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Unintendierte Annäherung?Fehmel, Thilo 29 August 2016 (has links) (PDF)
Sozialpolitik ist eine nationalstaatliche Angelegenheit. Das senkt die Chancen auf eine harmonisierte oder gar einheitliche europäische Sozialpolitik. Aus diesem Grund hat sich EU-Kommission darauf verlegt, soziale und soziostrukturelle Zielzustände zu definieren und zu erreichen (Ergebniskonvergenz), die Wahl der sozialpolitischen Wege dorthin aber den Mitgliedstaaten zu überlassen. Unter Rückgriff auf interessentheoretische Überlegungen lässt sich jedoch zeigen, dass unabhängig von den Bemühungen der Kommission innerhalb der EU auch die sozialpolitischen Strukturen, Institutionen und Verfahren inklusive der ihnen zugrundeliegenden Leitideen konvergieren (Verfahrenskonvergenz). Für eine Sozialunion ist dies eine wesentliche Voraussetzung. Dass trotz der verfahrenskonvergenten Entwicklung die Realisierungschancen für eine solche Sozialunion oder zumindest die Wahrscheinlichkeit supranational harmonisierter nationaler Sozialpolitiken in absehbarer Zeit nicht steigen werden, liegt einerseits an den Divergenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Andererseits bleibt auch zu prüfen, inwieweit die sozialpolitischen Vorstellungen der EU mit den sich annähernden sozialpolitischen Verfahren in den EU-Mitgliedsstaaten in Übereinstimmung zu bringen sind. / Social policy is a nation-state matter. This reduces the prospects of a harmonized or even unified European social policy. For this reason, the EU Commission has resorted to defining the social target states to achieve (outcome convergence). The choice of the political way there is
left to the Member countries. Relying on theoretical considerations concerning organized interests and power resources it can be shown, however, that irrespective of the efforts of the Commission the social political structures, institutions and procedures, including the underlying guidelines converge within the EU (process convergence). This is an essential precondition for a social union. Nevertheless, the opportunities to this social union or to supranationally harmonized national social policies will not increase in foreseeable future. This is partly due to the divergence of economic performance of EU Member States. On the other hand, it is to consider how the EU commission’s social-political ideas and the converging social policy processes in the EU Member states are to be reconciled.
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Unintendierte Annäherung?: Theorie und Empirie sozialpolitischer Konvergenz in EuropaFehmel, Thilo January 2011 (has links)
Sozialpolitik ist eine nationalstaatliche Angelegenheit. Das senkt die Chancen auf eine harmonisierte oder gar einheitliche europäische Sozialpolitik. Aus diesem Grund hat sich EU-Kommission darauf verlegt, soziale und soziostrukturelle Zielzustände zu definieren und zu erreichen (Ergebniskonvergenz), die Wahl der sozialpolitischen Wege dorthin aber den Mitgliedstaaten zu überlassen. Unter Rückgriff auf interessentheoretische Überlegungen lässt sich jedoch zeigen, dass unabhängig von den Bemühungen der Kommission innerhalb der EU auch die sozialpolitischen Strukturen, Institutionen und Verfahren inklusive der ihnen zugrundeliegenden Leitideen konvergieren (Verfahrenskonvergenz). Für eine Sozialunion ist dies eine wesentliche Voraussetzung. Dass trotz der verfahrenskonvergenten Entwicklung die Realisierungschancen für eine solche Sozialunion oder zumindest die Wahrscheinlichkeit supranational harmonisierter nationaler Sozialpolitiken in absehbarer Zeit nicht steigen werden, liegt einerseits an den Divergenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Andererseits bleibt auch zu prüfen, inwieweit die sozialpolitischen Vorstellungen der EU mit den sich annähernden sozialpolitischen Verfahren in den EU-Mitgliedsstaaten in Übereinstimmung zu bringen sind.:Einleitung; Hindernisse intentionaler Konvergenz; Unintendierte Konvergenz?; Daten: sozialpolitische Konvergenz in Europa?; Schlussfolgerungen / Social policy is a nation-state matter. This reduces the prospects of a harmonized or even unified European social policy. For this reason, the EU Commission has resorted to defining the social target states to achieve (outcome convergence). The choice of the political way there is
left to the Member countries. Relying on theoretical considerations concerning organized interests and power resources it can be shown, however, that irrespective of the efforts of the Commission the social political structures, institutions and procedures, including the underlying guidelines converge within the EU (process convergence). This is an essential precondition for a social union. Nevertheless, the opportunities to this social union or to supranationally harmonized national social policies will not increase in foreseeable future. This is partly due to the divergence of economic performance of EU Member States. On the other hand, it is to consider how the EU commission’s social-political ideas and the converging social policy processes in the EU Member states are to be reconciled.:Einleitung; Hindernisse intentionaler Konvergenz; Unintendierte Konvergenz?; Daten: sozialpolitische Konvergenz in Europa?; Schlussfolgerungen
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Die Deutsche Bundesbank in neuer Gestalt - Zur Vierten Novellierung des BundesbankgesetzesGramlich, Ludwig 30 January 2009 (has links) (PDF)
Die Vierte Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahr 1992 zielte in erster Linie auf eine Bereinigung der temporären Sondersituation der Zentralbankorganisation in den "Neuen Bundesländern", brachte aber darüber hinaus eine Verschlankung der Strukturen der Bundesbank und einige weitere materielle Änderungen des Bundesbankgesetzes. Der Beitrag gibt zugleich eine erste Einschätzung des Anpassungsbedarfs bei Errichtung der im Maastricht-Vertrag vorgesehenen Wirtschafts- und Währungsunion.
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Die Deutsche Bundesbank in neuer Gestalt - Zur Vierten Novellierung des BundesbankgesetzesGramlich, Ludwig 30 January 2009 (has links)
Die Vierte Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahr 1992 zielte in erster Linie auf eine Bereinigung der temporären Sondersituation der Zentralbankorganisation in den "Neuen Bundesländern", brachte aber darüber hinaus eine Verschlankung der Strukturen der Bundesbank und einige weitere materielle Änderungen des Bundesbankgesetzes. Der Beitrag gibt zugleich eine erste Einschätzung des Anpassungsbedarfs bei Errichtung der im Maastricht-Vertrag vorgesehenen Wirtschafts- und Währungsunion.
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