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Menschenrechte im interdisziplinären Diskurs: Perspektiven auf Diskriminierungsstrukturen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten

Leonhardt, Nico, Kruschel, Robert, Schuppener, Saskia, Hauser, Mandy 17 January 2023 (has links)
Vor dem Hintergrund der Allgemeinen Menschenrechte, der Kinderrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention analysiert der Band Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten dieser normativen Ansprüche aus unterschiedlichen Disziplinen. Es werden ferner differente Erscheinungsformen von Ausgrenzung und Diskriminierung mit dem Blick auf unvollendete Menschenrechte und damit verbundene Vulnerabilitäten reflektiert. Schließlich zeigt ein Blick in unterschiedliche pädagogische Handlungsfelder und konkrete Praxisbeispiele verstärkte menschenrechtsbasierte Partizipationsmöglichkeiten auf.
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Menschenrechte. Eine Analyse aus der Perspektive der Philosophischen Anthropologie

Fischer, Joachim 22 March 2024 (has links)
Der Beitrag skizziert eine mögliche Aufklärung des Phänomens der Menschenrechte aus der Perspektive der Philosophischen Anthropologie. Dieses Paradigma (Scheler, Plessner, Gehlen, Cassirer) exponiert die „exzentrische Positionalität“ als die Conditio humana zwischen Hominitas und Humanitas. Dabei können folgende Aspekte der Menschenrechte zur Sprache kommen: 1. Die Humanitas der Menschenrechte als Antwort auf die problematischen Potenziale der Hominitas; 2. die Verschiedenheit der Menschenrechte – ihre antinomische bzw. pluri-nomische Struktur; 3. die Einheit der verschiedenen Menschenrechte in der Menschenwürde, in der sich die vier ,Welten‘ der menschlichen Lebenswelt – Außenwelt; Innenwelt; Mitwelt; symbolische Welt – zur balancierten Darstellung bringt; 4. die rechtliche Realisierung der Menschenrechte durch Praktiken der Macht, der demokratischen Souveränität und ihrer körperlichen Gewalt.
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Maria Montessori und das Recht der Kinder auf Bildung / Maria Montessori and the right of children to education

Dieter, Anne January 2007 (has links)
Vor einhundert Jahren eröffnete die Wissenschaftlerin und Sozialreformerin Dr. med. Maria Montessori in Rom ihre erste Kindertagesstätte, das „Casa dei Bambini”. Inzwischen gibt es allein in Deutschland ca. eintausend Kindergärten und auch Schulen, die nach ihrem Konzept arbeiten. Der Beitrag will auf die Zusammenhänge zwischen dem Menschenrecht auf Bildung, dem pädagogischen Konzept der Maria Montessori und ihrem natur- und verhaltenswissenschaftlich begründeten Ansatz der Lernforschung hinweisen. / One hundred years ago the scientist and reformist Dr. med Maria Montessori established her first kinder garden, called “Casa dei Bambini” in Rome. By now there are approximately one thousand kinder gardens and schools established in Germany which follow the concept of Maria Montessori. The article tries to point out the connection between the human right to education, the pedagogical concept of Maria Montessori and her nature- and behaviour-science-based approach of learning-research.
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Wechselseitige Neutralisierung / Mutual neutralization

Beck, Marieluise January 2009 (has links)
Zeichnet sich die Außenpolitik der Großen Koalition durch „mangelndes Profil“ aus? Marieluise Beck belegt dies durch die deutsche Reaktion auf die Initiative für eine atomwaffenfreie Welt des US-Präsidenten. Auch bei den Debatten um Menschenrechte, den außenpolitischen Umgang mit China und Russland sowie die Verwendung von selektiven Sanktionen ist die Große Koalition den Anforderungen nicht gewachsen.
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Verspätete Wahrheitskommissionen in Theorie und Praxis / Delayed truth commissions in theory and practice

Ranft, Florian January 2010 (has links)
Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet. / For dealing with former human rights violations post-conflict societies have several choices. Besides criminal prosecutions truth commissions have been set up since the mid 1970 to find a way for reconciliation between perpetrators and victims. This paper focuses on the analysis of truth commissions with a significant time span to the transitional period in a comparative manner and asks for the causal mechanisms linked to it. To explain the time lack hypotheses are tested on the balance of power, civil-military reforms and the degree of human rights violations. The analyses for the truth commissions in Uruguay, Ghana and Panama indicate that a lower degree of human rights violations and the elections of political leaders and parties closely linked to the authoritarian era foreclose the establishment process. These results are controlled by the analysis of truth commissions in Argentina, South Africa and Haiti that were directly set up after the transition. Further it is argued that civil-military reforms have no influence on the establishment of truth commissions and that the balance of power is not levelled as is argued in the literature.
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Multinational corporations and global justice : the human rights obligations of a quasi-governmental institution /

Wettstein, Florian. January 2007 (has links) (PDF)
University, Diss.--St. Gallen, 2007.
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Das Menschenrecht bei Immanuel Kant

