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Europäische Inländer? Ausländer-Integration und GemeinschaftsrechtGramlich, Ludwig 11 December 2008 (has links) (PDF)
Bezogen auf den politischen Status, insbesondere das (kommunale) Wahlrecht, wird analysiert, ob und wie weit die Europäische Gemeinschaft Kompetenzen hat, um die herkömmliche Trennung zwischen Deutschen (Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit) und EG-Ausländern (Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates) zu überwinden.
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Allgemeines Wahlrecht - in Grenzen?Gramlich, Ludwig 12 January 2009 (has links) (PDF)
Allgemeines Wahlrecht bezweckt, möglichst allen mündigen Menschen in einem bestimmten Gebiet die Teilnahme an demokratischen Wahlen (zu Parlamenten) zu ermöglichen. Dabei wird allerdings im geltenden deutschen Recht an einen mehrmonatigen vorherigen Wohnsitz in diesem Gebiet angeknüpft (Seßhaftigkeit). Ein solches Kriterium ist zumindest dann bedenklich, wenn hierbei dem Willen des Einzelnen nicht die maßgebliche Bedeutung beigemessen wird.
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Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des GrundgesetzesGramlich, Ludwig 10 March 2009 (has links) (PDF)
Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben.
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Europäische Zentralbank und Art. 24 Abs. 1 GG : Zugleich ein Beitrag zu Herkunft und Reichweite dieser VerfassungsbestimmungGramlich, Ludwig 18 June 2009 (has links) (PDF)
Die erste Diskussion Anfang der 70er Jahre über die Errichtung einer Währungsunion bzw. einer Europäischen Zentralbank warf aus deutscher Sicht die Frage auf, ob eine Beteiligung hieran auf der (damals alleinigen) Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG rechtlich möglich sei. Die als juristische Dissertation von der Universität Würzburg angenommene Arbeit erörtert zunächst die Herkunft der Verfassungsbestimmung vor allem aus Überlegungen der Europa-Bewegung, beschreibt und bewertet in einem zweiten Schritt bestimmte Anwendungsfälle und geht sodann auf einen Wandel in der Auslegung des Art. 24 Abs. 1 GG, wobei auch ähnliche Vorschriften in den Verfassungen anderer EG-Staaten herangezogen werden. Auf dieser Grundlage wird schließlich konkret dargelegt, dass die Errichtung eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems im Hinblick auf das politische Gewicht und die rechtlichen Konsequenzen die Grenzen der Ermächtigung des Art. 24 Abs. 1 GG sprengen würde. Die spätere Entwicklung - Einfügung eines neuen Art. 23 GG als Basis auch der mit dem Vertrags von Maastricht formell eingeleiteten Errichtung des ESZB - hat diese Wertung bestätigt, indem die neue Vorschrift insoweit verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat (statt wie nach Art. 24 Abs. 1 nur ein "einfaches" Vertragsgesetz) fordert.
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Ordnung und Wandel des Grundgesetzes als Ergebnis des Wechselspiels von Politik und RechtLorenz, Astrid 19 December 2014 (has links) (PDF)
Soll Verfassung nicht nur in alt-konstitutionalistischer Manier Politik und Staat einhegen und begrenzen, sondern Letzteren auch Ziele und Orientierung verleihen, im Idealfall sogar gesellschaftliche Rahmenbedingungen adäquat verarbeiten, dann kann sie nicht als bloß statisches Normengefüge begriffen und interpretiert werden. Vielmehr müssen unter von der Verfassung selbst gesetzten Bedingungen Änderungen möglich sein. In diesem dialektischen Spannungsverhältnis, in dem Wandel eine spezifische verfassungsrechtlich begründete Ordnung voraussetzt und Verfassung dauerhaft nur Akzeptanz finden kann, wenn sie Wandel verfassungskonform verarbeitet, bewegt sich die Verfassungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, inwieweit dieses Wechselverhältnis von Politik und Recht die Entwicklung des Grundgesetzes geprägt hat. Welche auf Ordnung angelegte Normen wurden verändert? Lassen sich Trends des gestalterischen Wandels der Verfassung erkennen? Um diese Fragen beantworten zu können, skizziert der Beitrag zunächst die zentralen Ordnungsprinzipien des Grundgesetzes, wie sie 1948/49 gefasst wurden. Im zweiten und dritten Teil schildert er die Charakteristika der Verfassungsänderungen, die entweder durch Gesetz oder infolge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stattfanden. Abschließend resümiert der Aufsatz die Reichweite des Verfassungswandels, diskutiert dessen Legitimation und die Fähigkeit des Grundgesetzes, politisches Handeln zu ordnen.
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Privatisierung und Staatsaufgaben : Privatisierungsentscheidungen im Lichte einer grundrechtlichen Staatsaufgabenlehre unter dem Grundgesetz /Weiß, Wolfgang. January 2002 (has links) (PDF)
Univ., Habil-Schr.--Bayreuth, 2000. / Literaturverz. S. [455] - 486.
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Zur "Öffentlichkeit" von GemeinderatssitzungenGramlich, Ludwig 25 November 2008 (has links)
Aus einem konkreten Anlaß wird die einfach-gesetzliche Regelung zur Öffentlichkeit von Sitzungen des kommunalen Kollegialorgans (Gemeinderat etc.) in Beziehung zu den Verfassungsprinzipien Demokratie und Rechtsstaat gesetzt und damit ihre Bedeutung aufgewertet. Wie in anderen Fällen der obligatorischen Öffentlichkeit staatlicher Verfahren muss daher eine Mißachtung des Gebots zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen, bei denen hiergegen verstoßen wurde.
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Die Grundrechtsverwirkung als Waffe gegen Feinde der Demokratie?: Begriff und Bedeutung des Art. 18 GGSteidele, Christof 21 February 2022 (has links)
Ein Verwirkungsverfahren nach Art. 18 GG ist viermal versucht, und nie erfolgreich abgeschlossen worden. In diesem Beitrag wird untersucht, ob Art. 18 GG trotzdem ein probates Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde sein könnte. Hierfür werden die Anforderungen an ein Verwirkungsverfahren, die systematischen Zusammenhänge zwischen Art. 18 GG und dem übrigen Verfassungsschutzrecht, die Folgen einer Verwirkung sowie mögliche Reformideen zu Art. 18 GG dargestellt.
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Festakt zum Jubiläum '70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland' am 25. Mai 2019: Eine gemeinsame Veranstaltung des Sächsischen Landtags und der Sächsischen Landeszentrale für politische BildungCiesluk, Katja 27 September 2023 (has links)
Feierstunde anlässlich »70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland«. Fast auf den Tag genau vor 70 Jahren ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet worden. Es geschah in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates.
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Zur Zulässigkeit von Vergesellschaftungen (Nationalisierungen) nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandGramlich, Ludwig 04 November 2008 (has links) (PDF)
Der Beitrag untersucht aus Anlaß der französichen Gesetzgebung 1982, welche Möglichkeiten die Sozialisierungsvorschrift des Art. 15 GG sowie die vergleichbaren Regelungen in den Verfassungen einiger Bundesländer im Hinblick auf eine Nationalisierung bestimmter Industrieunternehmen und Kreditinstitute eröffnen und ob das GG noch andere Wege für Vergesellschaftungsmaßnahmen vorsieht bzw. erschließt. Abschließend erfolgt eine Würdigung des Einflusses völker- und europarechtlicher Bestimmungen auf das innerstaatliche deutsche Recht.
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