11 |
Das kollisionsrechtliche Werk Ernst Zitelmanns (1852-1923). Ein Konzept für die zukünftige Gestaltung des Internationalen Privatrechts?Decker, Thomas 14 January 2005 (has links)
Die Arbeit widmet sich dem kollisionsrechtlichen Werk Ernst Zitelmanns und versucht die Frage zu beantworten, ob seine Lehren ein Konzept für die moderne Rechtsfortbildung sein können. Zitelmann geht davon aus, dass eine bestehende völkerrechtliche Herrschaftsabgrenzung der Staaten untereinander auch in das Privatrecht hineinwirkt. Er folgert, dass es neben dem innerstaatlichen Kollisionsrecht auch ein an der Machtabgrenzung der Staaten orientiertes überstaatliches, aus dem Völkerrecht entwickeltes kollisionsrechtliches System geben müsse. Zitelmann löst sich also von der traditionellen Vorstellung eines Dualismus von IPR und Völkerrecht. Auch heute wird die strikte Trennung von IPR und Völkerrecht wieder in Frage gestellt. So soll in Zeiten der Globalisierung das Zusammenwirken von Völker- und Kollisionsrecht dafür sorgen, dass Rechtsunsicherheiten vermieden werden. Vorliegende Dissertation untersucht nach einer Betrachtung des Rechtswissenschaftlers Zitelmann zunächst die Globalisierung und ihre Einflüsse auf das Völker- und Kollisionsrecht. Dabei soll die Darstellung der Globalisierung und ihrer Auswirkung auf das Recht auch ihrer überragenden sozialen, politischen und ökonomischen Bedeutung für das 21. Jahrhundert Rechnung tragen. In einem nächsten Schritt wird dann das kollisionsrechtliche System Zitelmanns unter dem Blickwinkel des Verhältnisses von Völkerrecht und IPR dargestellt, um schließlich erörtern zu können, ob und inwieweit Zitelmanns Lehren für die moderne Rechtsfortbildung nutzbar gemacht werden können. Mit der ausführlichen Darstellung der Lehren Zitelmanns sollen seine in Vergessenheit geratenen Lehren wieder ins Bewusstsein gerufen und gewürdigt werden. Zur Verbindung der Lehren Zitelmanns mit der Globalisierung wird gezeigt, wie sich im Laufe der Zeit die Reaktionen auf das von Zitelmann vorgelegt Werk verändert und sich schließlich zu der abstrakten Frage nach dem grundsätzlichen Verhältnis von Kollisions- und Völkerrecht entwickelt haben.
|
12 |
EG-Werbeverbot für Tabakerzeugnisse auf dem gemeinschaftsrechtlichen PrüfstandStrutz, Beate 20 December 2004 (has links)
Gegenstand der Dissertation ist die Frage nach der Vereinbarkeit der neuen Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (2003/33/EG) mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Richtlinie stellt eine Neuauflage des Tabakwerbe- und Sponsoringsverbots der Richtlinie aus dem Jahre 1998 dar, die vom EuGH für nichtig erklärt wurde. In der neuen Richtlinie ist im Vergleich zu der Vorgängerrichtlinie eine Aufzählung der genannten Werbemittel getreten: Presse und andere gedruckte Veröffentlichungen, Dienste der Informationsgesellschaft, Rundfunk, Sponsoring einschließlich Gratisverteilung. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen kompetenzrechtliche Fragestellungen mit einem Exkurs zu Reformüberlegungen hinsichtlich einer neuen Kompetenzordnung der EU. Daneben stellen sich Probleme der Grundrechtskonformität und der Begründungspflicht der Richtlinie. Zum Schluß wird die Problematik des Individualrechtsschutzes gegen grundrechtsverletzende Richtlinien aufgezeigt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die neue Tabakwerberichtlinie nicht rechtmäßig ist. Der Gemeinschaft fehlt für den Erlass dieser Richtlinie die Kompetenz. Die Vorschriften zur Verwirklichung des Binnenmarkts (Artikel 95, 47 Abs. 2 i.V.m. 55 EGV) kommen nicht als Rechtsgrundlage in Betracht. Da mit der Richtlinie nur Ziele des Gesundheitsschutzes verfolgt werden, liegt zudem ein Verstoß gegen das Harmonisierungsverbot in Art. 152 Abs. 4 EGV vor. Auch mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht die Richtlinie nicht im Einklang. Ferner verstößt sie gegen die Gemeinschaftsgrundrechte der Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit und weist zahlreiche Begründungsmängel auf. Der Individualrechtsschutz gegen grundrechtsverletzende Richtlinien ist sehr eingeschränkt. Um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, schlägt die Verfasserin vor, eine Verfassungsbeschwerde auf Gemeinschaftsebene einzuführen.
