based on a social constructivist, pragmatic cognitive understanding of naming, the study investigates the discriminatory hegemonic presuppositions and perceptions that are interpellated with personal names in Germany and Sweden. The critical lens of Black Feminist, Postcolonial, Postmigrant, Critical Trans and Disability Studies is applied in order to deconstruct current and past hegemonic naming norms. By regarding the un/intelligibility of names as constituted by intersecting power relations, racism_genderism_ableism_migratism_ classism, the dispositive model helps to identify what personal names and naming practices are made un/thinkable. Accustoming is introduced as an analytic tool to understand how hegemonic knowledge on naming is acquired and internalized in a structuralist and essentializing way. The analysis of administrative and legislative discourses demonstrates how hegemonic naming norms have been historically and institutionally accustomed. That a personal name is not only determined by institutional but also by individual decision-making is illustrated on the example of the child’s well-being, a commonly used argument for name decisions at registry offices. The feel for language as another norm to justify de_perceived name discrimination is analyzed against the background of how sprachgefühl as an emotive concept interpellates nationalist images of the self and the Other. The final chapter addresses the consequences of discriminatory naming practices: the definition and denial of personhood. The study concludes with a collection of empowering interventions in discriminatory naming practices and recommendations for a contra_ discriminatory anti-structuralist perception of personal names. By employing a transdisciplinary approach, the study illustrates how disciplinary boundaries are transgressed and how different discourse areas and material that traditionally are investigated in law, history, linguistics and literature is integrated in Gender Studies research.

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