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Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug

21 July 2021 (has links)
Viele der Ehrenamtler im sächsischen Justizvollzug sind in einem Trägerverein der Straffälligenhilfe organisiert. Diese Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig und neben ihren beruflichen oder sonstigen Verpflichtungen in einem sehr anspruchsvollen, interessanten, aber auch besonders sensiblen Bereich unserer Gesellschaft. Sie unterstützen die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten mit viel Interesse und Kreativität bei deren Arbeit, weil sie ihre eigenen, ganz unterschiedlich geprägten beruflichen und sozialen Lebenserfahrungen und ihr Wissen in die Arbeit mit und für die Gefangenen einbringen. Dadurch erreichen wir mehr Verständnis für die unterschiedlichen Problemlagen, eine bessere Kommunikation miteinander und eine lebensnahe Betreuung der Gefangenen im Vollzug. Redaktionsschluss: 01.03.2019
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Bargaining behind bars : peer and strategic interactions in theory and data /

Chen, Melvin Keith. January 2003 (has links) (PDF)
Mass., Harvard Univ., Dep. of Economics, Diss.--Cambridge, 2003. / Kopie, ersch. im Verl. UMI, Ann Arbor, Mich. - Enth. 3 Beitr.
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Auswirkungen von Freiheitsentzug in einer Zeit des Umbruchs : zugleich eine Bestandsaufnahme des Männererwachsenenvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern und in der JVA Brandenburg/Havel in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung /

Kunz, Christoph. January 2003 (has links)
Thesis (doctoral)--Universiẗat, Greifswald, 2002.
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Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht.Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945

Bührmann-Peters, Frank 05 March 2003 (has links)
Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945. Univ. Diss., Osnabrück 2002 Ziel der Untersuchung ist es, die bislang weitgehend vergessene Opfergruppe der wehrmachtgerichtlich Verurteilten sowie der SS- und polizeigerichtlich Bestraften in den emsländischen Strafgefangenenlagern wissenschaftlich zu beleuchten. Die Dokumentation der historischen Fakten steht hierbei im Mittelpunkt. Vorangestellt wird ein – weitgehend chronologisch gehaltener – allgemeiner Überblick über die Geschichte der Emslandlager von den Anfängen im Sommer 1933 bis zum Kriegsende im April 1945, in dem die verschiedenen Lagerfunktionen – Stichwort: Konzentrations­, Strafgefangenen-, Kriegsgefangenenlager – ebenso wie die zahlreichen Häftlingskategorien erläutert werden. Nachfolgend wird untersucht, warum überhaupt militärgerichtlich Verurteilte in die Emslandlager geschickt wurden. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass zu Zuchthausstrafen verurteilte Soldaten automatisch „wehrunwürdig“ und somit aus der Wehrmacht bzw. SS und Polizei ausgestoßen wurden. Die unter die „Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat“ vom 11.06.1940 fallenden Straftäter wurden in aller Regel in die Emslandlager eingewiesen. Die dafür vorliegenden Motive der beteiligten Institutionen werden eingehend diskutiert. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, weshalb die einzelnen straffällig gewordenen Soldaten ins Emsland kamen. Der Untersuchung der verschiedenen Straftatbestände werden zahlreiche Fallbeispiele verurteilter ehemaliger Wehrmachtssoldaten an die Seite gestellt. Es wird ebenfalls analysiert, welche der Delikte als „politisch“ einzustufen sind. Der dritte Block befasst sich mit der konkreten Ausprägung des Strafvollzugs in den Strafgefangenenlagern des Emslandes. Die Alltagserfahrungen der Häftlinge waren vor allem durch ihren Arbeitseinsatz bestimmt; die Tätigkeiten und Arbeitskommandos werden intensiv erörtert. Die Behandlung der Insassen durch Wachpersonal und „kommandierte“ Mitgefangene sowie die weiteren Existenzbedingungen offenbaren vollends die KZ-ähnlichen Zustände in den Emslandlagern.
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Familienorientierung im sächsischen Justizvollzug

02 April 2024 (has links)
Die Inhaftierung eines Menschen hat immer auch Auswirkungen auf dessen Angehörige. Insbesondere minderjährige Kinder sind betroffen, da ihnen eine wichtige Bezugsperson entzogen wird. Dieser unerwünschten, gleichwohl unvermeidbaren Nebenfolge einer Freiheitsstrafe soll bei der Vollzugsgestaltung aktiv entgegengewirkt werden, um die schädlichen Auswirkungen für Kinder und nicht inhaftierte Elternteile weitestgehend zu reduzieren und familiäre und soziale Bindungen zu erhalten. Eine Aufgabe des Justizvollzugs ist es daher, für die Zeit der Freiheitsentziehung Gelegenheiten zu schaffen, den Kontakt zu Angehörigen aufrechtzuerhalten und Begegnungen zu ermöglichen. Darüber hinaus kann eine intakte familiäre und soziale Beziehung einen ganz wesentlichen Beitrag für die Resozialisierung der Gefangenen leisten. Diese Broschüre gibt Auskunft über die Umsetzung und Möglichkeiten: Familienfreundliche Besuchsbereiche, Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Mutter-Kind-Station, Angebote der Elternbildung, Kontaktadressen für familienorientierte Angebote. Redaktionsschluss: 01.09.2023
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Hinter Schloss und Riegel?: GRÜNE Grundsätze für einen modernen Justizvollzug

21 May 2019 (has links)
Sucht und Abhängigkeit sind bei Gefangenen deutlich stärker ausgeprägt als in der Gesamtbevölkerung. In Sachsen hatten über die Hälfte bereits Berührung mit der Droge Crystal Meth. Zur erfolgreichen Therapie reicht eine (einmalige) Suchtberatung nicht aus. Vielmehr bedarf es einer stationären Suchttherapie bereits während der Haft. Das Justizministerium hat dazu ein erfolgreiches Modellprojekt in der JVA Zeithain und im Jugendstrafvollzug initiiert.
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Gerichtsbarkeit und Strafvollzug in und um Radeberg

Schönfuß, Klaus 21 June 2021 (has links)
Dargelegt wird die historische Entwicklung des Gerichtswesens, die Besonderheit der Stadt Radeberg mit ihrer städtischen Gerichtsbarkeit und ihrem Richtplatz, gegenüber der Stellung des Amtes mit eigenem Gericht und Richtplatz. Die Richtplätze des Amtes und der Stadt existierten also zeitlich parallel, der „Radeberger Galgenberg“ (der heutige Brauereiberg) hat nichts mit dem Richtplatz des Amtes Radeberg am Schießhaus zu tun, sie wurden auch nicht gemeinsam genutzt. Das Amt Radeberg war Gerichtsherr, vertreten durch den Amt- bzw. Justizamtmann, der lange Zeit aus der Familiendynastie Langbein kam. Der bekannteste war wohl Ernst Ludwig Langbein (1734 - 1824), der ab 1756 Amtmann und von 1787 bis zu seinem Tode 1824 Justizamtmann war.

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