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Simultanes Routen- und Verkehrsmittelwahlmodell

Vrtic, Milenko 18 April 2004 (has links) (PDF)
Bei verkehrspolitischen und infrastrukturellen Massnahmen folgen als wesentliche Nachfrageveränderungen vor allem Routen- und Verkehrsmittelwahleffekte. Mit der Anwendung der sequentiellen Routen- und Verkehrsmittelwahlmodelle, ist bei solchen Massnahmen aus verschiedenen Gründen eine konsistente und gesamthafte Gleichgewichtslösung nicht möglich. Das Ziel dieser Untersuchung war, ein konsistentes und verfeinertes Verfahren zu entwickeln, mit dem die Routen- und Verkehrsmittelwahl simultan bzw. in einem Schritt als eine Entscheidung berechnet werden kann. Neben dem Gleichgewicht bei der Verteilung der Verkehrsnachfrage auf die Alternativen, war die konsistente Schätzung der Modellparameter für die Bewertung von Einflussfaktoren bei den Entscheidungen hier eine weitere wichtige Anforderung. Das Modell ist in der Lage, ein realitätsentsprechendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer, sowohl bei schwach, als auch bei stark belasteten Strassennetzen, zu beschreiben. Die unterschiedliche Wahrnehmung der Reisekosten der Verkehrsteilnehmer und die Netzüberbelastungen werden durch ein stochastisches Nutzergleichgewicht abgebildet. Das entwickelte Verfahren ermöglicht es: - die Nachfrageaufteilung mit einem konsistenten Gleichgewicht zwischen Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage zu berechnen. Dabei wird ein Gleichgewicht nicht nur innerhalb des Strassen- oder Schienennetzes, sondern zwischen allen verfügbaren Alternativen (unabhängig vom Verkehrsmittel) gesucht. - durch die iterative Kalibration der Modellparameter und die Nachfrageaufteilung ein konsistentes Gleichgewicht zwischen den geschätzten Modellparametern für die Nutzenfunktion und der Nachfrageaufteilung auf die vorhandenen Alternativen (Routen) zu berechnen. - mit einem stochastischen Nutzergleichgwicht die unterschiedliche Wahrnehmung der Nutzen bzw. der generalisierten Kosten der Verkehrsteilnehmer bei der Nachfrageaufteilung zu berücksichtigen. - die Auswirkungen von Angebotsveränderungen auf die Verkehrsmittelwahl und Routenwahl durch simultane Modellierung der Entscheidungen konsistent und ohne Rückkoppelungschritte zu berechnen.
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Unternehmen Prüfgelände

Gramlich, Ludwig 06 January 2009 (has links) (PDF)
Die Umsetzung eines großflächigen privaten Verkehrsprojekts im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung wirft die Frage nach dem Verhältnis zwischen Unternehmensflurbereinigung und Enteignung auf Grund von Entscheidungen des Planfeststellungs- und des Städtebaurechts auf. Eigentumsschutz muss sich dabei insbesondere in einem fairen, abgewogenen Verfahren beweisen.
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Zur Konkretisierung der Privatnützigkeit von Bodenordnungsverfahren / To the concretion of the private utility of land division proceedings

Stefani, Torben 11 July 2011 (has links) (PDF)
Die höchstrichterliche Rechtsprechung von BGH und BVerwG und die darauf aufbauende Fachliteratur führen aus, daß eine Umlegung oder eine Flurbereinigung privatnützig seien und aus diesem Grund eine Inhaltsbestimmung darstellen würden; die Enteignung sei im Gegensatz dazu durch ihre Fremdnützigkeit gekennzeichnet. Dabei wird die Privatnützigkeit durch das „wohlverstandene Interesse der Eigentümer“ und den „wirtschaftlich vernünftig denkenden Eigentümer“ beschrieben. Diese Denkweise spielt nach wie vor die entscheidende Rolle, wenn ein Bodenordnungsinstrument für die Bewältigung einer Bodenordnungsaufgabe ausgewählt wird. Das BVerfG hat die Baulandumlegung ebenfalls als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung eingeordnet. Das Gericht hat jedoch eine von der oben beschriebenen abweichende Argumentation gewählt und die Einordnung der Umlegung in Art. 14 GG anhand der aktuellen Eigentumsdogmatik vorgenommen. Demnach findet während der Umlegung wie bei der Enteignung ein Entzug von Eigentum statt. Beide Instrumente werden jedoch nicht über die Schwere des Eigentumseingriffs voneinander unterschieden, sondern anhand des Zwecks des Eigentumsentzugs. Ob die Umlegung jedoch privatnützig zu sein hat, spielt im Urteil des BVerfG keine Rolle, da dieses Kriterium eher materiellen Charakter hat. Dieser Umstand bildete den Ausgangspunkt für die vorgelegte Arbeit, nämlich ob der Aspekt der Privatnützigkeit trotzdem noch eine Rolle bei der Wahl des Bodenordnungsverfahrens spielt oder zu