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Rote Liste und Artenliste Sachsens - Plecoptera (Steinfliegen)Voigt, Hanno, Küttner, Ralf, Plesky, Bodo 07 May 2016 (has links)
In Sachsen sind bisher 75 Arten Steinfliegen nachgewiesen. In der Artenliste und Roten Liste sind sie zusammengestellt und bewertet. Die Rote Liste informiert über die Gefährdungssituation der Arten und Lebensräume und stellt eine Grundlage für die Fachplanung im Naturschutz dar. Rote Listen werden regelmäßig aktualisiert. Eine Rote Liste Steinfliegen erschien zuletzt 1999.
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - Wasserbewohnende KäferKlausnitzer, Bernhard 14 June 2016 (has links)
In der Broschüre sind 279 wasserbewohnende Käferarten aus 13 Familien dargestellt. Diese sind als ökologische Gruppe zur Charakterisierung von Gewässern, zur Bioindikation und zum Monitoring von FFH-Gebieten geeignet. Für die Verwendung von Wasserkäfern als Indikatoren im Rahmen von Naturschutzprojekten und der Eingriffsplanung sprechen die hohe Artenzahl sowohl in stehenden als auch in fließenden Gewässern und ihr Vorkommen in temporären Kleingewässern sowie in Überflutungsgewässern. Rote Listen werden regelmäßig aktualisiert. Eine Rote Liste der Wasserkäfer Sachsens erschien zuletzt 1996.
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - BockkäferKlausnitzer, Bernhard, Stegner, Jan 02 July 2020 (has links)
In Sachsen wurden bisher 158 Arten Bockkäfer nachgewiesen. In der Artenliste und Roten Liste sind sie zusammengestellt und bewertet. Die Rote Liste informiert über die Gefährdungssituation der Arten und Lebensräume und stellt eine Grundlage für die Fachplanung im Naturschutz dar. Rote Listen werden regelmäßig aktualisiert. Eine Rote Liste der Bockkäfer erschien in Sachsen zuletzt im Jahr 1994.
Wie bei kaum einer anderen Käferfamilie besteht bei den Bockkäfern die Möglichkeit der Verschleppung vor allem der präimaginalen Stadien mit Nutzholz. Auf diese Weise sind eine ganze Reihe von Arten nach Sachsen gekommen, die nicht zur sächsischen Fauna gehören. Holzplätze und Floßholz spielen eine Rolle sowie ein Transport mit der Roten und Wilden Weißeritz. Eindeutig eingeschleppte Arten sind in der Tabelle oder den Kommentaren als solche deutlich gekennzeichnet. In manchen Fällen ist es jedoch nicht sicher, ob die sächsischen Funde auf Verschleppung mit Holz beruhen oder ein autochthones Vorkommen vorliegt. Bei Arten, die nur an einer einzigen Stelle und dort nur einmal, oft allerdings sogar in hoher Anzahl beobachtet wurden, liegt eine Herkunft aus importiertem Holz nahe.
Redaktionsschluss: 15.12.2018
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - Farn- und SamenpflanzenSchulz, Dietmar January 2013 (has links)
In der Broschüre werden die in Sachsen etablierten 2.045 Arten mit Unterarten aufgelistet und bewertet. Die Rote Liste informiert über die Gefährdungssituation der Arten und Lebensräume und stellt eine Grundlage für die Fachplanung im Naturschutz dar. Die Arten sind mit den wissenschaftlichen Namen, ihren Synonymen und auch mit den volkstümlichen Namen aufgeführt. Eine Rote Liste für Farn- und Samenpflanzen in Sachsen erschien zuletzt 1999.
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - GrabwespenScholz, Andreas, Liebig, Wolf-Harald January 2013 (has links)
In Sachsen sind bisher 212 Arten Grabwespen nachgewiesen. In der Artenliste und Roten Liste sind sie zusammengestellt und bewertet. Die Rote Liste informiert über die Gefährdungssituation der Arten und Lebensräume und stellt eine Grundlage für die Fachplanung im Naturschutz dar. Rote Listen werden regelmäßig aktualisiert. Eine Rote Liste Grabwespen erschien zuletzt 1995.
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - ArmleuchteralgenBernhard, Sebastian, Doege, Angela 02 July 2020 (has links)
Bei den Armleuchteralgen (Characeae) handelt es sich um eine gut abgrenzbare Gruppe von Wasserpflanzen, die sich hervorragend zur Bioindikation von Gewässern eignet. Nach Erscheinen der letzten Roten Liste und Artenliste Sachsens (2008) konnte der Kenntnisstand über diese Artengruppe in Sachsen deutlich erweitert werden. Die aktuelle Rote Liste und Artenliste Sachsens – Armleuchteralgen wurde gemeinsam von LfULG und BfUL herausgegeben.
