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Counterterrorism Cooperation Policy between the Federal Republic of Germany and Italy in the 1970sdi Fabio, Laura 31 January 2022 (has links)
In the 1970s, the concept of security was still strongly connected to territoriality and to a locally-based
perception of emergency. The national-international nexus, shaped by the bipolarity of the Cold War, inevitably
affected the perception of security in terms of what was recognized as existing inside and outside of the
national sovereignty sphere. Over this decade, the definition of political opponents, state borders, territory
and national sovereignty in Europe underwent a new attribution of meaning. Political armed violence made
its first appearance, for example, as Europe had known only street riots and sporadic social conflicts until
then. The international dimension taken on by armed political violence by the end of the 1960s challenged
governments and security apparatuses to rethink their theoretical and logistical approaches to terrorist
emergency on foreign soil.
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Stolperstein TerrorismusbekämpfungWetzel, Jens 06 January 2015 (has links) (PDF)
Die EU hat sich verpflichtet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) zu errichten. Der Schutz persönlicher Freiheitsrechte, die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung (innerer) Sicherheit sind seither ein zentrales Integrationsziel der Union und wurden im zunehmenden Maße „europäisiert“. Der internationale Terrorismus stellt dabei eine der bedeutendsten Motivationen, aber auch eine der größten Bewährungsproben dar. Gelingt es der EU die Integration im Bereich der inneren Sicherheit weiter voranzutreiben ohne dabei Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in den Schatten zu drängen. Dieser Problemstellung wird mit einer exemplarischen Analyse zentraler Antiterrorismusmaßnahmen nach 9/11 nachgegangen.
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Unlösbare Zielkonflikte im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts? - Die Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die europäische Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001Wetzel, Jens 26 October 2007 (has links) (PDF)
Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam
verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU
zur Errichtung eines Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts (RFSR). Der Schutz
persönlicher Freiheitsrechte, die Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung (innerer)
Sicherheit wurden zu einem zentralen
Integrationsziel der Union erklärt und im
zunehmenden Maße „europäisiert“.
Die Herausforderungen des internationalen
Terrorismus stellen zum einen eine der
bedeutendsten Motivationen, zum anderen aber
auch eine der größten Bewährungsproben für den
RFSR dar. Mit Blick auf die aktuellen
Entwicklungen und Debatten im weltweiten Kampf
gegen den Terrorismus stellt sich die Frage, ob
es der EU gelingt, die Integration im Bereich der
inneren Sicherheit weiter voranzutreiben, oder ob
auch sie an dem immer wieder erklärten
Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit
scheitert. Diese Problemstellung wird mit Hilfe
einer ausführlichen Analyse der europäischen
Antiterrorismusmaßnahmen seit dem 11. September
2001 aus menschenrechtlicher und
rechtsstaatlicher Sicht erörtert.
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Stolperstein Terrorismusbekämpfung: Scheitert der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Angesicht des internationalen Terrorismus?Wetzel, Jens 29 January 2014 (has links)
Die EU hat sich verpflichtet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) zu errichten. Der Schutz persönlicher Freiheitsrechte, die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung (innerer) Sicherheit sind seither ein zentrales Integrationsziel der Union und wurden im zunehmenden Maße „europäisiert“. Der internationale Terrorismus stellt dabei eine der bedeutendsten Motivationen, aber auch eine der größten Bewährungsproben dar. Gelingt es der EU die Integration im Bereich der inneren Sicherheit weiter voranzutreiben ohne dabei Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in den Schatten zu drängen. Dieser Problemstellung wird mit einer exemplarischen Analyse zentraler Antiterrorismusmaßnahmen nach 9/11 nachgegangen.
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Unlösbare Zielkonflikte im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts? - Die Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die europäische Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001Wetzel, Jens 30 November 2006 (has links)
Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam
verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU
zur Errichtung eines Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts (RFSR). Der Schutz
persönlicher Freiheitsrechte, die Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung (innerer)
Sicherheit wurden zu einem zentralen
Integrationsziel der Union erklärt und im
zunehmenden Maße „europäisiert“.
