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Schutz der Aktionäre bei Fusion und Spaltung gemäss Fusionsgesetz /

Gozzi, Niccolò. January 2009 (has links)
Diss. Universität Zürich, 2009. / Im Buchh.: Zürich : Dike-Verlag. Literaturverz.
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Rechtsgestalt, Regelungstypen und Rechtsschutz bei grenzüberschreitenden Investitionen

Gramlich, Ludwig 26 June 2009 (has links)
Die von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg 1983 angenommene Habilitationsschrift erschließt aus einer Darstellung von geschichtlicher Entwicklung und Gegenwart von grenzüberschreitenden Investitionen - als Vorgang (Kapital- und ähnliche Transaktionen) wie als Ergebnis (Kapitalanlage) - deren aktuelle Gestaltungstypen und Regelungsmuster (einschließlich des Rechtsschutzes bei Enteignungen, anderen Beeeinträchtigungen und Diskriminierungen). Sie berücksichtigt dabei sowohl die völkerrechtliche als auch die staatliche Rechtsetzung und Praxis, um am Ende das Recht der internationalen Investitionen als Teil eines Internationalen bzw. Weltwirtschaftsrechts(systems) zu verankern.
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Rechtsschutz bei der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der Schwellenwerte, unter besonderer Berücksichtigung der Praxis in Sachsen

Pfau, Tilo 09 February 2011 (has links)
Die Dissertation befasst sich mit dem vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte, welcher in der Praxis als nicht vorhanden bzw. als unterentwickelt bezeichnet werden muss. Dabei werden insbesondere die vom Freistaat Sachsen entwickelten Regelungen des § 9 SächsVergabeDVO untersucht, die in der Literatur vereinzelt als „Rechtsschutz light“ bekannt sind. Es werden Regelungslücken aufgezeigt sowie Verbesserungsmöglichkeiten für die sächsischen Regelungen vorgeschlagen. Für einen vollwertigen Rechtsschutz wäre aber eine Umsetzung auf Bundesebene notwendig und wünschenswert.
224

Abstracts und andere Inhaltsmitteilungen im Urheberrecht

Pohl, Bettina 21 November 2006 (has links)
Abstracts gewinnen als Mittel zur Bewältigung der Informationsflut zunehmend an Bedeutung. Die verkürzte Darstellung eines Originalwerkes in Form eines abstracts aber auch im Rahmen von Opernführern, Unterrichtshilfen und Rezensionen kann problematisch sein, wenn das Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist und der Urheber der Anfertigung der verkürzten Darstellung nicht zugestimmt hat. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchem Umfang solche verkürzten Darstellungen in urheberrechtlicher Hinsicht zulässig sind. Es wird untersucht, ob verkürzte Darstellungen als abhängige Bearbeitungen im Sinne des § 23 UrhG zu werten sind oder ob eine freie Benutzung nach § 24 UrhG in Betracht kommt. Im Rahmen dieser Abgrenzung ist die dem § 12 Abs. 2 UrhG zugrundeliegende Wertung der Gemeinfreiheit bloßer Inhaltsmitteilungen zu berücksichtigen. Eine abhängige Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG liegt in jedem Fall dann vor, wenn eine verkürzte Darstellung zur Substitution des Originalwerkes geeignet ist. Dies ergibt sich in dogmatischer Hinsicht unmittelbar aus dem in § 11 Satz 2 UrhG verankerten Beteiligungsgrundsatz. Zur Abgrenzung zwischen zulässiger (gemeinfreier) Inhaltsmitteilung im Sinne des § 12 Abs. 2 UrhG und (ohne die Zustimmung des Urhebers) unzulässiger abhängiger Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG wird ein Katalog objektiver Kriterien entwickelt, durch den die Verwertungsinteressen des Urhebers mit den Informationsinteressen der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden können.
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Schutz gegen look-alikes im englischen und deutschen Recht

