Spelling suggestions: "subject:"kulturgüterschutz"" "subject:"kulturgüterschutzes""
1 |
Für den Notfall gewappnet sein: den Notfall übenMärker, Almuth 26 July 2013 (has links) (PDF)
Am 23. April 2013 fand die erste Notfallübung des Notfallverbunds Leipziger Archive und Bibliotheken statt. Was war das Ziel dieser Übung? Wie kam sie zustande? Wo wurde welches Szenario geübt?
|
2 |
Für den Notfall gewappnet sein: den Notfall übenMärker, Almuth 26 July 2013 (has links)
Am 23. April 2013 fand die erste Notfallübung des Notfallverbunds Leipziger Archive und Bibliotheken statt. Was war das Ziel dieser Übung? Wie kam sie zustande? Wo wurde welches Szenario geübt?
|
3 |
Stärkung des Kulturgüterschutzes - die Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970Melnikova, Iuliia 23 June 2016 (has links) (PDF)
Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Dennoch leidet Kulturgut an illegalem Handel, wird unrechtmäßig ins Ausland verbracht und nicht an die Ursprungsstaaten zurückgegeben. Mit dem Ziel der Stärkung des Kulturgüterschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland derzeit an einem neuen einheitlichen Gesetz gearbeitet, das alle bestehenden deutschen Gesetze in diesem Problemfeld umfassen soll. Das neue Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Der momentan vorliegende Gesetzesentwurf wird in den Medien kontrovers diskutiert. Das neue Gesetz soll unter anderem der besseren Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut dienen. Dieses Übereinkommen (weiter in der Arbeit auch als UNESCO-Konvention bezeichnet) unterzeichneten die UNESCO-Mitgliedstaaten im Jahr 1970, um das Kulturgut vor illegalem Handel zu schützen. Bis jetzt wurde die Umsetzung der Konvention in Deutschland von der internationalen Gemeinschaft stark kritisiert. Es kam nämlich trotz mehrerer Anträge zur keinen einzigen Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer, vor allem wegen des deutschen Listenprinzips (Erfordernis der Eintragung ausländischer Kulturgüter in Listen). Allerdings stößt nicht nur die Umsetzung, sondern auch das UNESCO-Übereinkommen an sich auf Kritik. Die Konvention von 1970, die zur Zeit ihrer Entstehung ein bahnbrechendes Rechtsinstrument war, zog neue Vertragsstaaten allerdings nur langsam an und wies viele Mängel auf. Dennoch bemüht sich die UNESCO mit diversen Mitteln seit mehr als 40 Jahren darum, das Übereinkommen zu reformieren. Viele Hoffnungen auf die Verbesserung dessen Implementierung sind mit der Tätigkeit der Vertragsstaatenkonferenz und des von ihr im Jahr 2012 gegründeten beratenden Ausschusses verbunden.
|
4 |
„Digitale Allmende erlebbar machen“: Landesdigitalisierungsprogramm startet mit Workshop „sachsen.digital“ in die zweite RundeMeyer, Julia 13 September 2017 (has links)
Zum Auftakt der zweiten Runde im Landesdigitalisierungsprogramm (LDP) lud die Geschäftsstelle des LDP Kolleginnen und Kollegen aus interessierten Einrichtungen zu einem Workshop „sachsen. digital“ am 6. April 2017 in den Vortragssaal der SLUB Dresden ein. Die Veranstaltung richtete sich einerseits an Interessenten, die neu in das Programm einsteigen. Andererseits boten wir auch allen bisherigen Teilnehmern ein Forum zum Austausch.
|
5 |
Digitale NachhaltigkeitStemmler, Joachim 11 April 2017 (has links)
In den vergangenen beiden Jahren ermöglichte das „Landesdigitalisierungsprogramm Wissenschaft und Kultur“ (kurz: LDP) der UB Chemnitz die Digitalisierung ihres gefährdeten wissenschaftlichen Altbestandes in größerem Umfang als bisher. Dadurch konnten vom Verfall bedrohte Bücher und Medien „digital“ konserviert und einer breiten Nutzung öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wird das kulturelle Erbe der Geschichte der Technischen Universität Chemnitz, der Stadt Chemnitz und der Erzgebirgsregion für zukünftige Generationen bewahrt.
