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Abstracts und andere Inhaltsmitteilungen im Urheberrecht

Pohl, Bettina 21 November 2006 (has links)
Abstracts gewinnen als Mittel zur Bewältigung der Informationsflut zunehmend an Bedeutung. Die verkürzte Darstellung eines Originalwerkes in Form eines abstracts aber auch im Rahmen von Opernführern, Unterrichtshilfen und Rezensionen kann problematisch sein, wenn das Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist und der Urheber der Anfertigung der verkürzten Darstellung nicht zugestimmt hat. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchem Umfang solche verkürzten Darstellungen in urheberrechtlicher Hinsicht zulässig sind. Es wird untersucht, ob verkürzte Darstellungen als abhängige Bearbeitungen im Sinne des § 23 UrhG zu werten sind oder ob eine freie Benutzung nach § 24 UrhG in Betracht kommt. Im Rahmen dieser Abgrenzung ist die dem § 12 Abs. 2 UrhG zugrundeliegende Wertung der Gemeinfreiheit bloßer Inhaltsmitteilungen zu berücksichtigen. Eine abhängige Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG liegt in jedem Fall dann vor, wenn eine verkürzte Darstellung zur Substitution des Originalwerkes geeignet ist. Dies ergibt sich in dogmatischer Hinsicht unmittelbar aus dem in § 11 Satz 2 UrhG verankerten Beteiligungsgrundsatz. Zur Abgrenzung zwischen zulässiger (gemeinfreier) Inhaltsmitteilung im Sinne des § 12 Abs. 2 UrhG und (ohne die Zustimmung des Urhebers) unzulässiger abhängiger Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG wird ein Katalog objektiver Kriterien entwickelt, durch den die Verwertungsinteressen des Urhebers mit den Informationsinteressen der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden können.
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Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht.Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945

Bührmann-Peters, Frank 05 March 2003 (has links)
Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945. Univ. Diss., Osnabrück 2002 Ziel der Untersuchung ist es, die bislang weitgehend vergessene Opfergruppe der wehrmachtgerichtlich Verurteilten sowie der SS- und polizeigerichtlich Bestraften in den emsländischen Strafgefangenenlagern wissenschaftlich zu beleuchten. Die Dokumentation der historischen Fakten steht hierbei im Mittelpunkt. Vorangestellt wird ein – weitgehend chronologisch gehaltener – allgemeiner Überblick über die Geschichte der Emslandlager von den Anfängen im Sommer 1933 bis zum Kriegsende im April 1945, in dem die verschiedenen Lagerfunktionen – Stichwort: Konzentrations­, Strafgefangenen-, Kriegsgefangenenlager – ebenso wie die zahlreichen Häftlingskategorien erläutert werden. Nachfolgend wird untersucht, warum überhaupt militärgerichtlich Verurteilte in die Emslandlager geschickt wurden. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass zu Zuchthausstrafen verurteilte Soldaten automatisch „wehrunwürdig“ und somit aus der Wehrmacht bzw. SS und Polizei ausgestoßen wurden. Die unter die „Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat“ vom 11.06.1940 fallenden Straftäter wurden in aller Regel in die Emslandlager eingewiesen. Die dafür vorliegenden Motive der beteiligten Institutionen werden eingehend diskutiert. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, weshalb die einzelnen straffällig gewordenen Soldaten ins Emsland kamen. Der Untersuchung der verschiedenen Straftatbestände werden zahlreiche Fallbeispiele verurteilter ehemaliger Wehrmachtssoldaten an die Seite gestellt. Es wird ebenfalls analysiert, welche der Delikte als „politisch“ einzustufen sind. Der dritte Block befasst sich mit der konkreten Ausprägung des Strafvollzugs in den Strafgefangenenlagern des Emslandes. Die Alltagserfahrungen der Häftlinge waren vor allem durch ihren Arbeitseinsatz bestimmt; die Tätigkeiten und Arbeitskommandos werden intensiv erörtert. Die Behandlung der Insassen durch Wachpersonal und „kommandierte“ Mitgefangene sowie die weiteren Existenzbedingungen offenbaren vollends die KZ-ähnlichen Zustände in den Emslandlagern.
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Bargeldloser Zahlungsverkehr und Drittmissbrauchshaftung in Europa / eine rechtsvergleichende Betrachtung der deutschen, englischen und spanischen Rechtsordnung mit besonderem Blick auf die europäische Zahlungsdiensterichtlinie 64/2007/EG

