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    Our metadata is collected from universities around the world. If you manage a university/consortium/country archive and want to be added, details can be found on the NDLTD website.
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Für den Notfall gewappnet sein: den Notfall üben

Märker, Almuth 26 July 2013 (has links) (PDF)
Am 23. April 2013 fand die erste Notfallübung des Notfallverbunds Leipziger Archive und Bibliotheken statt. Was war das Ziel dieser Übung? Wie kam sie zustande? Wo wurde welches Szenario geübt?
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Für den Notfall gewappnet sein: den Notfall üben

Märker, Almuth 26 July 2013 (has links)
Am 23. April 2013 fand die erste Notfallübung des Notfallverbunds Leipziger Archive und Bibliotheken statt. Was war das Ziel dieser Übung? Wie kam sie zustande? Wo wurde welches Szenario geübt?
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Stärkung des Kulturgüterschutzes - die Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970

Melnikova, Iuliia 23 June 2016 (has links) (PDF)
Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Dennoch leidet Kulturgut an illegalem Handel, wird unrechtmäßig ins Ausland verbracht und nicht an die Ursprungsstaaten zurückgegeben. Mit dem Ziel der Stärkung des Kulturgüterschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland derzeit an einem neuen einheitlichen Gesetz gearbeitet, das alle bestehenden deutschen Gesetze in diesem Problemfeld umfassen soll. Das neue Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Der momentan vorliegende Gesetzesentwurf wird in den Medien kontrovers diskutiert. Das neue Gesetz soll unter anderem der besseren Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut dienen. Dieses Übereinkommen (weiter in der Arbeit auch als UNESCO-Konvention bezeichnet) unterzeichneten die UNESCO-Mitgliedstaaten im Jahr 1970, um das Kulturgut vor illegalem Handel zu schützen. Bis jetzt wurde die Umsetzung der Konvention in Deutschland von der internationalen Gemeinschaft stark kritisiert. Es kam nämlich trotz mehrerer Anträge zur keinen einzigen Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer, vor allem wegen des deutschen Listenprinzips (Erfordernis der Eintragung ausländischer Kulturgüter in Listen). Allerdings stößt nicht nur die Umsetzung, sondern auch das UNESCO-Übereinkommen an sich auf Kritik. Die Konvention von 1970, die zur Zeit ihrer Entstehung ein bahnbrechendes Rechtsinstrument war, zog neue Vertragsstaaten allerdings nur langsam an und wies viele Mängel auf. Dennoch bemüht sich die UNESCO mit diversen Mitteln seit mehr als 40 Jahren darum, das Übereinkommen zu reformieren. Viele Hoffnungen auf die Verbesserung dessen Implementierung sind mit der Tätigkeit der Vertragsstaatenkonferenz und des von ihr im Jahr 2012 gegründeten beratenden Ausschusses verbunden.
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„Digitale Allmende erlebbar machen“: Landesdigitalisierungsprogramm startet mit Workshop „sachsen.digital“ in die zweite Runde

Meyer, Julia 13 September 2017 (has links)
Zum Auftakt der zweiten Runde im Landesdigitalisierungsprogramm (LDP) lud die Geschäftsstelle des LDP Kolleginnen und Kollegen aus interessierten Einrichtungen zu einem Workshop „sachsen. digital“ am 6. April 2017 in den Vortragssaal der SLUB Dresden ein. Die Veranstaltung richtete sich einerseits an Interessenten, die neu in das Programm einsteigen. Andererseits boten wir auch allen bisherigen Teilnehmern ein Forum zum Austausch.
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Digitale Nachhaltigkeit

Stemmler, Joachim 11 April 2017 (has links)
In den vergangenen beiden Jahren ermöglichte das „Landesdigitalisierungsprogramm Wissenschaft und Kultur“ (kurz: LDP) der UB Chemnitz die Digitalisierung ihres gefährdeten wissenschaftlichen Altbestandes in größerem Umfang als bisher. Dadurch konnten vom Verfall bedrohte Bücher und Medien „digital“ konserviert und einer breiten Nutzung öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wird das kulturelle Erbe der Geschichte der Technischen Universität Chemnitz, der Stadt Chemnitz und der Erzgebirgsregion für zukünftige Generationen bewahrt.
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Stärkung des Kulturgüterschutzes - die Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970