verwerfen ist. Dafür wurde zunächst die Eigentumsdogmatik des BVerfG im Vergleich zur Rechtsprechung des BGH und des BVerwG eingehend ausgewertet. Später fand auch noch eine Fokussierung auf die Rechtsprechung statt, die sich unmittelbar mit der Umlegung bzw. der Flurbereinigung befaßt. Diese, für eine ingenieurwissenschaftliche Arbeit ungewöhnlich tiefgründige, Auseinandersetzung mit der Eigentumsdogmatik war notwendig, da nur so eine Annäherung an die Thematik der Privatnützigkeit möglich war. Außerdem werden Bodenordnungsverfahren nach dem BauGB oder dem FlurbG in der Regel von Vermessungsingenieuren durchgeführt, und diese müssen ja auch das geeignete Bodenordnungsverfahren auswählen. Die Annäherung an das, sich gegenseitig ausschließende, Begriffspaar „privatnützig“ und „fremdnützig“ wurde in rechtsprechungsbezogener, in eigentumsbezogener, in philosophischer und in planungsbezogener Hinsicht durchgeführt. Im Ergebnis wurden dem Begriff „privatnützig“ insbesondere die Attribute der „eigenen Wertschöpfung“ und der „Umsetzbarkeit der Nutzung in eigener Person“ zugeordnet, und zwar aus Sicht des jeweiligen Grundstückseigentümers. Dies korrespondiert auch mit der Rechtsprechung des BVerfG zur Baulandumlegung, wo ein Bezug zur Baubefugnis aus Sicht des Betroffenen gezogen wird. Anhand der Kombination der Rechtsprechung und der Ausgestaltung des Begriffspaars „privatnützig“ und „fremdnützig“ wurde ein Untersuchungsschema aufgestellt, nach dem beispielhafte Verfahren der städtischen und agrarischen Bodenordnung analysiert wurden. Dieses Schema sieht eine Vorverlagerung der Untersuchung der Privat- und der Fremdnützigkeit von der Ebene der Bodenordnung in die Planungsebene vor. Dafür werden der Adressat der Planung, der Anteil und die Funktion öffentlicher Gemeinbedarfsflächen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Landzuteilung in einem künftigen Bodenordnungsverfahren analysiert. Daraus sind dann Schlüsse zu ziehen, wie die Bodenordnungsaufgabe zu lösen ist. Liegt eine insgesamt privatnützige Planung vor, ist die Bodenordnung in jedem Fall im Rahmen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums lösbar. Dazu gehören insbesondere auch die Erschließungsflächen für die Umsetzung einer privatnützigen Planung. Im Fall einer fremdnützigen Planung verbleibt die Enteignung. Dafür wurden jedoch Möglichkeiten entwickelt, nach denen die Enteignung selbst in ein inhaltsbestimmendes Bodenordnungsinstrument eingebettet werden kann. Anhand der Schlüsse aus den untersuchten Bodenordnungsverfahren wurden schließlich ein Schema für die Wahl des geeigneten Bodenordnungsverfahrens entwickelt sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen getroffen. / The supreme courts administration of justice of BGH and BVerwG and the professional literature, building up on it, explain that a reallocation or a land consolidation are serving private interests and that because of this these instruments are contents and barriers regulations; the expropriation is by contrast marked by its common utility. Besides, the private utility is described by its “well-understood interest of the owner” and “the economically rationally thinking owner”. This way of thinking still plays the determining role if a land division instrument is selected for the coping of a land division job. The BVerfG has also arranged the reallocation as a contents and barriers regulation. Nevertheless, the court has chosen an argumentation which deviates from the described ones on top to classify the reallocation into art. 14 GG with the help of the topical proprietary dogmatics. Therefore, a denial of property takes place during the reallocation like with the expropriation. Nevertheless, both instruments are distinguished not about the gravity of the proprietary intervention of each other, but with the help of the purpose of the proprietary denial. Whether the reallocation has to be serving private interests, nevertheless, plays no role in the judgement of the BVerfG, because this criterion has rather material character. This fact formed the starting point for the presented work, namely whether the aspect of the private utility plays, nevertheless, one more role with a choice of the land division procedure or is to be rejected. For that the proprietary dogmatics of the BVerfG was evaluated first in comparison to the administration of BGH and the BVerwG thoroughly. Later a focusing took place on the administration of justice which deals immediately with the reallocation or the land consolidation. This, for an engineer-scientific