|
6 |
Stärkung des Kulturgüterschutzes - die Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970Melnikova, Iuliia 23 June 2016 (has links)
Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Dennoch leidet Kulturgut an illegalem Handel, wird unrechtmäßig ins Ausland verbracht und nicht an die Ursprungsstaaten zurückgegeben. Mit dem Ziel der Stärkung des Kulturgüterschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland derzeit an einem neuen einheitlichen Gesetz gearbeitet, das alle bestehenden deutschen Gesetze in diesem Problemfeld umfassen soll. Das neue Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Der momentan vorliegende Gesetzesentwurf wird in den Medien kontrovers diskutiert. Das neue Gesetz soll unter anderem der besseren Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut dienen. Dieses Übereinkommen (weiter in der Arbeit auch als UNESCO-Konvention bezeichnet) unterzeichneten die UNESCO-Mitgliedstaaten im Jahr 1970, um das Kulturgut vor illegalem Handel zu schützen. Bis jetzt wurde die Umsetzung der Konvention in Deutschland von der internationalen Gemeinschaft stark kritisiert. Es kam nämlich trotz mehrerer Anträge zur keinen einzigen Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer, vor allem wegen des deutschen Listenprinzips (Erfordernis der Eintragung ausländischer Kulturgüter in Listen). Allerdings stößt nicht nur die Umsetzung, sondern auch das UNESCO-Übereinkommen an sich auf Kritik. Die Konvention von 1970, die zur Zeit ihrer Entstehung ein bahnbrechendes Rechtsinstrument war, zog neue Vertragsstaaten allerdings nur langsam an und wies viele Mängel auf. Dennoch bemüht sich die UNESCO mit diversen Mitteln seit mehr als 40 Jahren darum, das Übereinkommen zu reformieren. Viele Hoffnungen auf die Verbesserung dessen Implementierung sind mit der Tätigkeit der Vertragsstaatenkonferenz und des von ihr im Jahr 2012 gegründeten beratenden Ausschusses verbunden.:A. Einleitung
B. Das UNESCO-Übereinkommen von 1970
C. Notwendigkeit der Reform des Übereinkommens von 1970
I. Kritik am Übereinkommen
1. Schwächen im Text des Übereinkommens
2. Probleme bei der Implementation
1) Probleme auf nationaler Ebene
a. Rechtsfragen
b. Praktische Schwierigkeiten
2) Probleme auf zwischenstaatlicher Ebene
a. Rechtsfragen
b. Praktische Schwierigkeiten
II. Reformbedürfnis (Stärkung von Rückgaberegelungen)
D. Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970
I. Rolle der UNESCO-Organe
1. Generalkonferenz
1) Resolutionen, Deklarationen und Empfehlungen
2) Deklarationsentwurf zu im Zweiten Weltkrieg verbrachtem Kulturgut
2. Exekutivrat
3. Sekretariat
II. Rolle des Zwischenstaatlichen Komitees (ICPRCP)
1. Gründung des Komitees und dessen Aufgaben laut dem Statut
2. Tätigkeit des Komitees
3. Einschätzung der Tätigkeit
III. Rolle des beratenden Ausschusses (Subsidiary Committee)
E. Sonstige Maßnahmen zur Stärkung von Rückgaberegelungen
I. Möglichkeit eines Protokolls zum UNESCO-Übereinkommen von 1970
II. Möglichkeit einer neuen Konvention
F. Rechtspolitische Schlussfolgerung
G. Fazit
H. Literaturverzeichnis
|
7 |
In Pole-Position für die zweite RundeGeorgi, Simone, Meyer, Julia, Walzel, Annika-Valeska 11 April 2017 (has links)
Der Freistaat Sachsen führt sein Landesdigitalisierungsprogramm fort und unterstützt mit zusätzlichen Haushaltsmitteln die Digitalisierung von Beständen aus wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken sowie von bedeutsamem Schriftgut aus weiteren Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. Ziel ist ein möglichst umfassender Online-Zugang zu Informationen und Objekten der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung des Freistaates für Zwecke der Lehre und Forschung sowie für die breite Öffentlichkeit.
|
Page generated in 0.0447 seconds