Stange, Enno 15 December 2009 (has links)
Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie enthält ein detailliertes Haftungsregime für Drittmissbrauch im bargeldlosen Zahlungsverkehr, das von den Mitgliedstaaten bis Ende Oktober 2009 in nationales Recht umzusetzen war. Ziel der harmonisierten Haftungsregelungen ist die Verbesserung von Wettbewerbsfreiheit, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz sowie die Minderung von Missbrauch. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zeigt jedoch, dass die Haftungsordnung diesen Zielvorgaben nicht konsequent folgt und zudem von fundamentalen Grundsätzen des europäischen Haftungsrechts abweicht. / The European Payments Services Directive contains detailed liability regulations concerning the abuse of non cash payments. The deadline of transposal for this Directive passed in October 2009. The key aims of the harmonized liability rules are amendment of competition, legal certainty, consumer protection and future reduction of abuse. However, a comparative analysis reveals a considerable lack of consistency in relation to those goals and a renunciation of basic principles of European liability law.
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Research on parliamentary privilege concurrently discuss Chinese National People's congressional privilege

Yi, Weizhong 23 September 2009 (has links)
Diese These ist über parlamentarische Privileg. Das Privile ist eine alte parlamentarische Macht. Alle Länder, die Demokratie durchgeführt haben oder bald haben, bestimmen parlamentarische Privileg in ihre Verfassungen. Der Zweck von Privileg ist, dass Abgeordneten die Meinung sowie ihre eigenen politische Position frei äußern zu shutzen, und sie brauchen nicht sich um Vergeltung von politischen Motiven zu sorgen. Das Parlament kann formulieren selbst die Geschäftsordnung und Disziplin des Parlamentes, damit das Parlament unabhängig sein kann, ihre Aufgaben frei erfüllen kann und seine Funktionen frei ausüben kann. Parlamentarische Privileg wird aber oft durch Publikum verkannt, die glauben, dass die Eliten der Gesellschaft eine besondere Schutze haben. Das ist ironisch. Weil Privileg der Abgordneten ursprünglich als Schutz des ganzen Parlamentes hergestellt warden. Damals schützt es Mitglieder des Parlaments vor den Eliten. Man kann sagen, dass die parlamentarische Privileg eine spezielle institutionelle Regelungen auf den Grundsätzen der Demokratie. Im Vergleich mit anderen parlamentarischen Befugnisse, ist es etwas Besonderes, weil es die Abwehrkraft des Parlaments nicht als eine offensive Kraft ist, die das Parlament aktiv ausüben muss. Nach der Erörterung der Stiftung in der Theorie der parlamentarischen Privilegien, diskutiert das Papier über die wichtigsten Elemente der parlamentarischen Privilegien, das Problem an der Praxis der parlamentarischen Privilegien und die Entwicklung der Privilegien . Schließlich erörtet die Dissertation, wie die entsprechenden Privilegien Systeme der chinesischen nationalen Volkskongress verbessert und vervollgekommen warden könne. / This thesis analyses parliamentary privilege. The privilege is an ancient parliamentary power. All of countries that have democratized or will soon have democratized provide them by own constitution. The purpose of the parliamentary privilege is to permit members of the legislature to speech freely and express their opinion of political position, and not worry about retaliation on the basis of political motives. The Parliament formulates itself its own rules of procedure and maintains the discipline of parliament itself and so on, in order to ensure that the parliament can independently, freely discharge of its duties and perform its functions. Parliamentary privilege, however, is often misunderstood by popular who believes that the privilege is the special protection of all of the elites of society. That is ironic, because privilege was originally produced as a whole of the protection of Parliament, and it protected members of parliament from the elites at that time. It may be said that parliamentary privilege is a special institutional arrangements based on the principles of democracy. Compared with other parliamentary powers, it is special because it is the defensive power of Parliament rather than an offensive power which the parliament must proactively exercise. After studying on the foundation in the theory of parliamentary privilege, the paper comprehensively discusses on the main elements of parliamentary privilege, the problems at the practice of parliamentary privilege and the development of privilege. Finally, it is to argument how to improve and perfect the relevant privilege systems of Chinese National People’s Congress.
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Die Regulierung von Aktienleerverkäufen in der Europäischen Union und in den USA unter Berücksichtigung der ökonomischen Auswirkungen von Leerverkäufen auf die Aktienmärkte sowie unter Einbeziehung rechtshistorischer Aspekte

