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Stalinjustiz contra NS-Verbrechen: Die Kriegsverbrecherprozesse gegen deutsche Kriegsgefangene in der UdSSR in den Jahren 1943 - 1952: Kenntnisstand und Forschungsprobleme

Zeidler, Manfred 03 June 2022 (has links)
„... Aus dieser Erfahrung heraus und angesichts der ungleich größeren Verbrechen des Dritten Reiches waren die alliierten Kriegsgegner Hitlerdeutschlands im Zweiten Weltkrieg schon vor dem Kriegsende übereingekommen, die Aburteilung deutscher Verbrechen in eigener Verantwortung zu übernehmen ...” [... aus der Einleitung]
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INSEK - Handlungsleitfaden des Freistaats Sachsen

20 June 2024 (has links)
Der integrierte Ansatz in der Stadtentwicklung wurde um das Jahr 2000 in Sachsen eingeführt, um den Städten und Gemeinden ein Instrument zur sinnvollen Steuerung ihrer Gemeindeentwicklung zu geben. Seitdem ist in fast allen sächsischen Städten das »INSEK« ein Kernelement der Stadtentwicklung. Der Grundgedanke dabei ist bis heute ganz einfach und lässt sich im Prinzip auf viele Lebensbereiche übertragen: Alle Betroffenen stimmen sich so gut es geht miteinander ab und informieren sich gegenseitig über die Chancen und Herausforderungen in ihren Aufgabenbereichen. Bei der Planung von Maßnahmen wird dann darauf geachtet, dass sie geeignet sind, möglichst viele Herausforderungen auf einen Streich zu bewältigen. Redaktionsschluss: 01.03.2024
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Toolkit zum Umgang mit Fördermitteln des Landes Sachsen

30 August 2023 (has links)
Soziale, kulturelle, sportliche oder nachbarschaftliche Projekte umzusetzen, das Vereinsleben zu gestalten, Kinder- und Jugendbeteiligung zu ermöglichen und Feste, Festivals und Gemeinschaftsevents zu organisieren, bedeutet sehr häufig auch, Fördermittel zu verwalten. Bei einer Förderung müssen Regeln und Pflichten beachtet werden. Da diese Regeln in einer schwer zu verstehenden Sprache geschrieben sind und es viele Paragrafen und Absätze gibt, haben wir die wichtigsten Punkte des sächsischen Förderrechts in diesem Toolkit zusammengefasst und erklärt. So fällt es hoffentlich allen Beteiligten leichter, die Handhabung von Fördermitteln möglichst sicher und einfach zu gestalten.
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Der Bericht vom Landes-Beauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache

26 August 2024 (has links)
Der Landes-Inklusionsbeauftragte setzt sich dafür ein, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu gewährleisten. Er setzt sich außerdem dafür ein, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Dafür berät er die Staats-Regierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen. Die Staats-Ministerien haben den Landes-Inklusionsbeauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, wenn es um Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft geht. Gemäß § 12 Abs. 6 Sächsisches Inklusionsgesetz unterrichtet der Landes-Inklusionsbeauftragte die Staats-Regierung über die Ergebnisse seiner Beratungs-Tätigkeit. Dies ist eine Zusammen-Fassung dieses Berichts in Leichter Sprache. Dieser Text enthält nicht alle Informationen aus dem Bericht in schwerer Sprache. Redaktionsschluss: 31.08.2023
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Öffentliche Bibliotheken in Sachsen 2030: Perspektiven und Handlungsfelder

26 August 2024 (has links)
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat das Papier entwickelt, um die Öffentlichen Bibliotheken bei ihrer notwendigen Weiterentwicklung zu unterstützen. Es definiert insgesamt 10 Handlungsfelder und enthält zu diesen konkreten Empfehlungen. Es richtet sich sowohl an die Öffentliche Bibliotheken als auch an die Städte und Gemeinden als deren Träger sowie an die zur SLUB gehörende Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken. Redaktionsschluss: 31.07.2024
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Ein Überblick über die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen der sächsischen Staatsverwaltung

05 August 2024 (has links)
Wie aber werde ich Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter, was sind meine Aufgaben und Rechte, welche Freistellungen gelten? Auskunft darüber und zu weiteren Fragen gibt Ihnen und allen am Amt interessierten Bediensteten die neue Informationsbroschüre des SMJusDEG „Ein Überblick über die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen der sächsischen Staatsverwaltung'. Redaktionsschluss: 26.01.2024
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Ein Überblick über die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten in den kommunalen Dienststellen des Freistaates Sachsen

05 August 2024 (has links)
Wie aber werde ich Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter, was sind meine Aufgaben und Rechte, welche Freistellungen gelten? Auskunft darüber und zu weiteren Fragen gibt Ihnen und allen am Amt interessierten Bediensteten die neue Informationsbroschüre des SMJusDEG „Ein Überblick über die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten in den kommunalen Dienststellen des Freistaates Sachsen“. Redaktionsschluss: 26.01.2024
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Öffentlicher Gesundheitsdienst Sachsen: Digitalisierungsstrategie

11 February 2025 (has links)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen ist zunehmend stärker geprägt vom digitalen Wandel und seinen weitreichenden Folgen. So zeigt sich im ÖGD eine stetig steigende Anzahl an digitalen Transformationsprozessen, welche die daran beteiligten Akteure wie die Gesundheitsämter oder die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) vor neue Herausforderungen und Chancen stellt. Um die gegebenen Digitalisierungspotentiale optimal zu nutzen und die Herausforderungen als Chancen zu begreifen, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eine Digitalisierungsstrategie für den ÖGD erarbeiten lassen, um die Digitalisierung in diesem Bereich voranzutreiben. Redaktionsschluss: 30.09.2024
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Bericht des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen nach § 12 Absatz 6 Sächsisches Inklusionsgesetz

12 February 2025 (has links)
Aufgabe des Landesinklusionsbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen sowie dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Hierzu berät er die Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen sowie bei deren Fortentwicklung und Umsetzung und arbeitet in zahlreichen Fachgremien der Staatsregierung mit. Die Staatsministerien haben den Landesinklusionsbeauftragten frühzeitig bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, soweit sie Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft behandeln oder berühren. Gemäß § 12 Abs. 6 Sächsisches Inklusionsgesetz unterrichtet der Landesinklusionsbeauftragte die Staatsregierung über die Ergebnisse seiner Beratungstätigkeit. Dies wird mit dem vorliegenden Bericht, der sich auf den Zeitraum von der erstmaligen Berufung am 3. Dezember 2021 bis zum 31. Juli 2023 bezieht, erfüllt. Redaktionsschluss: 31.08.2023
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Erstorientierung: Informationen für Menschen aus der Ukraine

08 February 2023 (has links)
Herzlich Willkommen im Freistaat Sachsen. Wir möchten Ihnen gern helfen, sich hier sicher und beschützt zu fühlen. Für Ihren Alltag haben wir in dieser Borschüre einige Hinweise zusammengetragen. Sie soll Ihnen erste hilfreiche Orientierungen geben. Redaktionsschluss: 03.02.2023

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