Melnikova, Iuliia 23 June 2016 (has links)
Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Dennoch leidet Kulturgut an illegalem Handel, wird unrechtmäßig ins Ausland verbracht und nicht an die Ursprungsstaaten zurückgegeben. Mit dem Ziel der Stärkung des Kulturgüterschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland derzeit an einem neuen einheitlichen Gesetz gearbeitet, das alle bestehenden deutschen Gesetze in diesem Problemfeld umfassen soll. Das neue Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Der momentan vorliegende Gesetzesentwurf wird in den Medien kontrovers diskutiert. Das neue Gesetz soll unter anderem der besseren Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut dienen. Dieses Übereinkommen (weiter in der Arbeit auch als UNESCO-Konvention bezeichnet) unterzeichneten die UNESCO-Mitgliedstaaten im Jahr 1970, um das Kulturgut vor illegalem Handel zu schützen. Bis jetzt wurde die Umsetzung der Konvention in Deutschland von der internationalen Gemeinschaft stark kritisiert. Es kam nämlich trotz mehrerer Anträge zur keinen einzigen Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer, vor allem wegen des deutschen Listenprinzips (Erfordernis der Eintragung ausländischer Kulturgüter in Listen). Allerdings stößt nicht nur die Umsetzung, sondern auch das UNESCO-Übereinkommen an sich auf Kritik. Die Konvention von 1970, die zur Zeit ihrer Entstehung ein bahnbrechendes Rechtsinstrument war, zog neue Vertragsstaaten allerdings nur langsam an und wies viele Mängel auf. Dennoch bemüht sich die UNESCO mit diversen Mitteln seit mehr als 40 Jahren darum, das Übereinkommen zu reformieren. Viele Hoffnungen auf die Verbesserung dessen Implementierung sind mit der Tätigkeit der Vertragsstaatenkonferenz und des von ihr im Jahr 2012 gegründeten beratenden Ausschusses verbunden.:A. Einleitung B. Das UNESCO-Übereinkommen von 1970 C. Notwendigkeit der Reform des Übereinkommens von 1970 I. Kritik am Übereinkommen 1. Schwächen im Text des Übereinkommens 2. Probleme bei der Implementation 1) Probleme auf nationaler Ebene a. Rechtsfragen b. Praktische Schwierigkeiten 2) Probleme auf zwischenstaatlicher Ebene a. Rechtsfragen b. Praktische Schwierigkeiten II. Reformbedürfnis (Stärkung von Rückgaberegelungen) D. Bemühungen der UNESCO um die Reform des Übereinkommens von 1970 I. Rolle der UNESCO-Organe 1. Generalkonferenz 1) Resolutionen, Deklarationen und Empfehlungen 2) Deklarationsentwurf zu im Zweiten Weltkrieg verbrachtem Kulturgut 2. Exekutivrat 3. Sekretariat II. Rolle des Zwischenstaatlichen Komitees (ICPRCP) 1. Gründung des Komitees und dessen Aufgaben laut dem Statut 2. Tätigkeit des Komitees 3. Einschätzung der Tätigkeit III. Rolle des beratenden Ausschusses (Subsidiary Committee) E. Sonstige Maßnahmen zur Stärkung von Rückgaberegelungen I. Möglichkeit eines Protokolls zum UNESCO-Übereinkommen von 1970 II. Möglichkeit einer neuen Konvention F. Rechtspolitische Schlussfolgerung G. Fazit H. Literaturverzeichnis
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In Pole-Position für die zweite Runde

Georgi, Simone, Meyer, Julia, Walzel, Annika-Valeska 11 April 2017 (has links)
Der Freistaat Sachsen führt sein Landesdigitalisierungsprogramm fort und unterstützt mit zusätzlichen Haushaltsmitteln die Digitalisierung von Beständen aus wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken sowie von bedeutsamem Schriftgut aus weiteren Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. Ziel ist ein möglichst umfassender Online-Zugang zu Informationen und Objekten der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung des Freistaates für Zwecke der Lehre und Forschung sowie für die breite Öffentlichkeit.
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„Zur Erhöhung der Valuta-Erlöse ist vorgesehen, Kunstgegenstände aus den Museen zum Verkauf gegen freie Devisen anzubieten.“: Abgaben der Porzellansammlung Dresden nach 1945: Exkurs: Die bevorzugte Kunsthändlerin der Dresdner Porzellansammlung in den 1960er und 1970er Jahren – Andreina Torré, Zürich

Bechter, Barbara 16 January 2025 (has links)
Umfangreiche Veräußerungen aus Dresdner Sammlungen sind schon seit dem 19. Jahrhundert nachweisbar, auch in der Porzellansammlung wurden vermeintliche „Doubletten“ des Bestandes zum Verkauf und Tausch genutzt. Schon seit Anfang der 1960er Jahre wurden die Museen der DDR über Jahrzehnte von Staatsseite bedrängt, Kunstgegenstände aus den Museen zum Verkauf anzubieten, um mit den erzielten Gewinnen den Staatshaushalt zu unterstützen. In einem Exkurs wird auf die Schweizer Kunsthändlerin Andreina Torré (auch Schwegler-Torré) eingegangen, die seit Anfang der 1960er Jahre in engem Kontakt mit den Dresdner Sammlungen stand. Wegen ihres seit Ende der 1990er Jahre aufgedeckten Verhaltens in der NS-Zeit ist sie als eine mehr als kontrovers einzuschätzende Person anzusehen. / Extensive sales from Dresden collections have been documented since the 19th century. Even in the Porcelain Collection, supposed „duplicates“ of the holdings were used for sale and exchange. Already since the beginning of the 1960s, the museums of the GDR were pressured by the state for decades to offer art objects from the museums for sale in order to support the state budget with the profits made. The Swiss art dealer Andreina Torré (also Schwegler-Torré), who had been in close contact with the Dresden collections since the early 1960s, is discussed in an excursus. Due to her behaviour during the Nazi era, which has been uncovered since the late 1990s, she must be regarded as a more than controversial figure.

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