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Fehlerhafte Nutzung von Kinderschutzsystemen - Eine Beobachtungsstudie 2008: Unfallforschung kompakt

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 23 April 2021 (has links)
In Deutschland ist in den vergangenen Jahren die Zahl getöteter und verletzter Kinder als Mitfahrer von Pkw deutlich zurückgegangen (Tabelle 1). Zwischen 1995 und 2007 verringerte sich die Zahl getöteter Kinder im Auto um mehr als 75 %, die Zahl schwerverletzter Kinder reduzierte sich von 2.929 auf 1.274 (- 57 %). Dennoch sterben die meisten Kinder als Mitfahrer im Pkw, nicht als Radfahrer und auch nicht als Fußgänger [1]. Blickt man auf die im Jahr 1993 eingeführte Sicherungspflicht für Kinder im Auto zurück, so ist festzustellen, dass die Sicherungsquoten ständig zugenommen haben [2] und seit 1997 bei 90 % und darüber liegen (Tabelle 2). Durch die Einführung der Sicherungspflicht [7] wurde zwar die Quantität, jedoch nicht im selben Maße die Qualität der Kindersicherung beeinflusst. Frühere Untersuchungen in Deutschland [3, 4, 5] machten deutlich, dass Kindersitze häufig falsch verwendet und die Kinder fehlerhaft gesichert werden, was die Schutzleistung von Kindersitzen deutlich herabsetzt. Um zu erfahren, wie die Situation in der Bundesrepublik Deutschland aussieht, wurde von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Jahr 1995 eine umfangreiche Grundlagenstudie mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes von Kindern in Pkw“ (nachfolgend GDV-Studie 95 genannt) [3] durchgeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Studie war das Thema „Kindersicherheit und Misuse (Fehlbedienung)“. Insgesamt wurden damals Beobachtungen in 250 Fahrzeugen vorgenommen und es wurde die Sicherung von 354 Kindern überprüft. Zentrales Ergebnis war hierbei, dass zwei Drittel der Kinder fehlerhaft gesichert waren oder ein falscher Einbau des Kindersitzes vorlag. Die GDV-Studie 95 wurde im Jahr 1997 veröffentlicht und außer an interessierte Institutionen auch an Automobil- und Kindersitzhersteller verteilt. In Anlehnung an die GDV-Studie 95 [3] führte die Unfallforschung der Versicherer zwei neue Beobachtungs- und Befragungsstudien durch, eine im Jahr 2000 (nachfolgend GDVStudie 2000 genannt [4]) und die vorliegende Studie im Jahr 2008 (nachfolgend GDV-Studie 2008 genannt). Mit der neuesten Studie sollten neben aktuellen Situationsaufnahmen auch Vergleichsbetrachtungen mit der 95erund 2000er-Studie angestellt werden. Hierbei interessierte vor allem, welche Änderungen sich im Bereich der Fehlbedienungsraten und der Fehlbedienungsformen sowie im Nutzerverhalten ergeben würden. Zur Vereinfachung der nachfolgenden Betrachtungen wird für fehlerhafte bzw. falsche Sicherungen der international geläufige Begriff „Misuse“ und für Kinderschutzsysteme die Abkürzung „KSS“ verwendet.
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Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998