Die Herausforderungen des internationalen
Terrorismus stellen zum einen eine der
bedeutendsten Motivationen, zum anderen aber
auch eine der größten Bewährungsproben für den
RFSR dar. Mit Blick auf die aktuellen
Entwicklungen und Debatten im weltweiten Kampf
gegen den Terrorismus stellt sich die Frage, ob
es der EU gelingt, die Integration im Bereich der
inneren Sicherheit weiter voranzutreiben, oder ob
auch sie an dem immer wieder erklärten
Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit
scheitert. Diese Problemstellung wird mit Hilfe
einer ausführlichen Analyse der europäischen
Antiterrorismusmaßnahmen seit dem 11. September
2001 aus menschenrechtlicher und
rechtsstaatlicher Sicht erörtert.
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Die Rolle des Beschuldigten im bundesdeutschen Strafprozess und ihre Veränderung im Lichte nationaler und europäischer EntwicklungenEder, Niklas 14 October 2024 (has links)
In den vergangenen Jahrzehnten befand sich die Rechtsstellung des Beschuldigten in einem Wandel. Zunächst fand ab 1949 ein Ausbau des Rechtsstaats verbunden mit einem Ausbau der Rechtsstellung des Beschuldigten statt. Ab Mitte der 70er-Jahre zeichnete sich dann jedoch eine Tendenzwende ab, die sich bis heute durch drei maßgebliche Entwicklungslinien kennzeichnet:
1. Die Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens durch 11 Schwerpunktgesetze.
2. Die Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von OK durch 10 Schwerpunktgesetze und ab den Terroranschlägen vom 11. September 2001 durch viele weitere Änderungen.
3. der Opferschutz durch 8 Schwerpunktgesetze.
Dadurch erlitt die Rechtsstellung des Beschuldigten massive Einschränkungen. Diese nachteiligen Auswirkungen für den Beschuldigten müssen auf nationaler Ebene wieder ausgeglichen werden. Insbesondere ist hierfür eine Stärkung der Beschuldigtenstellung im Ermittlungsverfahren erforderlich.
Auch auf europäischer Ebene befindet sich die Rechtsstellung des Beschuldigten im Wandel. Eine Vereinheitlichung und Stärkung der Beschuldigtenrechte erfolgte erst durch das 2009 vom Europäischen Rat beschlossene Stockholmer Programm. Dies führte nachfolgend zu einer Stärkung der Rechte des Einzelnen durch den Erlass einer Reihe von Richtlinien, die dann auch in Deutschland umgesetzt wurden.
Immer mehr wurden die aufgezeigten Entwicklungslinien aber auch auf EU-Ebene verfolgt, wodurch die nationale Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst wurde. Und es bestehen auf EU- Ebene weiterhin noch Lücken, weil kein einheitlicher Mindeststandard an Beschuldigtenrechten geschaffen wurde. Dabei stößt auch die 2017 geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft, die mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat, auf Bedenken.
Deshalb muss auch auf EU-Ebene über Reformmöglichkeiten diskutiert werden. Vor allem durch die Einrichtung einer unionsrechtlich institutionalisierten Europäischen Strafverteidigung. / Over the past decades, the legal position of the accused has undergone significant changes. Beginning in 1949, there was an expansion of the rule of law alongside an enhancement of the rights of the accused. Yet, from the mid-1970s, a shift began that continues today, characterised by three significant developments:
1. The simplification and acceleration of criminal proceedings through 11 key legislative acts.
2. Counterterrorism and organised crime measures through 10 key legislative acts, with numerous additional changes following the terrorist attacks of September 11, 2001.
3. Victim protection through 8 key legislative acts.
As a result, the legal status of the accused has faced considerable limitations. These adverse effects must be counterbalanced at the national level, particularly through the strengthening of the position of the accused during investigations.
At the European level, the legal status of the accused is also undergoing transformation. The unification and strengthening of the rights of the accused was only initiated by the Stockholm Programme, adopted by the European Council in 2009. This subsequently led to the enhancement of individual rights through the enactment of a series of directives, which were then implemented in Germany.
Moreover, these outlined trends have increasingly been pursued at the EU level, significantly influencing national legislation. Nevertheless, gaps still exist at the EU level, as no uniform minimum standard of rights for the accused has been established. The European Public Prosecutor's Office, established in 2017 and now operational, also faces concerns.
Therefore, discussions regarding reform possibilities must also occur at the EU level, particularly through the establishment of a union law-institutionalised European defence for the accused.
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