Winter, Martina 03 September 2013 (has links)
How alike is too alike? Das Nachahmen fremder Leistungen ist nicht per se unlauter. Leistungen werden von verschiedenen Immaterialgüterrechten geschützt, indem diese Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausschließlichkeitsrechte gewähren. Ein sachlich und zeitlich unbeschränkter wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz würde diese vom Gesetzgeber bewusst gesetzten Grenzen unterlaufen. Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit lässt sich neben diesem systematischen Argument auch auf ein wettbewerbspolitisches stützen. Innovations- und Imitationswettbewerb spielen in einer Marktwirtschaft eine bedeutsame Rolle. Dürfte sich ein Konkurrent nicht an bereits auf dem Markt Vorhandenem orientieren, würde der Innovationswettbewerb erheblich gehemmt. Genau wie Newton zufolge der Wissenschaftler als Zwerg auf den Schultern von Riesen steht, ruht auch jeder Leistungsgestalter auf den Schultern seiner Vorgänger. Darüber hinaus führt Imitationswettbewerb zu einem für den Verbraucher wünschenswerten Preiswettbewerb. Mit Sorge beobachten Markeninhaber jedoch das verstärkte Auftreten sog. look-alikes auf dem Markt. Bei als look-alikes bezeichneten Produkten handelt es sich vorwiegend um Erzeugnisse des Niedrigpreissegments, deren äußeres Erscheinungsbild durch Merkmale gekennzeichnet ist, die eine Verwechslung mit bekannten Markenprodukten auslösen sollen. Dabei wird in der Regel beabsichtigt, beim Verbraucher durch die optische Gestaltung der Verpackung Assoziationen hervorzurufen, die sofort an das bekannte Produkt erinnern. Die Anlehnung kann etwa durch die farbliche Gestaltung, die Verpackungsform, die Namensgebung oder die Form von Logos hergestellt werden. Der Nachahmer hofft, mittels dieses look-alike-Effekts den Verkauf seiner eigenen Produkte zu fördern. Der zum Original gewahrte Abstand ist dabei regelmäßig groß genug, um nicht gegen Sonderrechte zu verstoßen. Betroffen sind vorrangig solche Fälle, in denen der Nachahmer zwar nicht verwechslungsfähige Kennzeichen verwendet, die Produktaufmachung dem Original jedoch deramßen angenähert ist, dass Verwechslungsgefahr bzw. zumindest eine gedankliche Verbindung zum Original hervorgerufen werden könnte. Unter dieser Form der Ausbeutung leiden in erster Linie die Hersteller besonders erfolgreicher Markenprodukte. Gerade in England ist davon insbesondere die Lebensmittel- und Getränkebranche betroffen. Darüber hinaus sind der Kreativität jedoch keine Grenzen gesetzt: Nachgeahmt werden Uhren, Puppenzubehör, Handtaschen, Möbel oder Gitarren. Auf diese Weise kann der Hersteller des look–alikes von den Werbeinvestitionen des Originalproduzenten profitieren. Ohne sich um den Aufbau eines eigenen Rufs bemühen zu müssen, kann er sich als adäquate, aber wesentlich preiswertere Alternative zur imitierten Markenware präsentieren. In der Folge droht Verwirrung über die Beschaffenheit und die Herkunft des Produkts. Eine zur Ermittlung der Auswirkungen von Produktnachahmungen auf kleine und mittlere europäische Unternehmen in Auftrag gegebene Studie hat aufgedeckt, welch große Bedenken gegenüber look-alikes bestehen. Die damit verbundenen Gefahren sind mittlerweile auch vom Europäischen Parlament identifiziert worden. Diese Arbeit untersucht nun, welche rechtlichen Möglichkeiten es in England und Deutschland zum Schutz vor sog. look-alikes gibt. Häufig werden die Rechtsordnungen dieser Länder als die beiden Extreme in der Bandbreite möglicher wettbewerbsrechtlicher Systeme dargestellt. Zwar ist der Nachahmungsschutz bereits rechtsvergleichend mit dem englischen Recht behandelt worden. Jedoch liegen frühere Bearbeitungen wie etwa Nachahmen im Wettbewerb – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu § 1 UWG von Beater aus dem Jahre 1995 oder Der Schutz der nicht eingetragenen Marke im englischen und deutschen Recht, markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte im Systemvergleich Common Law v. Gesetzesrecht, eine rechtsvergleichende Betrachtung von Mertens aus dem Jahre 2003 schon länger zurück. Die Frage stellt sich deshalb neu, weil die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) sowie die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (Werbe-RL) und deren Umsetzung in nationales Recht ganz neue Perspektiven für den nationalen Nachahmungsschutz aufzeigen.
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Der Schutz der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer bei der Fusion von Kapitalgesellschaften nach schweizerischem und europäischem Fusionsrecht /

Hirsiger, Caroline. January 2006 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Basel, 2005.
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Der Informationsanspruch zum Nachweis des Kartellschadens aus der Perspektive des Rechtsanwalts