|
13 |
Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers nach § 30 Abs. 3 MarkengesetzBesken, Melanie 28 April 2008 (has links)
Die Rechtsstellung des Markenlizenznehmers basiert auf einer Rechtseinräumung durch den Markeninhaber. Es entsteht eine konkurrierende Berechtigung. Art und Umfang der dem Lizenznehmer zustehenden Rechte bedürfen auf Grund der unvollkommenen Regelung des § 30 Abs. 3 Markengesetz einer Konkretisierung. Die sich daraus ergebenen Probleme und rechtlichen Fragen wurden in dieser Arbeit eingehend untersucht.
|
14 |
Das kollisionsrechtliche Werk Ernst Zitelmanns (1852-1923). Ein Konzept für die zukünftige Gestaltung des Internationalen Privatrechts"Decker, Thomas 14 January 2005 (has links)
Die Arbeit widmet sich dem kollisionsrechtlichen Werk Ernst Zitelmanns und versucht die Frage zu beantworten, ob seine Lehren ein Konzept für die moderne Rechtsfortbildung sein können. Zitelmann geht davon aus, dass eine bestehende völkerrechtliche Herrschaftsabgrenzung der Staaten untereinander auch in das Privatrecht hineinwirkt. Er folgert, dass es neben dem innerstaatlichen Kollisionsrecht auch ein an der Machtabgrenzung der Staaten orientiertes überstaatliches, aus dem Völkerrecht entwickeltes kollisionsrechtliches System geben müsse. Zitelmann löst sich also von der traditionellen Vorstellung eines Dualismus von IPR und Völkerrecht. Auch heute wird die strikte Trennung von IPR und Völkerrecht wieder in Frage gestellt. So soll in Zeiten der Globalisierung das Zusammenwirken von Völker- und Kollisionsrecht dafür sorgen, dass Rechtsunsicherheiten vermieden werden. Vorliegende Dissertation untersucht nach einer Betrachtung des Rechtswissenschaftlers Zitelmann zunächst die Globalisierung und ihre Einflüsse auf das Völker- und Kollisionsrecht. Dabei soll die Darstellung der Globalisierung und ihrer Auswirkung auf das Recht auch ihrer überragenden sozialen, politischen und ökonomischen Bedeutung für das 21. Jahrhundert Rechnung tragen. In einem nächsten Schritt wird dann das kollisionsrechtliche System Zitelmanns unter dem Blickwinkel des Verhältnisses von Völkerrecht und IPR dargestellt, um schließlich erörtern zu können, ob und inwieweit Zitelmanns Lehren für die moderne Rechtsfortbildung nutzbar gemacht werden können. Mit der ausführlichen Darstellung der Lehren Zitelmanns sollen seine in Vergessenheit geratenen Lehren wieder ins Bewusstsein gerufen und gewürdigt werden. Zur Verbindung der Lehren Zitelmanns mit der Globalisierung wird gezeigt, wie sich im Laufe der Zeit die Reaktionen auf das von Zitelmann vorgelegt Werk verändert und sich schließlich zu der abstrakten Frage nach dem grundsätzlichen Verhältnis von Kollisions- und Völkerrecht entwickelt haben.
