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Schlossbrief / Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e.V.

21 February 2024 (has links)
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Schlossbrief / Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e.V.

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Schlossbrief / Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e.V.

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Die Eignung der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO als Instrument der Insolvenzprophylaxe unter spezieller Berücksichtigung der mittelständischen GmbH / The ability of the over-indebtedness-check according to § 19 as an instrument of bankruptcy prohylaxis under specific observance of small and medium-sized limited liability companies

Rep, Thomas 17 August 2013 (has links) (PDF)
Liest und verfolgt man die diversen in der jüngeren Vergangenheit ergangenen Pres­severlautbarungen und Stellungnahmen zum Thema Überschuldung im Allgemeinen und dem insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriff im Besonderen, drängt sich einem der Verdacht auf, dass ein wie auch immer geartetes Problembewusstsein zu diesem Thema gewollt in die Bedeutungslosigkeit geschrieben worden ist. Nach überwiegend herrschender Meinung seien die insolvenzrechtliche Überschuldung und der damit einhergehende Insolvenzantragsgrund mittlerweile obsolet. Dieser Meinungsstand verwundert doch stark angesichts der nach wie vor hohen Anzahl an Unternehmensinsolvenzen, insbesondere im Bereich mittelständischer Unternehmen. Obgleich bei einem Gutteil der betroffenen Unternehmen als Insolvenzantragsgrund die Zahlungsunfähigkeit angegeben worden ist, darf dies nicht darüber hinweg täuschen, dass einer Illiquidität in aller Regel eine Überschuldung vorausgeht. Dabei spielt es objektiv betrachtet keine Rolle, ob es sich um eine bilanzielle, rechnerische oder insolvenzrechtliche Überschuldung handelt; in allen Fällen vermag das Vermögen die Schulden nicht mehr zu decken, m.a.W.: die Schuldendeckungsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Die Erhaltung der Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens ist so gesehen der erste Schritt zur Insolvenzprophylaxe. Allerdings sind die normierten handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aus vielerlei Gründen nur bedingt geeignet, die Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens verlässlich zu überprüfen. Insoweit erscheint es folgerichtig, gerade für die mittelständische GmbH eine Ergänzung der aktuellen Rechnungslegung durch eine permanente Schuldendeckungskontrolle, wie sie bereits durch die ältere Zerschlagungsstatik bzw. statische Interpretation der Bilanz gefordert wurde, vorzusehen und damit den organschaftlichen Vertreter der mittelständischen GmbH in die Lage zu versetzen, im Rahmen seiner Selbstinformationsverpflichtung den Bestand des Unternehmens zu sichern und die externen Gläubiger angemessen zu schützen. Die präventive Anwendung der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO zur Schuldendeckungskontrolle ermöglicht dem organschaftlichen Vertreter zweierlei: In Abhängigkeit von der Frühzeitigkeit der Vornahme einer solchen Prüfungshandlung kann deren Informationsgehalt entweder insolvenzprophylaktisch im Sinne einer erfolgreichen außergerichtlichen Sanierung wirken oder aber zumindest den Weg zu einer rechtzeitigen und geordneten Insolvenzantragstellung weisen. Das Ergebnis der Überschuldungsprüfung kann so dazu beitragen, erste Indikatoren bestehender Fehlentwicklungen und Schieflagen bereits im Vorfeld einer sich abzeichnenden Krise aufzuzeigen. Anzeichen dieser Art sind in aller Regel schon lange vor Eintritt der Insolvenzantragspflicht im Zahlenwerk der betreffenden Unternehmen erkennbar.
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Die Großsiedlung Dresden-Trachau

Löwel, Karl-Heinz 26 October 2012 (has links) (PDF)
Der erste städtebauliche „Entwurf zu einer Siedlung im Stadtteil Trachau“ aus dem Jahre 1925, wurde im Hochbauamt der Stadt Dresden erarbeitet. Die Bearbeitung erfolgte auf der Grundlage einer weitsichtigen „Studie zu einem Bebauungsplan Groß – Dresden“. Bis zum Jahre 1927 /1928 erarbeitete im Hochbauamt eine Arbeitsgruppe von vier Architekten einen endgültigen Bebauungsplan. Die Stadt Dresden beteiligte sich durch Bereitstellung von Bauland und Finanzmitteln als Gesellschafter am Gesamtvorhaben. Für den Aufbau der zukünftigen Großsiedlung Trachau wurden vier Bauträger beauftragt, die bis 1932/33 tätig waren. In ihrem Auftrag arbeiteten die Architekten Hans Richter, Hans Waloschek sowie die Architektenfirma Schilling + Graebner. Wie ein Modell des Stadtbauamtes zeigt, wurden die Auffassungen der Neuen Sachlichkeit bevorzugt. Mit der “Machtübernahme“ durch das NS-Regime im Januar 1933 wurden die Baumaßnahmen abrupt unterbrochen und der Bebauungsplan entsprechend einer traditionellen Bauweise neu konzipiert. 1994 wurde die Wohnungsgenossenschaft Trachau Nord iG gegründet. 1995 wurde die Wohnungsgenossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen und im gleichen Jahr der Kaufvertrag unterzeichnet. 1996 Auftragserteilung, Analyse des Bauzustandes und Baubeginn. 2000 Abschlussarbeiten der Freiflächengestaltung in der Sommerperiode. Insgesamt 60 Seiten mit 9 Lageplänen, 11 Grundrisszeichnungen, 24 Abbildungen, 1 Perspektive
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Erstes Bautechnikforum Chemnitz „Bauphysik in der Praxis“

Baradiy, Saad, Möckel, Wolfgang, Barthel, Sabina, Urbaneck, Thorsten 10 June 2004 (has links) (PDF)
Inhalt: Integrale Planung thermisch aktiver Flächen – Fehlerpotential und Lösungsvorschläge aus der Sicht des Technischen Gebäudeausrüsters Salzsanierung an Bauteilen in Beispielen Wärmeschutz im Spannungsfeld zwischen Errichter und Nutzer von Gebäuden Feuchteschäden bei ausgebauten Dachgeschossen, EnEV 2002 – Die Energieeinsparverordnung tritt in Kraft! Was nun ? Planungsfehler bei Fußbodenkonstruktionen anhand von Schadensfällen aus der Sicht des Sachverständigen Heizen mit der Sonne – Zur Integration thermischer Solaranlagen in Großprojekten Bauen mit Glas – auf dem Wege zum Licht

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