work unusually profound, discussion with the proprietary dogmatics was necessary, because only that way an approach to the topic of the private utility was possible. Moreover, land division procedures according to the BauGB or the FlurbG are operated by measurement engineers, and these must select also the suitable land division procedure. The approach to this, mutually excluding, concept pair \"serving private interests\" and \"serving common interests\" was carried out in administration of justice-related, in property-related, in philosophical and in planning-related regard. In the result in particular the attributes “own added value” and “feasibility of the use in person” were assigned to the concept “serving private interests”, namely from the point of view of the respective property owner. This also corresponds with the administration of justice of the BVerfG to the reallocation where a relation is pulled to the construction competence from the point of view of the affected person. With the help of the combination of the administration of justice and the arrangement of the concept pair \"serving private interests\" and \"serving common interests\" an investigation pattern was put up to analyse exemplary procedures of urban and agrarian land divisions. This pattern intends a forward displacement of the investigation of the private and the common utility from the level of the land division into the planning level. Then from this conclusions are to be drawn as the land division job is to be solved. If a planning is given which is all together “serving private interests”, the land division is solvable, in any case, within the scope of a contents and barriers regulation. The development surfaces in particular also belong to it for the conversion of a planning which is “serving private interests”. In the case of a planning which is “serving common interests”, remains the expropriation. Nevertheless, for this case the possibilities after which the expropriation itself can be embedded into a land division instrument that is a contents regulation were developed. With the help of the results from the examined land division procedures were developed, finally, a pattern for the choice of the suitable land division procedure as well as recommendations were made to the advancement of the legal bases.
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Zur Konkretisierung der Privatnützigkeit von Bodenordnungsverfahren

Stefani, Torben 29 June 2010 (has links)
Die höchstrichterliche Rechtsprechung von BGH und BVerwG und die darauf aufbauende Fachliteratur führen aus, daß eine Umlegung oder eine Flurbereinigung privatnützig seien und aus diesem Grund eine Inhaltsbestimmung darstellen würden; die Enteignung sei im Gegensatz dazu durch ihre Fremdnützigkeit gekennzeichnet. Dabei wird die Privatnützigkeit durch das „wohlverstandene Interesse der Eigentümer“ und den „wirtschaftlich vernünftig denkenden Eigentümer“ beschrieben. Diese Denkweise spielt nach wie vor die entscheidende Rolle, wenn ein Bodenordnungsinstrument für die Bewältigung einer Bodenordnungsaufgabe ausgewählt wird. Das BVerfG hat die Baulandumlegung ebenfalls als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung eingeordnet. Das Gericht hat jedoch eine von der oben beschriebenen abweichende Argumentation gewählt und die Einordnung der Umlegung in Art. 14 GG anhand der aktuellen Eigentumsdogmatik vorgenommen. Demnach findet während der Umlegung wie bei der Enteignung ein Entzug von Eigentum statt. Beide Instrumente werden jedoch nicht über die Schwere des Eigentumseingriffs voneinander unterschieden, sondern anhand des Zwecks des Eigentumsentzugs. Ob die Umlegung jedoch privatnützig zu sein hat, spielt im Urteil des BVerfG keine Rolle, da dieses Kriterium eher materiellen Charakter hat. Dieser Umstand bildete den Ausgangspunkt für die vorgelegte Arbeit, nämlich ob der Aspekt der Privatnützigkeit trotzdem noch eine Rolle bei der Wahl des Bodenordnungsverfahrens spielt oder zu verwerfen ist. Dafür wurde zunächst die Eigentumsdogmatik des BVerfG im Vergleich zur Rechtsprechung des BGH und des BVerwG eingehend ausgewertet. Später fand auch noch eine Fokussierung auf die Rechtsprechung statt, die sich unmittelbar mit der Umlegung bzw. der Flurbereinigung befaßt. Diese, für eine ingenieurwissenschaftliche Arbeit ungewöhnlich tiefgründige, Auseinandersetzung mit der Eigentumsdogmatik war notwendig, da nur so eine Annäherung an die Thematik der Privatnützigkeit möglich war. Außerdem werden Bodenordnungsverfahren nach dem BauGB oder dem FlurbG