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Staatliche Immunität für Zentralbanken?

Gramlich, Ludwig 09 December 2008 (has links)
Gerichtsverfahren vor allem betreffend die Nigerianische Zentrlalbank haben Ende der 70er Jahre die bis dahin kaum relevante Frage nach einer staatlichen Immunität auch für Zentralbanken, sowohl im Erkenntnis- als auch und vor allem im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgeworfen. Auch wenn eine solche Einrichtung privatrechtlich organisiert ist, kann sie aus materiellen Gründen Immunität genießen, weil es dafür auf die öffentlich-rechtliche Zielsetzung und - im Zweifel - auf die Qualifizierung ihres Handelns durch das Recht des Heimatstaates ankommen sollte.
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Die Bedeutung achtsamer, offener Bewusstseinszustände für die professionelle Handlungskompetenz von Lehrkräften / The meaning of mindful, open states of consciousness for the professional action competence of teachers

Neumann, Jörg 04 October 2018 (has links)
„Die Bedeutung achtsamer, offener Bewusstseinszustände für die professionelle Handlungskompetenz von Lehrkräften“: Ausgangspunkt der Arbeit ist die Annahme, dass die Kategorie „Achtsamkeit“ ein vernachlässigter Aspekt in der Lehrerforschung sowie in der Lehrerbildung ist, dessen Berücksichtigung konstruktive Perspektiven bei der Förderung der Handlungs-, bzw. Unterrichtskompetenz von Lehrkräften eröffnen kann. Um dieser These nachzugehen, wird zunächst der Begriff der professionellen Handlungskompetenz von Lehrkräften genauer untersucht. Hierbei ergibt sich, dass im Hinblick auf eine mögliche Förderung der Handlungskompetenz von Lehrkräften durch achtsamkeitsbasierte Verfahren insbesondere den nicht-kognitiven Komponenten der Handlungskompetenz von Lehrkräften pädagogische beliefs und ‚personale Kompetenzen’ eine Bedeutung zukommen könnte. Darüber hinaus wird aber auch deutlich, dass entsprechende mögliche Zusammenhänge in der bisherigen erziehungswissenschaftlichen Forschung nicht untersucht wurden. Um diesen Thesen nachzugehen wird in einem nächsten Schritt als Arbeitsdefinition «Achtsamkeit» nach Kabat-Zinn als ‚Bewusstseinszustand’ definiert, wobei Achtsamkeitstraining bzw. Meditation in diesem Kontext als Methode verstanden wird, die Modulationsfähigkeit in Richtung achtsamer Bewusstseinszustände zu fördern. Zur Entwicklung begründeter Hypothesen, welche Aussagen über mögliche pädagogische beliefs sowie berufsrelevante Persönlichkeitsmerkmale von meditierenden Lehrkräften darstellen, wird unter Einbezug der Psychologie Maslows sowie Teile der buddhistischen Lehre ermittelt, welche Merkmale (psychische Dispositionen) mit achtsamen Bewusstseinszuständen einhergehen. Diese Merkmale werden mit berufsrelevanten Persönlichkeitsmerkmalen von Lehrkräften sowie Kategorien aus dem Bereich der pädagogischen beliefs verglichen. Hierbei ergeben sich vielfältige inhaltliche Bezüge, aus denen im Wesentlichen zwei Hypothesen abgeleitet werden: Hypothese 1: Meditierende Lehrkräfte mit vertieften Meditationserfahrungen verfügen signifikant häufiger über berufsrelevante Persönlichkeitsmerkmale («Emotionale Stabilität», «Offenheit für Erfahrung», «Humor/Heiterkeit») als nicht meditierende Lehrkräfte. Hypothese 2: Meditierende Lehrkräfte mit vertieften Meditationserfahrungen zeigen signifikant häufiger eine ‚offene, beziehungsbewusste und achtsamkeitsgestützte pädagogische Einstellung’ (OBA-PE) als nicht meditierende Lehrkräfte. Das Konstrukt OBA-PE enthält dabei folgende inhaltliche Elemente: Betonung des Beziehungsaspekts, Betonung emotionaler/sozialer Lernziele, Unterricht wird als offener Prozess gesehen, Fokus auf Förderung individueller Fähigkeiten der Lernenden, bewusster Einbezug der Fähigkeit zur Achtsamkeit in pädagogisches Denken und Handeln. Um genannten Hypothesen nach zu gehen, werden in einer empirischen Untersuchung Daten von 254 Lehrkräften miteinander verglichen. Für die Messung des Konstrukts OBA-PE wird die Skala BSPE (Bewusstseinsstrukturabhängige pädagogische Einstellungen) entwickelt, welche sich in der Auswertung als empirisch belastbar erweist. Die Ergebnisse der Auswertung bezüglich der beiden Hypothesen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: - Meditierende Lehrkräfte mit vertieften Meditationserfahrungen zeigen hoch signifikant höhere Werte in den Merkmalsbereichen «Emotionale Stabilität» und «Offenheit für Erfahrung» als nicht meditierende Lehrkräfte, wobei die Effektstärken im mittleren Bereich liegen. Das heißt die hoch signifikanten Mittelwertunterschiede können aufgrund der Effektstärken als inhaltlich bedeutsam betrachtet werden. Für das Merkmal ‚Humor/Heiterkeit’ zeigen die vertieft meditierenden Lehrkräfte signifikant höhere Werte als die nicht meditierenden Lehrkräfte. Hier zeigt sich allerdings nur ein kleiner Effekt. Das heißt bezüglich des Merkmals ‚Humor/Heiterkeit’ sind die Mittewertunterschiede also inhaltlich weniger bedeutsam. - Bei einem Vergleich zwischen vertieft meditierenden und nicht-meditierenden Lehrkräften ergeben sich hoch signifikante Unterschiede hinsichtlich der Ausprägung einer ‚offenen, beziehungsbewussten sowie achtsamkeitsgestützten pädagogischen Einstellung’ (OBA-PE) in erwarteter Richtung. Das heißt die vertieft meditierenden Lehrkräfte zeigen hier hoch signifikant höhere Werte als die nicht meditierenden Lehrkräfte, wobei die Effektstärke als groß bezeichnet werden kann. Dementsprechend sind die hochsignifikanten Mittelwertunterschiede als inhaltlich bedeutsam anzusehen. Zusammenfassend lasst sich feststellen, dass Hypothese 1 bezüglich der Merkmale «Emotionale Stabilität» sowie «Offenheit für Erfahrung» bestätigt werden konnte: Die vertieft meditierenden Lehrkräfte zeigen sich deutlich emotional stabiler sowie offener für Erfahrung als die nicht meditierenden Lehrkräfte. Ebenso konnte Hypothese 2 gestützt werden: Die vertieft meditierenden Lehrkräfte zeigen wesentlich ausgeprägter eine OBA-PE als ihre nicht meditierenden Kolleginnen und Kollegen. Das heißt auch: Die meditierenden Lehrkräfte nutzen bewusst ihre Fähigkeit zur Achtsamkeit bei der Bewältigung pädagogischer Aufgaben. Abschließend sei angemerkt, dass die Darstellung der Ergebnisse dieser Studie lediglich statistische Zusammenhänge aufzeigt, die keine Aussagen über Kausalzusammenhänge macht, da es sich um eine Querschnittuntersuchung handelt. Es wäre wünschenswert, wenn zukünftige Längsschnittuntersuchungen folgen, welche die Lehrkräfte zu verschiedenen Zeitpunkten vor und nach der Absolvierung von Achtsamkeitstrainings untersuchen, um auf kausaler Ebene zu konkreten Erkenntnissen zu kommen.
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Personale Differenzierung im Kaufrecht : Rechtsvergleichende Studie unter Einbeziehung nationaler Regelungen (Deutschland, Frankreich) und internationaler Regelwerke (CISG, UNIDROIT PICC, CESL, CFR) / La différenciation "ratione personae" des règles juridiques relatives à la vente : étude comparative portant sur des règles nationales (Allemagne, France) ainsi que sur des réglementations internationales (CISG, PICC, CESL, CFR) / Personal distinction in sales law