Lange, Dirk-Fabian 03 March 2017 (has links)
Die Arbeit stellt die wirtschaftlichen Auswirkungen von Aktienleerverkäufen auf die Liquidität, die Preisfindung und auf die Volatilität von Aktienmärkten dar. Zudem werden die nach der Finanzmarktkrise 2008 in den USA und in Deutschland und in Großbritannien erlassenen Leerverkaufsregulierungen untersucht. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der aktuellen US-Leerverkaufsgesetzgebung sowie der europäischen Leerverkaufsverordnung (EU) 236/2012. / This thesis analyses the economic impact short selling has on liquidity, price formation and volatility of stock markets. Moreover it thoroughly describes the regulatory measures that were taken with regard to short selling in the United States, in Germany and in Great Britain after the financial crises in 2008. The main focus of this thesis is on the current short selling regulation in the US and on the European Short Selling Directive EU 236/2012
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Verhaltenspflichten des Vorstands des Zielunternehmens während öffentlicher Übernahmeverfahren

Kraupa-Tuskany, Amadeo 24 January 2013 (has links)
Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, ökonomische Gesichtspunkte konsequent in die Diskussion zu den Verhaltenspflichten des Vorstands während öffentlichen Übernahmeverfahren zu integrieren. Aus wohlfahrtstheoretischer Perspektive müssen hierbei die ökonomischen Funktionen des Markts für Unternehmenskontrolle umfassend Berücksichtigung finden. Das Instrumentarium der Ökonomischen Theorie des Rechts dient im Rahmen der Untersuchungen zum einen der positiven Analyse der diskutierten Ansätze zur Regelung der Verhaltenspflichten sowie der bestehenden Regelungen nach der EU-Übernahmerichtlinie (ÜRL) und dem WpÜG. Der normativen Variante der Ökonomischen Theorie des Rechts kommt insbesondere bei der Entwicklung von Regelungsalternativen zu den bestehenden Vorschriften bezüglich der Verhaltenspflichten nach dem WpÜG Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund dieses übergeordneten Ziels verfolgt die Arbeit nach der umfassenden Darstellung der, mit der Regulierung des Verhaltens des Vorstands während des Übernahmeverfahrens verbundenen Regelungsprobleme aus juristischer und ökonomischer Perspektive zwei konkrete Ziele: die positive Wirkungsanalyse der bestehenden Regelungen nach der ÜRL und dem WpÜG sowie die Entwicklung einer Regelungsalternative auf nationaler Ebene. / The primary objective of the dissertation is to systematically integrate economic considerations into the discussion about the code of conduct for the board of directors during public takeovers. From a welfare theoretic perspective, the economic functions of the market for corporate control have to be taken into account in their entire scope. In this context the instruments of Law and Economics are used for a positive analysis of different approaches to regulate the code of conduct as well as the existing regulations of the EU Directive on Takeover Bids and the WpÜG. The normative approach of Law and Economics is particularly useful for developing regulatory alternatives to the existing code of conduct under the WpÜG. Based on a survey of the regulatory problems of public takeovers from an economic and legal perspective, the dissertation is perusing two objectives: a positive effect analysis of the impact of the existing rules of the EU Directive on Takeover Bids and the WpÜG as well as the formulation of an alternative concept for the code of conduct on the national level.
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Der Informationsanspruch zum Nachweis des Kartellschadens aus der Perspektive des Rechtsanwalts

Orthmann, Mark 29 October 2014 (has links)
Die Arbeit soll zeigen, dass es zu einer breiteren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen kartellrechtswidrigem Verhalten eines eigenständigen Informationsanspruchs des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege gegenüber der EU-Kommission und den deutschen Kartellbehörden bedarf, und zwar sowohl aus tatsächlicher Notwendigkeit, als auch auf Grund europarechtlicher und grundgesetzlicher Vorgaben. Anhand des europarechtlichen Effektivitätsgrundsatzes aus Art. 4 Abs. 3 EUV und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 47 der EU-Grundrechtecharta bzw. des Justizgewährungsanspruchs als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG, wird erörtert, wie ein solcher Anspruch mindestens beschaffen sein muss. Die Untersuchung bestehender, sekundärrechtlicher und einfachgesetzlicher Dokumentenzugangs-, Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche ergibt, dass bereits nach geltender Rechtslage dem Rechtsanwalt ein Informationsanspruch gegenüber der Europäischen Kommission und den deutschen Kartellbehörden zusteht. Die Interpretation der betreffenden Tatbestände nimmt hierbei die europarechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben auf und bewegt sich im Rahmen zulässiger Auslegung. Daneben wird ein Vorschlag unterbreitet, wie der Informationsanspruch über die Mindestvorgaben hinaus ausgestaltet werden könnte. / The work reveals that a for a better private enforcement of competition law in the form of damages claims an independent right of information vis-à-vis the EU-Commission and the German Cartel Authorities for an attorney without a client and a mandate is needed. This need not only derives from the factual necessity but also from European primary law and the German Grundgesetz. In light of the European principle of effectiveness, Article 4 para. 3 TEU, and the right to effective judicial protection, Article 47 EU Charter of Fundamental Rights and Article 20 para. 3 German Grundgesetz respectively, the author develops the right and its boundaries. The examination of information rights and rights to access documents in EU secondary law and German law then shows that an independent right of information and access to documents for an attorney without a client and a mandate already exists if the law is interpreted in accordance with the EU primary law and the German Grundgesetz. The author further develops a recommendation as to how such an information right could be extended beyond its core that is determined by EU primary law and the German Grundgesetz.
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Internationales und staatliches Strafverfahrensrecht