in der Regel von Vermessungsingenieuren durchgeführt, und diese müssen ja auch das geeignete Bodenordnungsverfahren auswählen. Die Annäherung an das, sich gegenseitig ausschließende, Begriffspaar „privatnützig“ und „fremdnützig“ wurde in rechtsprechungsbezogener, in eigentumsbezogener, in philosophischer und in planungsbezogener Hinsicht durchgeführt. Im Ergebnis wurden dem Begriff „privatnützig“ insbesondere die Attribute der „eigenen Wertschöpfung“ und der „Umsetzbarkeit der Nutzung in eigener Person“ zugeordnet, und zwar aus Sicht des jeweiligen Grundstückseigentümers. Dies korrespondiert auch mit der Rechtsprechung des BVerfG zur Baulandumlegung, wo ein Bezug zur Baubefugnis aus Sicht des Betroffenen gezogen wird. Anhand der Kombination der Rechtsprechung und der Ausgestaltung des Begriffspaars „privatnützig“ und „fremdnützig“ wurde ein Untersuchungsschema aufgestellt, nach dem beispielhafte Verfahren der städtischen und agrarischen Bodenordnung analysiert wurden. Dieses Schema sieht eine Vorverlagerung der Untersuchung der Privat- und der Fremdnützigkeit von der Ebene der Bodenordnung in die Planungsebene vor. Dafür werden der Adressat der Planung, der Anteil und die Funktion öffentlicher Gemeinbedarfsflächen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Landzuteilung in einem künftigen Bodenordnungsverfahren analysiert. Daraus sind dann Schlüsse zu ziehen, wie die Bodenordnungsaufgabe zu lösen ist. Liegt eine insgesamt privatnützige Planung vor, ist die Bodenordnung in jedem Fall im Rahmen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums lösbar. Dazu gehören insbesondere auch die Erschließungsflächen für die Umsetzung einer privatnützigen Planung. Im Fall einer fremdnützigen Planung verbleibt die Enteignung. Dafür wurden jedoch Möglichkeiten entwickelt, nach denen die Enteignung selbst in ein inhaltsbestimmendes Bodenordnungsinstrument eingebettet werden kann. Anhand der Schlüsse aus den untersuchten Bodenordnungsverfahren wurden schließlich ein Schema für die Wahl des geeigneten Bodenordnungsverfahrens entwickelt sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen getroffen. / The supreme courts administration of justice of BGH and BVerwG and the professional literature, building up on it, explain that a reallocation or a land consolidation are serving private interests and that because of this these instruments are contents and barriers regulations; the expropriation is by contrast marked by its common utility. Besides, the private utility is described by its “well-understood interest of the owner” and “the economically rationally thinking owner”. This way of thinking still plays the determining role if a land division instrument is selected for the coping of a land division job. The BVerfG has also arranged the reallocation as a contents and barriers regulation. Nevertheless, the court has chosen an argumentation which deviates from the described ones on top to classify the reallocation into art. 14 GG with the help of the topical proprietary dogmatics. Therefore, a denial of property takes place during the reallocation like with the expropriation. Nevertheless, both instruments are distinguished not about the gravity of the proprietary intervention of each other, but with the help of the purpose of the proprietary denial. Whether the reallocation has to be serving private interests, nevertheless, plays no role in the judgement of the BVerfG, because this criterion has rather material character. This fact formed the starting point for the presented work, namely whether the aspect of the private utility plays, nevertheless, one more role with a choice of the land division procedure or is to be rejected. For that the proprietary dogmatics of the BVerfG was evaluated first in comparison to the administration of BGH and the BVerwG thoroughly. Later a focusing took place on the administration of justice which deals immediately with the reallocation or the land consolidation. This, for an engineer-scientific work unusually profound, discussion with the proprietary dogmatics was necessary, because only that way an approach to the topic of the private utility was possible. Moreover, land division procedures according to the BauGB or the FlurbG are operated by measurement engineers, and these must select also the suitable land division procedure. The approach to this, mutually excluding, concept pair \"serving private interests\" and \"serving common interests\" was carried out in administration of justice-related, in property-related, in philosophical and in