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Ahnden oder amnestieren? : Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren /

Miquel, Marc von. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Bochum, 2002. / Literaturverz. S. 402 - 436.
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Reflexion und Wirkung der juristischen Tätigkeit im Werk E.T.A. Hoffmanns : "Dem im irdischen Leben befangenen Menschen ist es nicht vergönnt, die Tiefe seiner eignen Natur zu ergründen" /

Hesse, Bernd. January 1900 (has links)
Zugelich: Diss. Frankfurt (Oder), 2008. / Literaturverz.
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Judge and Jurisconsult - Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law

Samour, Nahed 06 May 2021 (has links)
Judge and Jurisconsult – Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law (Richter und Rechtsberater- Zwingende und überzeugende Autorität im Islamischen Recht) Wer spricht das Recht in der islamischen Rechtsprechung? Die islamische Rechtsgeschichte konzentrierte sich lange auf den Einzelrichter (qadi) als Inbegriff der Rechtsprechung. Der Richter handelte jedoch nicht als einzige Verkörperung der Rechtsprechung. Ein Justizpersonal unterstützte seine und arbeitete von einer ihm unterstellten Position aus. Darüber hinaus hat der gelehrte Rechtsberater (mufti) die Rechtsprechung durch übereinstimmende und abweichende Meinungen vor Gericht in vielerlei Hinsicht geprägt. Die Arbeit konzentriert sich auf zwei Autoritäten am Gericht – qadi und mufti – in der frühen Abbasidischen Rechtsgeschichte (2. und 3. Jahrhundert nach der islamischen Zeitrechnung bzw. 8. und 9. Jahrhundert der gregorianischen Zeit), die miteinander kooperiert oder auch konkurriert haben. Die Grundlage ihrer Beziehung ist das islamische Prinzip der gerichtlichen Beratung von Experten in Rechtsfragen. Die islamische Rechtslehre ermutigt einen Richter, der mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert war, einen gelehrten Rechtsberater (mufti) zu konsultieren, bevor er eine gerichtliche Entscheidung trifft. Die islamische Rechtsprechung entstand somit aus einem Verhältnis von Kooperation, Konfrontation und Kooptation zwischen Richtern und (außer-gerichtlichen) gelehrten Rechtsberatern. / Judge and Jurisconsult – Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law Who dispenses justice at court? Islamic legal historians have long focused on the single judge (qadi) as the embodiment of the administration of justice. The judge, however, did not act alone in dispensing justice. A judicial staff supported his work, working from a position subordinate to him. In addition, evading a clearly demarcated judicial hierarchy, the learned jurisconsult (mufti) shaped adjudication in many distinct ways through concurring and dissenting opinions at court. This contribution focuses on two authorities—the qadi and the mufti—who cooperated or competed with each other at court in early Abbasid legal history (2nd-3rd century A. H. / 8th-9th century C.E.). Fundamental to their relationship is the Islamic principle of judicial consultation of experts on legal questions. Islamic legal doctrine encouraged a judge confronted with legal uncertainties to consult a mufti before issuing a judicial decision. Islamic adjudication thus emerged out of cooperation, confrontation and cooptation between judge and (extra-judicial) legal experts.
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Das Sondergericht Freiberg: Zu Justiz und Repression in Sachsen 1933 - 1940

Zeidler, Manfred 06 December 2022 (has links)
Aus der Einleitung (S. 7): „... Sondergerichte bildeten zudem keine Ausnahmeerscheinung, sondern repräsentierten bald schon den Normalzustand der Rechtsprechung unter dem Nationalsozialismus ...”
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Unlösbare Zielkonflikte im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts? - Die Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die europäische Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001

Wetzel, Jens 30 November 2006 (has links)
Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU zur Errichtung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR). Der Schutz persönlicher Freiheitsrechte, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung (innerer) Sicherheit wurden zu einem zentralen Integrationsziel der Union erklärt und im zunehmenden Maße „europäisiert“. Die Herausforderungen des internationalen Terrorismus stellen zum einen eine der bedeutendsten Motivationen, zum anderen aber auch eine der größten Bewährungsproben für den RFSR dar. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Debatten im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus stellt sich die Frage, ob es der EU gelingt, die Integration im Bereich der inneren Sicherheit weiter voranzutreiben, oder ob auch sie an dem immer wieder erklärten Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit scheitert. Diese Problemstellung wird mit Hilfe einer ausführlichen Analyse der europäischen Antiterrorismusmaßnahmen seit dem 11. September 2001 aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht erörtert.
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Gerichtsbarkeit und Strafvollzug in und um Radeberg

Schönfuß, Klaus 21 June 2021 (has links)
Dargelegt wird die historische Entwicklung des Gerichtswesens, die Besonderheit der Stadt Radeberg mit ihrer städtischen Gerichtsbarkeit und ihrem Richtplatz, gegenüber der Stellung des Amtes mit eigenem Gericht und Richtplatz. Die Richtplätze des Amtes und der Stadt existierten also zeitlich parallel, der „Radeberger Galgenberg“ (der heutige Brauereiberg) hat nichts mit dem Richtplatz des Amtes Radeberg am Schießhaus zu tun, sie wurden auch nicht gemeinsam genutzt. Das Amt Radeberg war Gerichtsherr, vertreten durch den Amt- bzw. Justizamtmann, der lange Zeit aus der Familiendynastie Langbein kam. Der bekannteste war wohl Ernst Ludwig Langbein (1734 - 1824), der ab 1756 Amtmann und von 1787 bis zu seinem Tode 1824 Justizamtmann war.

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