Vettraino, Florence 30 May 2013 (has links)
Das Verfahren der internationalen ad hoc Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda kann als die erste völkerstrafverfahrensrechtliche Ordnung betrachtet werden. Von den Richtern selbst ausgearbeitet und entwickelt, orientierte sich dieses Verfahren ursprünglich sehr an dem angloamerikanischen Strafprozessmodell. Mangels geeigneter Präzedenzfälle und angesichts der vielen Analogiefaktoren zwischen dem innerstaatlichen Strafverfahrensrecht und dem Völkerstrafverfahrensrecht haben sich die Richter -insbesondere während der ersten Tätigkeitsjahre ihrer Gerichtshöfe- öfter auf innerstaatliche Rechtspraxen bei der Anwendung ihrer Verfahrens- und Beweisordnungen bezogen. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Bezugnahme auf innerstaatliches Recht anhand der Rechtsprechung beider ad hoc Strafgerichtshöfe im Bereich des Beweisrechts. Die Gründe und Formen der Bezugnahme auf innerstaatliches Recht werden zuerst dargestellt und anschließend analysiert. Aus der Untersuchung der Rechtsprechung ergibt sich eine insgesamt unsystematische und pragmatische Nutzung des innerstaatlichen Rechts, welches meistens dazu dient, die für den Einzelfall geeignetste Lösung zu liefern und/ oder die von den Richtern getroffene Entscheidung zu legitimieren. Solch eine Vorgehensweise birgt zweierlei Probleme: Ein Legitimitätsproblem angesichts der Internationalität des Verfahrens der ad hoc Strafgerichtshöfe und ein Problem hinsichtlich der Vorhersehbarkeit der Anwendung ihrer Verfahrens- und Beweisordnungen. Abschließend widmet sich diese Arbeit dementsprechend der Frage nach einer methodischen Herangehensweise, welche zu mehr Legitimität und Vorhersehbarkeit bei der Anwendung der Verfahrensregeln internationaler Strafgerichtshöfe beitragen könnte, und dies abgesehen davon, ob sich die Richter dabei auf externe normative Räume, wie diejenigen innerstaatlicher Rechtsordnungen, beziehen oder nicht. / The procedure of the ad hoc international criminal tribunals for the former Yugoslavia and Rwanda can be regarded as the first set of rules of international criminal procedure. This procedural law, constructed and developed by the judges themselves was primary inspired by the common law approach to criminal proceedings. In the absence of precedents, and given the numerous potential analogies between domestic criminal procedure and international criminal procedure, the judges often referred to domestic legal practices - particularly during the ad hoc tribunals’ first years of activity - when applying rules of procedure and evidence. The present work investigates this reference to domestic law by examining the ad hoc tribunals’ jurisprudence regarding the law of evidence. The reasons for and forms of the reference to domestic law are first presented and then analysed. This study concludes that, on the whole, domestic law is referred to in an unsystematic and pragmatic manner: It is mostly used by the judges in order to provide the most suitable solution for the particular case before them and/ or to legitimate a decision they have already made on the basis of their own procedural rules. Such an approach raises two problems: a legitimacy deficit in regard to the internationality of the ad hoc tribunals’ procedure and a lack of predictability in the application of the rules of procedure and evidence. This study deals therefore finally with the possibility of a methodical approach, which could contribute to more predictability and legitimacy in the application of the procedural rules of international criminal tribunals, regardless of whether or not the judges refer to external normative systems, such as domestic legal orders.
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Recht als Übersetzung