Saykham, Voladet 08 February 2001 (has links)
Um eine Gesellschaft und einen Staat zu gründen und das friedliche Zusammenleben dauerhaft zu sichern, bedürfen die Menschen eines Grundsatzes oder eines grundlegenden Prinzips, das ihr Verhalten und Handeln reguliert bzw. ordnet. Dieses grundlegendes Prinzip der Gesellschafts- und Staatsbildung bezeichnet man als das Prinzip der Gerechtigkeit. Was aber dieses Prinzip der Gerechtigkeit konkret beinhalten soll, ist wissenschaftlich und philosophisch, d.h. unabhängig von der real bestehenden gesetzlichen Ordnung und Staatsverfassung, gar nicht einfach zu beantworten und zu begründen. Es gibt zwar bereits in der Geschichte der Menschheit zahlreiche Theoretiker, die sich bemühen, dieses grundlegendes Prinzip der Gesellschafts- und Staatsordnung auszuarbeiten, zu konstituieren und zu präsentieren. Das grundlegende Ziel ist die Bildung einer einheitlichen Gesellschaft und die dauerhafte Sicherung des Frieden. Aber niemand von ihnen hat dieses Ziel erreicht. Was von einem als das Prinzip der Gerechtigkeit, auf dem die Menschen eine Gesellschaft und einen Staat gründen sollen bzw. müssen, bezeichnet wird, wird von einem anderen dementiert und abgelehnt und umgekehrt. Eine einheitliche Bestimmung, eine Bestimmung, die von allen anerkannt und akzeptiert wird, über das Prinzip der Gerechtigkeit ist bis heute noch nicht gegeben. Einer der Theoretiker, die sich bemühen, dieses schwieriges Grundproblem der Gesellschaft und des Staates zu lösen, ist der deutsche Philosoph, Immanuel Kant. Zentrales Anligen dieser Arbeit ist herauszufinden, was das Prinzip der Gerechtigkeit bei Kant ist, auf dem wir nach Kant eine Gesellschaft und einen Staat künftig gründen sollen. Kants Philosophie ist aber eine systematische Philosophie, in der alles mit allem zusammenhängt. Ohne Grundkenntnis von einem Teil können andere Teile seiner Philosophie nur schwierig und oberflächlich verstanden werden. Um seine Gesellschafts- und Staatsphilosophie, d.i. seine Philosophie der Gerechtigkeit, ausführlich zu behandeln, sind deshalb das Grundproblem seiner erkenntnistheoretischen Philosophie, seine Grundauffassung über das menschliche Wesen sowie seine Geschichtphilosophie in dieser Arbeit eingeführt bzw. behandelt. / In order to coexist peacefully in a society, human beings require a maxim or a fundamental principle which regulates thier behavior and actions. The fundamental principle on which human beings found thier society and thier state is reforred to as the principle of justice. However, the conkret meaning of this principle of justice is difficult to answer and establish in a scientific, philosophical fashion, that is, independent of what is seen as the principle of justice in our empirical world of experience. In the history of the coexistence of the human beings many theoreticians have attemped to work out, constitute and present this fundamental principle of the social and state order. But none of them has managed to establish a universally valid principle of justice. What on person proposes as a system of rules upon which we should base our society and our state is denied and rejected by others, and vice versa. To this day no universal principle of justice has been determined. On of the theoreticians who have attempted to solve this difficult fundemental problem of society and state is the philosopher Immanuel Kant. The focus of this work is to determine wthat Kant considers to be the principle of justice upon which we should establish a society and a state. But Kant's philosophy is a systematic pholosophy in wich a part is dependent on an others. Without knowledge of a part an other parts of his philosophy are diffical and only superficial to understand. For this reason and for treating Kant´s principle of justice detailed the foundation of his theoretic philosophy (his philosophy of sciens), his anthropology and his philosophy of history are introduced in this work.
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Kollektive und Menschenrechte als moralische Rechte / Ein Beitrag zur philosophischen Diskussion um die Begründung kollektiver Menschenrechte / Collective and human rights as moral rights / A contribution to the philosophical debate about the justification of collective human rights

Dávila, Johnny Antonio 11 December 2012 (has links)
Sowohl aus juristischem als auch moralischem Blickwinkel sind Menschenrechte ein unerlässliches Element der aktuellen normativen Realität. Im Bereich der moralischen Philosophie gibt es die deutliche Tendenz, Menschen als Individuen für die einzigen Träger von Menschenrechten zu halten. Die Erfahrung zeigt uns dennoch, dass das Menschenleben sich in das Kollektive widerspiegelt und dass es Kollektive wie Staaten, indigene Völker usw. gibt, deren Existenz lebenswichtig für ihre Mitglieder ist. In Anbetracht der Wichtigkeit bestimmter Kollektive im Menschenleben befasst sich diese Arbeit mit der Frage, wie es möglich ist, kollektive Menschenrechte moralisch zu begründen. Die Arbeit besteht aus drei Teilen, die begrifflich miteinander zusammenhängen. Der erste Teil konzentriert sich auf die Festlegung eines Begriffs von Menschenrechten und die Hauptthese ist, dass Menschenrechte als moralische Rechte, als nicht-juristische Rechte vor allem verstanden werden sollten. Der zweite Teil legt die wichtigsten Argumente gegen die Idee kollektiver Menschenrechte dar und es wird ebenfalls erklärt, warum diese Argumente unzulänglich sind. Es handelt sich denn um eine indirekte Argumentation für kollektive Menschenrechte. Der dritte Teil bringt Argumente vor, die die Idee kollektiver Menschenrechte direkt unterstützen. In diesem Sinne wird hier eine direkte Argumentation für diese Rechte vorgelegt.
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Wirtschaftssanktionen zum Schutz der Menschenrechte : zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) /

Remmert, Stefan. January 2008 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Passau, 2007. / Literaturverz. S. 295 - 319.
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Universal concern, contingency and the single practice assumption: Sangiovanni’s theory of human rights

Müller, Luise K., Haaf, Johannes 17 May 2022 (has links)
Contribution for book symposium on Andrea Sangiovanni’s Humanity without Dignity.

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