|
15 |
Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und Konkretisierung der wasserrechtlichen ErlaubnisBaumgarten, Kai 01 August 2008 (has links)
Der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung gem. §324 StGB erfährt über das Merkmal der Unbefugtheit eine Verknüpfung mit dem Verwaltungsrecht. Im Rahmen der Strafbarkeitsprüfung eines Gewässerbenutzers, etwa eines Abwassereinleiters, ist stets auch zu erörtern, welche Verunreinigung behördlich genehmigt wurde. Hier erlangt vor allem die wasserrechtliche Einleiterlaubnis nach §7 WHG Bedeutung. Bei deren Ausgestaltung sind neben Anforderungen des allgemeinen Verwaltungsrechts auch (ab-)wasserrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Verstöße hiergegen können sich sehr unterschiedlich auf die Strafbarkeit auswirken. Diesen Fragen wird im Einzelnen nachgegangen.
|
16 |
Die Privilegierung des Betriebsvermögens als verfassungsrechtliches Problem der UnternehmensnachfolgeGraf, Olaf 09 December 2005 (has links)
Der Moment der Unternehmensnachfolge ist für den Fortbestand eines Unternehmens eine kritische Situation. Der Gesetzgeber reagiert hierauf u.a. mit erheblichen Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer. Als Instrumente wählt der Gesetzgeber v.a. eine günstige Bewertung, Bewertungsabschläge, besondere Freibeträge und die Möglichkeit zur Stundung. Die Untersuchung stellt die Frage nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Vergünstigungen und versucht eine Perspektive für dieses immer wieder kontrovers diskutierte Problem zu entwickeln.
|
17 |
Internationale KatastrophenhilfeEhrenberg, Frank 26 April 2006 (has links)
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung und Klärung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit internationalen Katastrophen. Die Arbeit stellt anhand praktischer Beispiele völkerrechtliche Probleme im Umfeld von Katastrophen dar und zeigt Lösungsansätze auf.
|
18 |
Der Schutz gefährdeter Zeugen in der Bundesrepublik unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz ZSHG)Siegismund, Christian 24 November 2009 (has links)
Der Zeugenbeweis ist im Strafprozess insbesondere bei Verfahren typischer Delik-te der Organisierten Kriminalität - die elementarste der Möglichkeiten des Strengbeweises. Der Staat hat dem gefährdeten Zeugen gegenüber im Einzelfall eine Schutzpflicht. Beispiele aus der Praxis des Zeugenschutzes werfen jedoch ein ernüchtern-des Bild auf den Zeugenschutz in Deutschland. Zeugenschutz ist im Bereich zwischen Polizei- und Strafprozessrecht zu verorten, was regelmäßig sachliche Trennungen zwischen polizeilichem und strafprozessualem Zeugenschutz kaum zulässt. Zeugenschutz bezweckt neben Schutz der gefährdeten Person die Sicherung von Strafverfolgung und Strafverfahren. Mit dieser Intention hat der Gesetzgeber das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) geschaffen und die dahinhegenden gesetzgeberischen Aktivitäten vorerst abgeschlossen. Der polizeiliche Zeugenschutz wurde auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit vordergründig eine Regelungslücke zur Abwehr besonders schwerer Formen der Kriminalität geschlossen. Es ist dem Gesetzgeber in weiten Teilen jedoch nicht gelungen ist, die Regelungen des ZSHG in die StPO zu integrieren sowie entscheidende Schnittstellen des ZSHG zu anderen Rechtsgebieten ohne Friktionen und mögliche negative Auswirkungen auf den gefährdeten Zeugen abzubilden. Die sich daraus ergebenen Probleme und rechtlichen Fragen wurden in dieser Arbeit eingehend untersucht.
