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Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wissenschaftliche Begleitung der Konzeption und Implementation am Beispiel einer Klinik

Greiwe, Anja 09 January 2013 (has links)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem seit 2004 im Sozialgesetzbuch verankerten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (SGB IX;§84,Abs.2,2004), durch das jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, bei mehr als 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten in 12 Monaten, ein Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu unterbreiten. Nach der Skizzierung des aktuellen Forschungsstandes und des Zusammenhangs zwischen dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement und dem Disability Management konnte eine Verortung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in den Kontext der Personal- und Organisationsentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) erfolgen. Eine disziplinäre Verortung der Forschungsfrage ist in die Gesundheitswissenschaften vorgenommen worden, ein Bezug zu einschlägigen theoretischen Modellen ist diesbezüglich hergestellt worden. Hier ist der Fokus zum einen auf Modelle zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gerichtet worden, zum anderen sind theoretische Ansätze zur Entstehung gesundheitsbezogenen Verhaltens herangezogen sowie grundlegende, auf die Arbeitswelt bezogene Modelle und Studien dargestellt worden. Mittels qualitativer Interviews sind Erkenntnisse darüber gewonnen worden, was von längerer Erkrankung betroffene Mitarbeiter (N = 22) und von den für die Umsetzung des Verfahrens verantwortlichen Führungskräften und Interessenvertretern (N = 10) für die Konzeption und Implementation eines BEM-Verfahrens für bedeutsam erachtet wird. So ist deutlich geworden, dass die Inanspruchnahme des Verfahrens durch eine möglichst niederschwellige Konzeption erreicht wird, in der eine ausreichende Information, eine fürsorglich orientierte Ansprache, Freiwilligkeit, Selbstbestimmung durch Wahl eines BEM-Beauftragten, neutrale Ansprechpartner, auf Wunsch Hinzuziehung weiterer Vertrauenspersonen und das Signalisieren von Unterstützung im Vordergrund steht. Im laufenden BEM-Verfahren ist die Selbstbestimmung des sich im BEM-Verfahren befindenden Individuums Voraussetzung für eine erfolgreiche Lösungssuche, da nur so die Partizipation an möglichen im BEM-Verfahren entwickelten Maßnahmen gewährleistet ist. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass für die Umsetzung eines solchen Verfahrens besondere Anforderungen an das professionelle Handeln eines BEM-Beauftragten gestellt werden können, die diese Arbeit und auch weitere bereits existierende Literatur zum BEM noch nicht hinreichend berücksichtigt. Aus der Aufarbeitung des Forschungsstandes und den Erkenntnissen der qualitativen Interviews sind Handlungsempfehlungen für eine gesundheitspädagogische Konzeption und Implementation eines BEM-Verfahrens generiert worden.
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Prävention von beruflich bedingten Handekzemen bei Beschäftigten in Pflegeberufen im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie / Prevention of occupational hand eczema in healthcare workers during the COVID-19 pandemic

Symanzik, Cara 11 November 2021 (has links)
Hintergrund: Im Zuge der Eindämmung der COVID-19-Pandemie mitsamt der einhergehenden erhöhten Hautbelastung wurde bei Beschäftigten in Pflegeberufen im Gesundheitswesen eine erhebliche Zunahme von beruflich bedingten Handekzemen verzeichnet. Zielsetzung: Entwicklung und Exploration eines Konzeptes zur Prävention beruflich bedingter Handekzeme im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie. Methoden: Durchführung einer kontrollierten, prospektiven Interventionsstudie mit 302 Beschäftigten in Pflegeberufen im Gesundheitswesen. 135 Teilnehmende wurden der Interventionsgruppe (IG) und 167 Teilnehmende wurden der Kontrollgruppe (KG) zugeteilt. Die IG erhielt eine Online-Schulung und wurde für die Beobachtungsphase von Dezember 2020 bis Juni 2021 in der Hochphase neuer beruflicher COVID-19-Infektionen im Gesundheitswesen ad libitum mit einem Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukt ausgestattet. Der Hautbefund wurde zu Beginn (T0) und nach 6 Monaten (T2) dermatologisch erhoben. Zudem wurde zu T0, nach 3 Monaten (T1) und zu T2 in beiden Gruppen der Hautzustand, das Hautschutz- und Hautpflegeverhalten und das Wissen zu Handekzemen mit Fragebögen erfasst. Die Anwenderakzeptanz der Produkte wurde in der IG zu T2 mit einem Fragebogen erhoben. Ergebnisse: Die Drop-out Rate betrug 16,9%. Im Beobachtungszeitraum traten in der IG bei keinem der 115 zu T2 Teilnehmenden und in der KG bei 12 (8,8%) der 136 zu T2 Teilnehmenden neue Handekzeme auf. Bei gleichem Ausgangsbefund (1,5 Punkte zu T0 in beiden Gruppen) zeigte der Osnabrueck Hand Eczema Severity Index zu T2 signifikant bessere Werte in der IG als in der KG (0,6 Punkte vs. 2,1 Punkte, p<0,001). Zu T2 lagen in der IG im Vergleich zur KG signifikant bessere Werte hinsichtlich der täglichen Eincremefrequenz der Hände im beruflichen (4,5 Mal vs. 2,9 Mal, p<0,001) und privaten Bereich (4,1 Mal vs. 2,6 Mal, p<0,001) vor. Für den Berufsdermatosen-Wissenstest lag eine stärkere Verbesserung in der IG als in der KG vor (Interaktion zwischen Bedingung und linearer Zeitvariable, p=0,003; Interaktion zwischen Bedingung und quadratischer Zeitvariable, p<0,001). Zu T2 konnten sich 91,3% der 115 Teilnehmenden der IG vorstellen, das im Sinne eines proof of concept erprobte Handpflegekonzept weiterhin anzuwenden. Fazit: Die Wirksamkeit des Interventionskonzeptes hinsichtlich einer Verbesserung des Hautzustandes, einer Optimierung des Hautschutz- und Hautpflegeverhaltens sowie einer Zunahme des Wissens über die Pathogenese und Prävention von beruflich bedingten Handekzemen wurde nachgewiesen. Es ist als belegt anzusehen, dass sich das vorliegende Interventionskonzept zur Prävention von beruflich bedingten Handekzemen in der Berufsgruppe der Beschäftigten in Pflegeberufen im Gesundheitswesen unter COVID-19-Pandemiebedingungen eignet. Das Interventionskonzept kann zukünftig im Rahmen der Prävention von beruflich bedingten Handekzemen bei Beschäftigten in Pflegeberufen im Gesundheitswesen Einsatz finden und somit einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung leisten. Die Hautschutz- und Hautpflegeempfehlungen können ferner für weitere Risikoberufe für berufliche Hauterkrankungen sowie für die Allgemeinbevölkerung in Pandemie-Zeiten adaptiert werden.

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