planning-related regard. In the result in particular the attributes “own added value” and “feasibility of the use in person” were assigned to the concept “serving private interests”, namely from the point of view of the respective property owner. This also corresponds with the administration of justice of the BVerfG to the reallocation where a relation is pulled to the construction competence from the point of view of the affected person. With the help of the combination of the administration of justice and the arrangement of the concept pair \"serving private interests\" and \"serving common interests\" an investigation pattern was put up to analyse exemplary procedures of urban and agrarian land divisions. This pattern intends a forward displacement of the investigation of the private and the common utility from the level of the land division into the planning level. Then from this conclusions are to be drawn as the land division job is to be solved. If a planning is given which is all together “serving private interests”, the land division is solvable, in any case, within the scope of a contents and barriers regulation. The development surfaces in particular also belong to it for the conversion of a planning which is “serving private interests”. In the case of a planning which is “serving common interests”, remains the expropriation. Nevertheless, for this case the possibilities after which the expropriation itself can be embedded into a land division instrument that is a contents regulation were developed. With the help of the results from the examined land division procedures were developed, finally, a pattern for the choice of the suitable land division procedure as well as recommendations were made to the advancement of the legal bases.
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Unternehmen Prüfgelände

Gramlich, Ludwig 06 January 2009 (has links)
Die Umsetzung eines großflächigen privaten Verkehrsprojekts im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung wirft die Frage nach dem Verhältnis zwischen Unternehmensflurbereinigung und Enteignung auf Grund von Entscheidungen des Planfeststellungs- und des Städtebaurechts auf. Eigentumsschutz muss sich dabei insbesondere in einem fairen, abgewogenen Verfahren beweisen.
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Simultanes Routen- und Verkehrsmittelwahlmodell

Vrtic, Milenko 02 April 2004 (has links)
Bei verkehrspolitischen und infrastrukturellen Massnahmen folgen als wesentliche Nachfrageveränderungen vor allem Routen- und Verkehrsmittelwahleffekte. Mit der Anwendung der sequentiellen Routen- und Verkehrsmittelwahlmodelle, ist bei solchen Massnahmen aus verschiedenen Gründen eine konsistente und gesamthafte Gleichgewichtslösung nicht möglich. Das Ziel dieser Untersuchung war, ein konsistentes und verfeinertes Verfahren zu entwickeln, mit dem die Routen- und Verkehrsmittelwahl simultan bzw. in einem Schritt als eine Entscheidung berechnet werden kann. Neben dem Gleichgewicht bei der Verteilung der Verkehrsnachfrage auf die Alternativen, war die konsistente Schätzung der Modellparameter für die Bewertung von Einflussfaktoren bei den Entscheidungen hier eine weitere wichtige Anforderung. Das Modell ist in der Lage, ein realitätsentsprechendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer, sowohl bei schwach, als auch bei stark belasteten Strassennetzen, zu beschreiben. Die unterschiedliche Wahrnehmung der Reisekosten der Verkehrsteilnehmer und die Netzüberbelastungen werden durch ein stochastisches Nutzergleichgewicht abgebildet. Das entwickelte Verfahren ermöglicht es: - die Nachfrageaufteilung mit einem konsistenten Gleichgewicht zwischen Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage zu berechnen. Dabei wird ein Gleichgewicht nicht nur innerhalb des Strassen- oder Schienennetzes, sondern zwischen allen verfügbaren Alternativen (unabhängig vom Verkehrsmittel) gesucht. - durch die iterative Kalibration der Modellparameter und die Nachfrageaufteilung ein konsistentes Gleichgewicht zwischen den geschätzten Modellparametern für die Nutzenfunktion und der Nachfrageaufteilung auf die vorhandenen Alternativen (Routen) zu berechnen. - mit einem stochastischen Nutzergleichgwicht die unterschiedliche Wahrnehmung der Nutzen bzw. der generalisierten Kosten der Verkehrsteilnehmer bei der Nachfrageaufteilung zu berücksichtigen. - die Auswirkungen von Angebotsveränderungen auf die Verkehrsmittelwahl und Routenwahl durch simultane Modellierung der Entscheidungen konsistent und ohne Rückkoppelungschritte zu berechnen.