Orthmann, Mark 29 October 2014 (has links)
Die Arbeit soll zeigen, dass es zu einer breiteren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen kartellrechtswidrigem Verhalten eines eigenständigen Informationsanspruchs des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege gegenüber der EU-Kommission und den deutschen Kartellbehörden bedarf, und zwar sowohl aus tatsächlicher Notwendigkeit, als auch auf Grund europarechtlicher und grundgesetzlicher Vorgaben. Anhand des europarechtlichen Effektivitätsgrundsatzes aus Art. 4 Abs. 3 EUV und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 47 der EU-Grundrechtecharta bzw. des Justizgewährungsanspruchs als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG, wird erörtert, wie ein solcher Anspruch mindestens beschaffen sein muss. Die Untersuchung bestehender, sekundärrechtlicher und einfachgesetzlicher Dokumentenzugangs-, Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche ergibt, dass bereits nach geltender Rechtslage dem Rechtsanwalt ein Informationsanspruch gegenüber der Europäischen Kommission und den deutschen Kartellbehörden zusteht. Die Interpretation der betreffenden Tatbestände nimmt hierbei die europarechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben auf und bewegt sich im Rahmen zulässiger Auslegung. Daneben wird ein Vorschlag unterbreitet, wie der Informationsanspruch über die Mindestvorgaben hinaus ausgestaltet werden könnte. / The work reveals that a for a better private enforcement of competition law in the form of damages claims an independent right of information vis-à-vis the EU-Commission and the German Cartel Authorities for an attorney without a client and a mandate is needed. This need not only derives from the factual necessity but also from European primary law and the German Grundgesetz. In light of the European principle of effectiveness, Article 4 para. 3 TEU, and the right to effective judicial protection, Article 47 EU Charter of Fundamental Rights and Article 20 para. 3 German Grundgesetz respectively, the author develops the right and its boundaries. The examination of information rights and rights to access documents in EU secondary law and German law then shows that an independent right of information and access to documents for an attorney without a client and a mandate already exists if the law is interpreted in accordance with the EU primary law and the German Grundgesetz. The author further develops a recommendation as to how such an information right could be extended beyond its core that is determined by EU primary law and the German Grundgesetz.
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Zulässigkeit und Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf negative Feststellung im Lauterkeitsrecht / Admissibility and conditions of an interim injunction for a negative declaratory decision in the field of Unfair Competition Law

Greiner, Uli 12 June 2015 (has links) (PDF)
Die Dissertation befasst sich mit der juristischen Problematik, ob ein Rechtsbehelf anzuerkennen ist, der es Anspruchsgegnern ermöglicht, in lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu initiieren. Ein solcher Rechtsbehelf ist für Anspruchsgegner bislang nicht anerkannt. Dies stellt sich als sehr problematisch dar, da Eilverfahren im Lauterkeitsrecht eine sehr hohe Bedeutung zukommt und Anspruchsgegner in diesen Verfahren signifikant benachteiligt werden. Dieser Umstand begründet auch eine erhebliche Gefahr von Fehlentscheidungen zu Lasten der Anspruchsgegner. Im Wettbewerb kann diesen Fehlentscheidungen große Bedeutung zukommen, weil durch sie beispielsweise der Vertrieb neuer innovativer Produkte untersagt werden kann. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein entsprechender Rechtsbehelf anzuerkennen ist, da er dem Anspruchsgegner eine Möglichkeit verschafft, sich wirksam vor schädigenden Fehlentscheidungen zu schützen und damit der Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Vorgaben prozessualer Waffengleichheit und effektiven Rechtschutzes dient. / The dissertation deals with the juristic problem whether a legal remedy is to be recognized which enables opponents to initiate procedures of interim legal protection in disputes regarding injunctive relief in the field of unfair competition law. Such a legal remedy is not recognized for opponents up to now. This appears to be very problematic, as preliminary proceedings are of high importance in the field of unfair competition law and opponents are being significantly disadvantaged in these procedures. This fact also founds a considerable danger of wrong decisions at the expense of the opponents. In competition these wrong decisions may be of great importance as, for example, the distribution of new and innovative products can be prohibited by them. The work comes to the conclusion that a corresponding legal remedy is to be recognized, because it provides the opponent with an effective option to protect itself from damaging wrong decisions and it serves the realization of the constitutional requirements of procedural equality of opportunity and effective legal protection.
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Marktmachtmissbrauch und Monopolisierung durch das Verbergen von Innovationen : eine Studie zum europäischen und US-amerikanischen Recht /

Arnold, Bastian T. January 1900 (has links)
Universiẗat, Diss.--Erlangen-Nürnberg, 2007.
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Der richterliche Rechtsschutz im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle bei Grundrechtseingriffen / Eine rechtsvergleichende Analyse des kolumbianischen Falls / Judicial protection in the framework of the legality control of interventions in fundamental rights / A comparative analysis of the Colombian case

Zuluaga Taborda, John Edison 20 January 2017 (has links)
El tratamiento dogmático procesal penal y la doctrina jurisprudencial acerca de los motivos fundados en Colombia explican de manera deficiente aspectos tan esenciales como la finalidad, necesidad de concreción, precisión y determinación de los mismos. Las falencias en el tratamiento sistemático procesal y jurisprudencial de la exigencia de motivación a las injerencias en derechos fundamentales durante la fase de investigación penal encauzan importantes restricciones a la capacidad de verificación judicial de las razones que fundamentan las diligencias de investigación. Por un lado, conllevan a un reducido potencial de control de los motivos fundados, asunto que también le es inherente a dicho concepto como noción jurídica indeterminada. Por otro lado, favorecen la subrogación de las competencias del Juez con función de control de garantías, asunto propiciado, además, por la relativización del principio de reserva judicial y por deficiencias estructurales vinculadas a los presupues-tos y metodología del control de actos de investigación.

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