|
19 |
Bereicherungsansprüche beim Eingreifen Dritter in Forderungen: Herausgabe des Erlangten und Gewinnabschöpfung beim Einzug fremder Forderungen und bei der Anstiftung zum Vertragsbruch im deutschen, englischen, amerikanischen und französischen RechtIsenbart, Jens Friedrich 29 June 2005 (has links)
Die Arbeit untersucht Bereicherungsansprüche beim Einzug fremder Forderungen und bei der Anstiftung zum Vertragsbruch im deutschen, englischen, amerikanischen und französischen Recht. Besonders im common law werden beide genannten Fälle zusammenhängend betrachtet. Die tatsächliche Gemeinsamkeit wird darin gesehen, daß sich der Dritte jeweils anstelle der aus dem ursprünglichen Schuldverhältnis berechtigten Partei die dieser geschuldete Leistung oder Gegenleistung zu eigen macht. Die Arbeit zeigt jedoch, dass der Bereicherungsanspruch in beiden Fällen von jeweils unterschiedlichen Erwägungen und Schutzzwecken getragen wird. Beim Einzug fremder Forderungen wird der Bereicherungsanspruch im deutschen, französischen und englischen Recht davon abhängig gemacht, ob der Forderungseinzug auch gegenüber dem wahren Gläubiger schuldbefreiende Wirkung hat. Lediglich im amerikanischen Recht wird der Bereicherungsanspruch bereits vom bloßen Einzug einer fremden Forderung abhängig gemacht. Forderungen werden damit mit einem umfassenden Schutz auch Dritten gegenüber ausgestattet und in ihrer ausschließlichen Zuweisung an den Gläubiger dem Eigentum angeglichen. Diese Verdinglichung vertraglicher Rechte vermag jedoch (im amerikanischen Recht) nur Bereicherungsansprüche beim Einzug fremder Forderungen zu erklären, nicht hingegen bei der Anstiftung zum Vertragsbruch. Hier entsteht ein Bereicherungsanspruch nicht bereits mit dem bloßen Eingriff in ein fremdes Vertragsrecht, sondern setzt vielmehr eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung voraus. Der Bereicherungsanspruch dient damit der Verhaltenskontrolle, nicht aber dem Rechtsgüterschutz. Dies gilt jedoch nur im amerikanischen Recht. In den anderen untersuchten Rechten gibt es hingegen keinen Gewinnabschöpfungsanspruch bei der Anstiftung zum Vertragsbruch.
|
20 |
Die Werbeselbstregulierung der britischen Advertising Standards Authority. Ein Vergleich mit deutschem WettbewerbsrechtMayer-Uellner, Richard 27 June 2006 (has links)
Die Untersuchung erläutert und vergleicht die Ausgestaltung der Werberegulierung in Deutschland und Großbritannien. Während in Deutschland mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ein zentrales Regelwerk existiert, sind in Großbritannien drei Rechtsmassen von Bedeutung, nämlich das dem Konkurrentenschutz dienende common law, verschiedene Verbraucherschutzgesetze strafrechtlicher Ausgestaltung und die freiwillige Werbeselbstkontrolle. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem Vergleich der Werbekontrolle durch das deutsche Wettbewerbsrecht einerseits und die britische Werbeselbstregulierung andererseits. Letztere stellt aufgrund der Lückenhaftigkeit staatlicher Rechtssetzung die bedeutendste Form der Werberegulierung in Großbritannien dar und gilt gemeinhin als weltweit effektivstes und anspruchsvollstes Selbstkontrollsystem. Diese grundlegend verschiedenen Regelungsansätze lassen einen Vergleich in besonderem Maße ergiebig erscheinen. Auch stellt sich mit Blick auf die Bestrebungen im europäischen Einigungsprozess, das Recht des unlauteren Wettbewerbs europaweit anzugleichen, zuletzt durch Erlass der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die Frage nach der Vorzugswürdigkeit eines der beiden Ansätze. Im ersten Teil der Untersuchung folgt nach einer geschlossenen Gesamtdarstellung der Funktionsweise des Systems der britischen Werberegulierung eine integrierte Vergleichsbetrachtung der Werbekontrollsysteme Deutschlands und Großbritanniens. Der zweite Teil behandelt anhand von Fallgruppen typischer Problembereiche der Werbung in einem integrierten Vergleich den materiellen Regelungsgehalt der jeweiligen Regulierungsvorschriften, wie er sich in der Entscheidungspraxis deutscher Gerichte und der britischen Entscheidungsorgane darstellt. Eine Schlussbetrachtung nimmt eine zusammenfassende Bewertung der in beiden Teilen gefundenen Ergebnisse vor.
|
Page generated in 0.0308 seconds