Schneider, Tillmann 30 August 2016 (has links)
Die Erkenntnis, dass der Staat nicht die einzige Quelle von Recht ist, verbreitet sich zusehends auch in der Rechtswissenschaft. Die Vielfalt normativer Ordnungen wird gewöhnlich mit dem Begriff "Rechtspluralismus" beschrieben. In der Rechtspluralismusforschung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass normative Ordnungen nicht parallel nebeneinander und unabhängig voneinander koexistieren, sondern dass diese sich wechselseitig beeinflussen. Dieses Miteinander kann konfliktreich wie auch kooperativ sein, es kann zum Transfer von Normen und Vorstellungen, aber auch zu Widerstand und Abgrenzung kommen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung, indem sie Austauschprozesse zwischen verschiedenen normativen Ordnungen analysiert. Hierbei wird "Übersetzen" als maßgebliche Praxis des Rechtspluralismus verstanden und ein methodischer Zugang angeboten, um Austauschprozesse machtsensibel zu analysieren. Am Beispiel Ghanas wird untersucht, wie die Anerkennung von Recht nicht-staatlichen Ursprungs in der Rechtsprechung staatlicher Gerichte praktiziert wird. Ghana ist nicht nur durch eine Vielzahl verschiedener Gesellschaften, sondern auch durch die Koexistenz unterschiedlicher normativer Ordnungen geprägt. Neben dem zur Zeit des britischen Kolonialismus eingeführten Common Law werden zahlreiche lokale Gewohnheitsrechte vom Staat als Rechtsquelle anerkannt. Über den ghanaischen Kontext hinaus ergeben sich auch allgemeine Fragen zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt und den damit einhergehenden Konflikten. / Jurisprudence acknowledges more and more that the state is not the only source for legal norms. The diversity of normative orders is usually described with the term "legal pluralism". Scholarship on legal pluralism emphasizes that normative orders do not exist parallel and independently from each other, but that they influence each other mutually. The relationship can be conflictual but also cooperative, there can be transfers of norms and ideas, but also resistance and dissociation. This study contributes to inter-disciplinary jurisprudence by analysing transfer processes between normative orders. It understands "translation" as essential practice of legal pluralism and offers a methodological approach to analyse transfer processes sensitively to power. Using the example of Ghana the study explores how state courts practice the recognition of non-state law. Ghana is characterised not only by the coexistence not only of different cultures, but of different normative orders as well. Next to the common law which had been introduced by British colonialism there is a plurality of local customary laws that are officially recognised as law by the state. This situation raises questions beyond the Ghanaian context on how to deal with social diversity and the conflicts the come along with it.
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Die Kompetenzabgrenzung in der Rechtsprechung von EGMR und EuGH

Dippel, Carsten 01 October 2004 (has links)
EGMR und EuGH stehen grundsätzlich gleichberechtigt und autonom nebeneinander. Beide verstehen sich als Hüter der Grund- und Menschenrechte auf europäischer Ebene und als Kontrollinstanzen. Sie urteilen aber beide auch auf Grundlage der EMRK. Für den EGMR ist dies die originäre Rechtsgrundlage, während der EuGH mangels eines geschriebenen Grundrechtskatalogs aus ganz unterschiedlichen Rechtsquellen schöpft. Zudem ist er nicht zwingend an eine vom EGMR gewählte Auslegung einer EMRK-Norm gebunden. Diese Situation begünstigt die Möglichkeit divergierender Entscheidungen beider Gerichtshöfe bezüglich ein- und derselben EMRK - Norm und letztendlich auch die Entwicklung unterschiedlicher Grundrechtsschutzniveaus in Europa. Diese Arbeit möchte einen Weg aufzeigen, wie eine derartige Entwicklung vermieden werden kann. / ECHR and ECJ stand in principle equally and autonomously side by side. Both courts understand themselves as guardians of the basic rights and human rights on a european level. However, they both judge also on the basis of the European Charta on Human Rights. For the ECHR, this is the original legal-basis, whereas the ECJ, due to the lack of a written privilege-catalog, developes basic rights from quite different legal-sources. Moreover, it is not necessarily tied to an interpretation of an ECHR-Norm chosen by the EGMR. This situation favors the possibility of diverging decisions of both courts concerning the same ECHR - norm and ultimately the development of different privilege-protection-levels in Europe. This work would like to show a way how a such a development can be avoided.

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