• Refine Query
  • Source
  • Publication year
  • to
  • Language
  • 85
  • 16
  • 12
  • 4
  • 2
  • 1
  • Tagged with
  • 109
  • 66
  • 44
  • 42
  • 40
  • 39
  • 38
  • 37
  • 34
  • 32
  • 32
  • 32
  • 31
  • 31
  • 31
  • About
  • The Global ETD Search service is a free service for researchers to find electronic theses and dissertations. This service is provided by the Networked Digital Library of Theses and Dissertations.
    Our metadata is collected from universities around the world. If you manage a university/consortium/country archive and want to be added, details can be found on the NDLTD website.
81

GAIR-Mitteilungen

16 October 2014 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
82

GAIR-Mitteilungen

26 October 2015 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
83

GAIR-Mitteilungen

02 November 2011 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
84

GAIR-Mitteilungen

05 May 2011 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
85

GAIR-Mitteilungen

10 October 2013 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
86

GAIR-Mitteilungen

05 May 2011 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
87

GAIR-Mitteilungen

12 July 2011 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
88

GAIR-Mitteilungen

12 July 2011 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
89

GAIR-Mitteilungen

18 October 2012 (has links) (PDF)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Ab 2010 wird darüber hinaus eine eigene Rubrik „Rechtsvergleichung“ aufgenommen, die theoretisch-methodische Aspekte aufgreifen soll. Im Sinne der wissenschaftlichen Tradition bieten die GAIR-Mitteilungen außerdem die Möglichkeit an, auf jeden erschienenen Aufsatz in der folgenden Ausgabe eine Erwiderung oder Ergänzung einzureichen.
90

Korruption und Kick-backs im Gesundheitswesen

Woskowski, Silvia 05 July 2021 (has links)
Während die Bestechung und Bestechlichkeit von, in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzten, als Folge des „Herzklappenskandals“ und der darauf beruhenden Reform des Korruptionsstrafrechts bereits seit 1997 nach den §§ 331 ff. StGB strafbar sind, unterfielen niedergelassene Vertragsärzte auch nach der Rechtsprechung des Großen Strafsenats bis zum Inkrafttreten der §§ 299a ff. StGB am 04.06.2016 nicht den Korruptionsdelikten. Thematisch damit verbunden war und ist die Frage, ob Vorteilsgewährungspraktiken in diesem Bereich vom Tatbestand der Untreue erfasst sein könnten. Ihrer Beantwortung dient der erste Teil der Arbeit. Der zweite Teil fokussiert die Relevanz der Korruptionsvorschriften für das gewählte Arbeitsthema. Die Einbettung der Gesamtthematik in den Kontext der Korruptionsdelikte führt die Ausgangsbetrachtungen zur Untreue fort und ergänzt diese durch eine Bewertung nach den neuen Gesetzesregelungen. Das gewählte Arbeitsthema zeigt, wie wesentlich die Beschäftigung mit den relevanten Normen des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung für die strafrechtlichen Bewertungen in diesem Bereich ist. Dies gilt umso mehr, wenn mit sozial- und beziehungsweise oder berufsrechtlichen Verstößen strafrechtliche Konsequenzen einhergehen und die fehlerhafte Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen anderer Rechtsbereiche zwangsläufig auch zu falschen strafrechtlichen Schlussfolgerungen führt. Dieser Kritik sieht sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Vertragsarztuntreue ausgesetzt. Auch hier wurden die Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts nicht mit der notwendigen Sorgfalt eruiert und stattdessen eine - seit mehreren Jahren - nicht mehr vertretene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Grundlage der strafrechtlichen Bewertungen gemacht. Dass dies weder den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, noch mit den sozial- und strafrechtlichen Vorgaben vereinbar ist, zeigen die Ausführungen der Arbeit. In der Form eines kritischen Ausblicks werden abschließend, die Grenzen zulässiger verordnungsbezogener Vergütungen durch die Krankenkassen aufgezeigt und deren strafrechtliche Relevanz eingeordnet. Letzteres erfolgt am Beispiel eines Vertrags zur Förderung sog. biosimilarer Arzneimittel durch die Zahlung einer prozentualen Einsparbeteiligung als Gegenleistung für deren bevorzugte Verordnung. Die Konstellation verdeutlicht, dass auch die monetäre Einflussnahme der Krankenkassen auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte strafrechtsrelevante Wirkung haben kann, wenn sie zu unberechtigten Wettbewerbsverzerrungen führt. / As a consequence of the so-called “heart valve scandal”, and the reform of the German criminal law on corruption that followed in the wake of the scandal, it has been a criminal offence under sections 331 et seqq. of the German Criminal Code [Strafgesetzbuch – StGB] since 1997 to give bribes to medical practitioners employed in public hospitals, or for such medical practitioners to take bribes. However, until sections 299a et seqq. StGB entered into force on 4 June 2016, acts committed by medical practitioners in private practices were not deemed to be corruption offences under the Criminal Code. This was also affirmed by the case-law of the Grand Criminal Panel of the German Federal Court of Justice [Großer Senat für Strafsachen]. A topic that has been repeatedly discussed in connection with the aforementioned issue is whether the practice of granting benefits in healthcare might constitute an offence of embezzlement. The first part of this dissertation provides an answer to that question. The second part focuses on the significance that corruption provisions have for the topic discussed herein. Following the initial analysis of the issue of embezzlement mentioned, this issue is expanded by a discussion of the overall topic in the context of corruption offences, supplemented by an assessment of the topic in the light of new legislation introduced. An analysis of the topic chosen for this dissertation shows how important it is to study the relevant legal provisions of the law on statutory health insurance in order to be able to carry out an assessment of the topic from the perspective of criminal law. This applies all the more so in cases where a breach of social law and/or the law of professional rules and regulations might have consequences under criminal law, and the faulty application of applicable legal rules from legal areas outside criminal law would inevitably also lead to wrong conclusions being drawn on the basis of criminal law. The case-law of the German Federal Court of Justice [Bundesgerichtshof] on so-called “embezzlement by medical practitioners in private practice” [Vertragsarztuntreue] has been criticised in this respect. The Federal Court of Justice did not take account of the specifics of German social security law in a sufficiently diligent manner, and instead used outdated case-law of the German Federal Social Court [Bundessozialgericht] as a basis for its criminal-law assessment—precedents that were overruled by the Federal Social Court itself many years ago. This dissertation shows that this does not meet the requirements of the German Federal Constitutional Court [Bundesverfassungsgericht] and that such an approach is incompatible with requirements under social and criminal law. Finally, the limits of admissible prescription-related remuneration by health insurances are discussed and demonstrated from a critical, future-oriented perspective, together with the significance these limits have from a criminal law perspective. The significance of such limits is discussed using as an example a selective-agreement model designed to promote so-called “biosimilar medicines” by paying medical practitioners a percentage of the savings achieved in return for practitioners prescribing such medicines rather than more expensive ones. The circumstances discussed illustrate that the monetary influence that health insurances exert over the way in which medical practitioners in private practice prescribe such things as medicines may have consequences under criminal law if such influence may lead to competition being distorted. In the light of the above, health insurances should not be provided with additional criminal-law-related exceptional provisions that would enable them to exert further influence over the neutrality of decision-making in the area of medical prescriptions.

Page generated in 0.0499 seconds