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Ein simultanes Erzeugungs-, Verteilungs-, Aufteilungs- und Routenwahlmodell / A simultaneous Trip Generation, Distribution, Modal Split and Route Choice Model

Dugge, Birgit 08 November 2006 (has links) (PDF)
In dieser Arbeit wird ein simultanes Quell-, Ziel-, Verkehrsmittel- und Routenwahlmodell (Modell EVA-U) entwickelt, welches ein stochastisches Nutzergleichgewicht erreicht. Die Routenwahlmodelle der Verkehrsarten sind nicht mehr Teil der Umlegungsalgorithmen, sondern in das Nachfragemodell integriert. Dadurch ist eine konsistente Bewertung aller Alternativen (der Verkehrsarten) möglich. Das Simultanmodell EVA-U stellt eine Weiterentwicklung des Simultanmodells EVA von LOHSE dar. Das EVA-U-Modell ist den universalen Logit-Modellen zuzuordnen. Die Randsummenbedingungen der Verkehrsverteilung werden beachtet. Die Bewertung der Alternativen erfolgt mittels Generalisierter Kosten. Die Abhängigkeit von Routen wird berücksichtigt, ebenso die Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage und die Fahrpläne des ÖV-Systems. Das Modell EVA-U erlaubt auch die Berücksichtigung von Routen intermodaler Verkehrsarten (z.B. P+R). Darüber hinaus ist die Integration eines Modells des ruhenden Verkehrs möglich. / In this thesis a simultaneous Trip Generation-, Distribution-, Modal-Split and Route Choice Model (modell EVA-U) is elaborated. The model tends to reach a stochastic user equilibrium. The route choice algorithms are not longer part of an assignment procedure but part of the demand model. A consistent assessment of properties of all transport systems is possible. The simultaneous model EVA-U is an advancement of the EVA-Model by Lohse. The model EVA-U is to be assigned to the generalised logit-models. All matrix constrains are taken into account. The assessment is effected by generalised costs. The dependence of routes is taken into account. Moreover, the integration of day time and the schedules of private transport lines is possible. Furthermore, it is possible to integrate a model of parked cars and circuits of inter-modal traffic forms (park and ride) in the Model EVA-U.
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Ein simultanes Erzeugungs-, Verteilungs-, Aufteilungs- und Routenwahlmodell

Dugge, Birgit 13 April 2006 (has links)
In dieser Arbeit wird ein simultanes Quell-, Ziel-, Verkehrsmittel- und Routenwahlmodell (Modell EVA-U) entwickelt, welches ein stochastisches Nutzergleichgewicht erreicht. Die Routenwahlmodelle der Verkehrsarten sind nicht mehr Teil der Umlegungsalgorithmen, sondern in das Nachfragemodell integriert. Dadurch ist eine konsistente Bewertung aller Alternativen (der Verkehrsarten) möglich. Das Simultanmodell EVA-U stellt eine Weiterentwicklung des Simultanmodells EVA von LOHSE dar. Das EVA-U-Modell ist den universalen Logit-Modellen zuzuordnen. Die Randsummenbedingungen der Verkehrsverteilung werden beachtet. Die Bewertung der Alternativen erfolgt mittels Generalisierter Kosten. Die Abhängigkeit von Routen wird berücksichtigt, ebenso die Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage und die Fahrpläne des ÖV-Systems. Das Modell EVA-U erlaubt auch die Berücksichtigung von Routen intermodaler Verkehrsarten (z.B. P+R). Darüber hinaus ist die Integration eines Modells des ruhenden Verkehrs möglich. / In this thesis a simultaneous Trip Generation-, Distribution-, Modal-Split and Route Choice Model (modell EVA-U) is elaborated. The model tends to reach a stochastic user equilibrium. The route choice algorithms are not longer part of an assignment procedure but part of the demand model. A consistent assessment of properties of all transport systems is possible. The simultaneous model EVA-U is an advancement of the EVA-Model by Lohse. The model EVA-U is to be assigned to the generalised logit-models. All matrix constrains are taken into account. The assessment is effected by generalised costs. The dependence of routes is taken into account. Moreover, the integration of day time and the schedules of private transport lines is possible. Furthermore, it is possible to integrate a model of parked cars and circuits of inter-modal traffic forms (park and ride) in the Model EVA-U.

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