Beil, Lydia 17 November 2017 (has links)
Dans le domaine du droit de la vente, on peut trouver beaucoup de règles qui sont limitées dans leur champ d’application ratione personae (par exemple aux seuls contrats Business to Consumer, B2C, ou aux contrats B2B). Ces différenciations sont souvent dues à des raisons historiques (par exemple la transposition de directives européennes en matière de droit de la consommation). Cependant, ces différenciations, qui compliquent les dispositions en matière du droit de la vente pour la jurisprudence ainsi que pour les utilisateurs et praticiens du droit, ne sont souvent pas justifiées par des raisons matérielles. La présente étude a l’objectif de trouver une réponse à la question quelles différenciations sont réellement utiles et dans quelles dispositions il est souhaitable de prévoir davantage une règle uniforme pour toutes les hypothèses ratione personae. A cette fin, le travail examine le droit de la vente français et allemand ainsi que des réglementations et principes européennes et internationaux (CVIM, DCEV, Principes UNIDROIT, CCR) et les analyse en se référant, outre que l’argumentation juridique, à la méthode fonctionnelle du droit comparé et à l’analyse économique du droit. / In sales law, there are many provisions that have limited personal scope of application, for instance special rules for so-called B2C (Business-to-Consumer) or B2B (Business-to-Business) contracts. Those personal differentiations, that make the application for judges, contracting parties as well as legal practitioners very complicated, are often due to historical reasons (for example the transposition of European Directives in the field of consumer law), but not justified by substantial arguments like differences between those personal categories.The present comparative study aims at finding out where these differentiations are useful and justified by substantial reasons and at what point it is preferable to provide a uniform rule for all personal configurations. In order to answer this question, this work examines the German and French sales law as well as European and international regulations and principles of soft law (CISG, CESL, UNIDROIT Principles, CFR) and analysis the rules using, apart from legal argumentation, the functional method of comparative law as well as the law and economics approach. / Insbesondere im Kaufrecht findet man immer wieder einzelne Vorschriften, Gesetzesabschnitte oder ganze Gesetzbücher mit eingeschränkten personalen Anwendungsbereichen (z.B. beschränkt auf Business to Consumer Verträge, B2C, oder auch auf B2B-Verträge. Jedoch scheint dieses komplizierte Netz aus personalen Differenzierungen keiner bestimmten Logik zu folgen und basiert häufig auf rein historischen Gründen (z.B. der Umsetzung von europäischen Verbraucherrichtlinien) oder auf beschränkter legislativer Kompetenz.Die vorliegende Arbeit untersucht daher, an welcher Stelle derartige personal differenzierende Vorschriften tatsächlich durch materielle Gründe gerechtfertigt sind und wo es besser wäre, die Differenzierung zu beseitigen, um das Kaufrecht zu vereinfachen und für dessen Adressaten und Anwender zugänglicher zu machen. Somit richtet sich die Arbeit nicht nur an die Gesetzgeber, um die existierenden Regelungen zu vereinfachen, sondern auch an die Rechtsprechung und die Praxis. Um dieses Ziel zu erreichen untersucht die Arbeit das deutsche und französische Kaufrecht sowie internationale und europäische Regelwerke (CISG, CESL, UNIDROIT-Principles, CFR). Dabei werden außer der juristischen Argumentation die funktionale Methode der Rechtsvergleichung und die Ökonomische Analyse des Rechts verwendet.

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