Engelhardt, Sabine 08 March 2005 (has links)
Durch das Eheschließungsrechtsgesetz (EheschlRG) 1998 wurde die Materie der fehlerhaften Ehe und ihrer Folgen völlig umstrukturiert und zum Teil neu geregelt. Die Regelung der Folgen eines fehlerhaften Zusammenschlusses zweier Personen zu einer Ehe ist äußerst heikel und diffizil, sind doch in aller Regel sehr persönliche Bereiche betroffen und bleiben, sofern Kinder vorhanden sind, die Auswirkungen nicht auf die Partner beschränkt. Zudem berührt die Auflösung einer Ehe unter Umständen gegenläufige Vermögensinteressen, die zu einem billigen Ausgleich gebracht werden müssen. Obschon die praktische Bedeutung fehlerhafter Ehen gering ist, gab und gibt es detaillierte Regelungen zu dieser Thematik. Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bestimmungen des EheschlRG 1998 zur fehlerhaften Ehe daraufhin zu überprüfen, ob sie für die betreffenden Lebenssachverhalte angemessene Regelungen treffen und zu sachgerechten und praktikablen Lösungen führen. Hierzu wird die Berechtigung der beibehaltenen Aufhebungsgründe untersucht. Ferner werden das Aufhebungsverfahren und die Regelung der Aufhebungsfolgen kritisch beleuchtet. Geben die Regelungen Anlass zu Kritik, wird über annehmbarere Regelungen nachgedacht und werden eigene Lösungsvorschläge unterbreitet. Nicht zuletzt wird die Neuregelung an ihren Vorläufern gemessen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass fehlerhafte Ehen einer wohldurchdachten und ausgewogenen gesetzlichen Regelung bedürfen, die das EheschlRG 1998 nicht zu bieten vermag. Die Neuordnung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das EheschlRG 1998 stellt insgesamt keine Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage dar. Zwar gibt es manche begrüßenswerte Änderung, doch weist das Gesetz auch beträchtliche Schwächen auf. / The German Marriage Act ("Eheschließungsrechtsgesetz") 1998 has led to an entire restructuring of the field of invalid marriages and their consequences and to substantial adjustments as regards content. It is extremely delicate to create statutory provisions governing the consequences of an invalid union of two persons because most of the times very private spheres are involved and - in case there are children - the consequences are not restricted to the partners. Additionally, the annulment of a marriage might affect contrary financial interests, which have to be fairly balanced. Albeit in practice the importance of invalid marriages is quite low there have been and are detailed provisions concerning that subject matter. The principal aim of that thesis is to examine the terms of the act with regard to their ability to appropriately govern the respective circumstances of life and whether they provide for proper and practical solutions. This includes an analysis of the legitimacy of the annulment reasons as well as a scrutiny of the annulment procedure and of the provisions concerning the consequences of an annulled marriage. If the stipulations give rise to concern more acceptable provisions are contemplated and own solutions are proposed. Furthermore, the new act is compared with its predecessors. The examination has shown that invalid marriages require a well thought-out and balanced statutory regulation, which the act is not able to deliver. Compared with the former statutory situation the reform of the invalid marriage law by the Eheschließungsrechtsgesetz 1998 cannot be viewed as an improvement. While there are some welcome amendments, the act also contains considerable weakness.
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Three essays on accounting standard setting, corporate governance and investor behavior

Witzky, Marcus 18 November 2015 (has links)
Die vorliegende kumulative Doktorarbeit umfasst drei Arbeiten aus dem Bereich der empirischen Rechnungslegungsforschung. Die erste Arbeit untersucht die Rolle persönlicher Eigenschaften von Rechnungslegungsstandardsetzern bei der Entwicklung der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS. Sie dokumentiert, dass in den IFRS insgesamt ein Rückgang der Bedeutung von Prinzipien gegenüber Regeln sowie ein Anstieg der Bedeutung des beizulegenden Zeitwerts im Zeitablauf zu verzeichnen sind. Zwischen Änderungen von IFRS-Eigenschaften sowie beruflichen und kulturellen Eigenschaften von Mitgliedern des International Accounting Standards Board (IASB) wird ein Zusammenhang festgestellt. Die zweite Arbeit widmet sich Ursachen und Folgen fehlerhafter Finanzberichterstattung im Rahmen des deutschen Systems der Durchsetzung von Rechnungslegungsregeln. Sie findet systematische Unterschiede in der Unternehmensführung von Unternehmen, bei denen fehlerhafte Finanzberichte festgestellt werden, gegenüber einer Kontrollgruppe. Weitere Ergebnisse lassen die Vermutung zu, dass die Aufdeckung fehlerhafter Finanzberichte Verbesserungen in der unternehmensspezifischen Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess auslösen könnte. Die dritte Arbeit nutzt umfangreiche Befragungsergebnisse deutscher Privatanleger zur Untersuchung der Ursachen ihres Unternehmensüberwachungsverhaltens. Demnach üben Anleger, die ein geringeres Vertrauen in andere Anspruchsgruppen eines Unternehmens haben, zugleich eine geringere Unternehmensüberwachung aus. Darüber hinaus dokumentiert die Arbeit, dass Vertrauen und Unternehmensüberwachung in einem Zusammenhang mit dem Ausmaß der Teilnahme am Aktienmarkt und dem Bildungshintergrund der Anleger stehen. / This cumulative doctoral thesis consists of three papers within the field of empirical financial accounting research. The first paper examines the role of personal characteristics of accounting standard setters in the development of the International Financial Reporting Standards (IFRS). It documents that the full set of IFRS exhibited a decrease in the importance of principles relative to rules and an increase in its fair value orientation over time. Changes in IFRS properties are found to be associated with the professional and cultural background of International Accounting Standards Board (IASB) members. The second paper investigates determinants and consequences of erroneous financial reporting under the German financial reporting enforcement regime. The corporate governance of firms detected with erroneous financial reporting is found to differ systematically from that of control firms. Further results suggest that error detection might trigger improvements in firm-level accounting oversight. The third paper uses large-scale survey evidence from German individual investors to explore the determinants of their monitoring behavior. Investors who are less trusting in their fellow stakeholders are found to engage in less monitoring. Furthermore, trust and monitoring are documented to be associated with the stock market exposure and the educational background of investors.

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