61 |
Gleiches Recht für Frau und Mann die bürgerliche Frauenbewegung und die Entstehung des BGBRiedel, Tanja-Carina January 2008 (has links)
Zugl.: Hamburg, Univ., Diss.
|
62 |
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte zur Rechtsstellung von Parlament und Regierung im Vergleich /Lindemann, Kay-Dirk. January 2000 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Göttingen, 2000.
|
63 |
Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgreicher Statusklage im Rundfunk /Knorre, Nina. January 2008 (has links)
Zugl.: Mainz, Universiẗat, Diss., 2007. / Includes bibliographical references (p. 249-266).
|
64 |
Die Organe der Aktiengesellschaft bei einer ordentlichen Fusion : Stellung, Pflichten und Verantwortlichkeit nach Fusionsgesetz /Schneller, Yves, January 2006 (has links) (PDF)
St. Gallen, Univ., Diss., 2006.
|
65 |
La situation juridique des bénéficiaires de la fondation /Tabet, Habib. January 2006 (has links) (PDF)
Th. Univ. de Lausanne, 2006. / En libr.: Lausanne : Editions Bis et Ter. Bibliogr.
|
66 |
Das Europäische Mandat - Status der Abgeordneten des Europäischen ParlamentsUppenbrink, Eva. January 2004 (has links)
Thesis (doctoral)--Freie Universität, Berlin, 2003.
|
67 |
Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung15 October 2020 (has links)
Das Informationsblatt des Sächsische Staatsministeriums der Finanzen gibt einen allgemeinen Überblick über Grundzüge der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
|
68 |
Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers nach § 30 Abs. 3 MarkengesetzBesken, Melanie 28 April 2008 (has links)
Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers basiert auf einer Rechtseinräumung durch den Markeninhaber. Es entsteht eine konkurrierende Berechtigung. Art und Umfang der dem Lizenznehmer zustehenden Rechte bedürfen auf Grund der unvollkommenen Regelung des § 30 Abs. 3 Markengesetz einer Konkretisierung. Die sich daraus ergebenen Probleme und rechtlichen Fragen wurden in dieser Arbeit eingehend untersucht.
|
69 |
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülerinnen, Schülern und Studierenden09 August 2023 (has links)
Diese Publikation gibt die Rechtslage für das Kalenderjahr 2022 zum Rechtsstand 1. Mai 2022 wieder. Im Text genannte Arbeitslohngrenzen und Steuerbeträge beziehen sich auf gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2022. Bei der Pflegeversicherung wird dabei unterstellt, dass es sich um einen kinderlosen, in Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer handelt (Arbeitnehmerbeitragsanteil
zur Pflegeversicherung: 2,025 % zuzüglich 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Zur Lohnsteuerberechnung in weiteren Fällen steht Ihnen der kostenlose Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmfsteuerrechner. de zur Verfügung.
Redaktionsschluss: Juli 2022
|
70 |
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülerinnen, Schülern und Studierenden06 November 2023 (has links)
Diese Publikation gibt die Rechtslage für das Kalenderjahr 2022 zum Rechtsstand 1. Mai 2022 wieder. Im Text genannte Arbeitslohngrenzen und Steuerbeträge beziehen sich auf gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2022. Bei der Pflegeversicherung wird dabei unterstellt, dass es sich um einen kinderlosen, in Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer handelt (Arbeitnehmerbeitragsanteil
zur Pflegeversicherung: 2,025 % zuzüglich 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Zur Lohnsteuerberechnung in weiteren Fällen steht Ihnen der kostenlose Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmfsteuerrechner. de zur Verfügung.
Redaktionsschluss: 01.06.2023
|
Page generated in 0.06 seconds