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311

Die Unternehmensflurbereinigung - ein Mittel zur Verwirklichung städtebaulicher Maßnahmen?

Gramlich, Ludwig 12 November 2008 (has links)
Unternehmensflurbereinigungen stehen an der Schnittstelle von Städtebaurecht (BauGB) und der an sich auf Land- und Forstwirtschaft bezogenen Flurbereinigung, die generell keine enteignende Zielsetzung hat. Der Beitrag übt verfassungsrechtliche Kritik an der konkreten Ausgestaltung des spezifischen Verfahrens, vor allem im Hinblick auf das zugrunde liegende "Unternehmen" und die Festlegung von dessen Zwecken, und regt gesetzliche Präzisierungen an.
312

Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTBANK – Mißgeburt oder Modell gemeinwirtschaftlicher Betätigung?

GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links)
Im Zuge der ersten Postreform wurde als "öffentliches Unternehmen" ohne volle Rechtspersönlichkeit auch die Deutsche Bundespost POSTBANK errichtet und aus der Staatsverwaltung ausgegliedert. Der Beitrag erläutert die Organisationsstruktur einschließlich des Verhältnisses zu den Schwesterunternehmen DBP POSTDIENST und DBP TELEKOM sowie die nunmehr privatrechtlich ausgestalteten Kundenbeziehungen und befaßt sich auch mit den fortbestehenden Beschränkungen für bankgeschäftliche Aktivitäten.
313

Abschied vom "vorverfassungsmäßigen Gesamtbild"

GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links)
Die Rechtsfigur des "vorverfassungsmäßigen Gesamtbildes" fand vor allem in Bezug auf Stellung und Aufgaben der (alten) Deutschen Bundesbank als "Währungs- und Notenbank" des Bundes Verwendung. Sie ist jedoch zumindest mißverständlich, fügt sich nicht in den Kanon der üblichen Auslegungsmethoden ein und sollte generell vermieden werden.
314

Eine Bewährungsprobe für das Recht internationaler Bediensteter : Die Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte der „Koordinierten Organisationen“ zur Rechtmäßigkeit von Gehaltskürzungen

Gramlich, Ludwig 04 December 2008 (has links)
Bedienstete Internationaler Organisationen stehen in einem speziellen Rechtsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber, das ihnen ermöglicht, belastende Maßnahmen von speziell für Personalrechtsangelegenheiten errichteten internationalen Verwaltungsgerichten (Administrative Tribunals) überprüfen zu lassen. Anläßlich einer konkreten Streitigkeit (ESA) um Gehaltskürzungen befaßt sich der Beitrag sowohl mit prozeduralen als auch mit materiell-rechtlichen Fragenstellungen und erörtert, wie weit hier bereits allgemeine Rechtsgrundsätze existieren.
315

Gehaltskürzungen nach deutschem und internationalem Beamtenrecht

Gramlich, Ludwig 23 January 2009 (has links)
Anläßlich eines Rechtsstreits um Gehaltskürzungen in einer Internationalen Organisation werden die dafür geltenden Regelungen auf internationaler Ebene (in der betreffenden Organisation und einigen anderen internationalen Institutionen) erläutert und mit den Vorgaben des nationalen deutschen Verfassungsrechts verglichen, um zu zeigen, dass diese wegen der Besonderheiten des Beamtenstatus nur bedingt auf die internationale Ebene übertragen werden können.
316

Außenwirtschaftsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht

Gramlich, Ludwig 23 February 2009 (has links)
Das Außenwirtschaftsrecht fristet trotz der großen ökonomischen Bedeutung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen für Deutschland ein Mauerblümchendasein. Der Beitrag erläutert anhand einiger konkreter, teils der Rechtsprechung entnommener Gestaltungen die Einbindung der Materie in das allgemeine Verwaltungsrecht, vor allem im Hinblick auf Fragen von Ermessen/Beurteilungsspielräumen und staatlicher Haftung für rechtswidriges Handeln.
317

Bankrecht im europäischen Binnenmarkt – Fortsetzung/Schluß -

Gramlich, Ludwig 06 March 2009 (has links)
Der zweite Teil des Beitrags zum Finanzbinnenmarkt erläutert die zentrale Bedeutung der (2.) Koordinierungsrichtlinie von 1989 und fasst die wesentlichen Aspekte der EG-Bankrechtsharmonisierung zusammen.
318

Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes

Gramlich, Ludwig 10 March 2009 (has links)
Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben.
319

Bundesbankgesetz, Währungsgesetz, Münzgesetz : Kommentar

Gramlich, Ludwig 25 May 2009 (has links)
Der Kommentar zielt darauf ab, im Hinblick auf zwei wichtige nationale währungsgesetzliche Vorschriften (Währungsgesetz 1948, Münzgesetz 1950) eine Lücke zu füllen; diese ergänzen das zentrale deutsche währungspolitische Regelwerk, das Bundesbankgesetz von 1957, für das ebenfalls keine aktuellen Erläuterungen vorhanden sind. Die Kommentierung bezieht sich im Wesentlichen auf alle (noch im Zeitpunkt des Erscheinens des Kommentars - 1988) geltenden Vorschriften der drei Gesetze und wird durch Einleitungen zu jeder dieser Regelungen abgerundet. Bei jeder Einzelvorschrift werden nicht nur Entstehungsgeschichte und einzelne Tatbestandsmerkmale (einschl. Rechtsfolgen) erläutert, sondern auch Hinweise zum Rechtsschutz gegeben. Auch nach dem Beitritt Deutschlands zur Europäischen Währungsunion haben zahlreiche nationale Vorschriften zum Währungsrecht ihre Bedeutung behalten bzw. nicht völlig verloren.
320

Europäische Zentralbank und Art. 24 Abs. 1 GG : Zugleich ein Beitrag zu Herkunft und Reichweite dieser Verfassungsbestimmung

Gramlich, Ludwig 18 June 2009 (has links)
Die erste Diskussion Anfang der 70er Jahre über die Errichtung einer Währungsunion bzw. einer Europäischen Zentralbank warf aus deutscher Sicht die Frage auf, ob eine Beteiligung hieran auf der (damals alleinigen) Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG rechtlich möglich sei. Die als juristische Dissertation von der Universität Würzburg angenommene Arbeit erörtert zunächst die Herkunft der Verfassungsbestimmung vor allem aus Überlegungen der Europa-Bewegung, beschreibt und bewertet in einem zweiten Schritt bestimmte Anwendungsfälle und geht sodann auf einen Wandel in der Auslegung des Art. 24 Abs. 1 GG, wobei auch ähnliche Vorschriften in den Verfassungen anderer EG-Staaten herangezogen werden. Auf dieser Grundlage wird schließlich konkret dargelegt, dass die Errichtung eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems im Hinblick auf das politische Gewicht und die rechtlichen Konsequenzen die Grenzen der Ermächtigung des Art. 24 Abs. 1 GG sprengen würde. Die spätere Entwicklung - Einfügung eines neuen Art. 23 GG als Basis auch der mit dem Vertrags von Maastricht formell eingeleiteten Errichtung des ESZB - hat diese Wertung bestätigt, indem die neue Vorschrift insoweit verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat (statt wie nach Art. 24 Abs. 1 nur ein "einfaches" Vertragsgesetz) fordert.

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