Redaktionsschluss: 31.01.2019
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Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften SachsensBöhnert, Wolfgang, Kleinknecht, Uta, Butler, Katrin, Richter, Frank, Schmidt, Peter A., Winter, Susanne 13 January 2022 (has links)
Das kommentierte Verzeichnis der Pflanzengesellschaften bietet eine Übersicht über die Vielfalt der sächsischen Vegetation. Die Rote Liste der Pflanzengesellschaften ist ein Bindeglied zwischen den Roten Listen der Arten und der Biotoptypen. Sie dient sowohl der Bioindikation als auch der Fachplanung des Naturschutzes. Mit Hilfe der Roten Liste können Arten- und Biotopschutzprogramme ergänzt und Aktivitäten zum Schutz und zur Entwicklung bedrohter Lebensräume angeregt werden. Die vorliegende Rote Liste der Pflanzengesellschaften Sachsens ist eine vollständig überarbeitete Fortschreibung der ersten Auflage von 2001.
Redaktionsschluss: 31.12.2020
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - LaufkäferGerbert, Jörg 15 November 2023 (has links)
Die Laufkäfer (Carabidae) besiedeln nahezu alle Lebensräume auf dem Land und in der Uferzone von Gewässern. Sie zählen zu bevorzugten Umweltindikatoren und werden bei vielen Planungsvorhaben als wichtige Standardartengruppe zur Bewertung von Lebensräumen herangezogen. Rote Listen dokumentieren den Kenntnisstand über die Gefährdung der einzelnen Arten und über den Anteil gefährdeter Arten der betrachteten Sippe. Die Artenliste gibt den aktuellen Stand der faunistischen Bearbeitung der Laufkäfer wider. Für die vorliegende 3. Auflage der Roten Liste wurden über 180.000 Datensätze ausgewertet, das entspricht mehr als einer Verdoppelung im Vergleich zur 2. Auflage von 2009.
Redaktionsschluss: 31.12.2022
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Rote Liste und Artenliste Sachsens - Farn- und SamenpflanzenSchulz, Dietmar 02 October 2013 (has links) (PDF)
In der Broschüre werden die in Sachsen etablierten 2.045 Arten mit Unterarten aufgelistet und bewertet. Die Rote Liste informiert über die Gefährdungssituation der Arten und Lebensräume und stellt eine Grundlage für die Fachplanung im Naturschutz dar. Die Arten sind mit den wissenschaftlichen Namen, ihren Synonymen und auch mit den volkstümlichen Namen aufgeführt. Eine Rote Liste für Farn- und Samenpflanzen in Sachsen erschien zuletzt 1999.
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Sachsens Natur bewahren!: Eine Biodiversitätskonzeption – 2012 bis 2014 erarbeitet von 65 Naturschutzpraktikern in Sachsen21 February 2019 (has links)
Der Freistaat Sachsen ist nach Artikel 10 der Landesverfassung verpflichtet, den Lebensraum wild lebender Tiere und Pflanzen zu erhalten. Der Handlungsdruck ist groß: Vierzig Prozent der 12 000 Arten Sachsens stehen auf den Roten Liste. Sie sind »gefährdet«, »stark gefährdet« oder »vom Aussterben« bedroht. Zum Schutz der biologischen Vielfalt kann vielfach beigetragen werden, etwa durch die Begrenzung der Flächenneuversieglung, die Vermeidung von Boden- oder Gewässerverunreinigungen durch die konventionelle Landwirtschaft und den Bergbau. Die sächsische Staatsregierung lässt sich öffentlichkeitswirksam als Gönnerin eines nachhaltigen Natur- und Umweltschutzes feiern. Wirksame Maßnahmen für den Naturschutz sind hingegen kaum zu bemerken. Das politische Interesse der aktuellen Regierung am Naturschutz ist ausgesprochen gering. Die Verwaltungsreformen der letzten Jahre haben den Naturschutz geschwächt. Im aktuellen Haushalt ist weder Geld für Flächenankäufe noch für Projekte für das Biotopverbundsystem eingestellt. Um das fortwährende Artensterben aufzuhalten und umzukehren, müssen durch Biotopverbünde und Biotopvernetzungen die Wanderungs- und Ausbreitungswege heimischer Arten wieder hergestellt werden. Bislang gibt es in Sachsen keine Anzeichen dafür, dass bis zum Jahr 2020 auf zehn Prozent der Landesfläche Biotopverbundsysteme eingerichtet werden, wie in der Nachhaltigkeitsstrategie formuliert wird. Doch Biotopverbundsysteme sind nur EIN Instrument. Wenn die industrielle Landwirtschaft weiterhin Gift und Gülle in gigantischen Größenordnungen ausbringt, immer mehr Verkehrswege die Landschaft zerschneiden und der Schwerlastverkehr noch mehr Stickoxide emittiert, wird die Artenvielfalt dennoch weiter schrumpfen. In das Sächsische Naturschutzgesetz müssen verbindliche Festlegungen zum gesetzlichen Regelungen und Instrumente werden der Dringlichkeit nicht gerecht, dem Erhalt der biologischen Vielfalt einen planerischen Rahmen zu geben. Bisher umfassen Naturschutzgebiete weniger als zwei Prozent der Landesfläche im Freistaat.
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