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Recht und Religion in der modernen Gesellschaft : soziologische Theorie und Analyse am Beispiel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Religion" zwischen den Jahren 1983 und 1997 /

Jetzkowitz, Jens, January 1900 (has links)
Thesis (doctoral)--Philipps-Universität, Marburg. / Includes bibliographical references (p. 311-336) and indexes.
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Wehrmacht und sexuelle Gewalt Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945 /

Beck, Birgit, January 1900 (has links)
Thesis (doctoral)--Historisches Institut der Universität, Bern, 2002. / Includes bibliographical references (p. [339]-368) and index.
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Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTBANK – Mißgeburt oder Modell gemeinwirtschaftlicher Betätigung?

GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links)
Im Zuge der ersten Postreform wurde als "öffentliches Unternehmen" ohne volle Rechtspersönlichkeit auch die Deutsche Bundespost POSTBANK errichtet und aus der Staatsverwaltung ausgegliedert. Der Beitrag erläutert die Organisationsstruktur einschließlich des Verhältnisses zu den Schwesterunternehmen DBP POSTDIENST und DBP TELEKOM sowie die nunmehr privatrechtlich ausgestalteten Kundenbeziehungen und befaßt sich auch mit den fortbestehenden Beschränkungen für bankgeschäftliche Aktivitäten.
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Judge and Jurisconsult - Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law

Samour, Nahed 06 May 2021 (has links)
Judge and Jurisconsult – Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law (Richter und Rechtsberater- Zwingende und überzeugende Autorität im Islamischen Recht) Wer spricht das Recht in der islamischen Rechtsprechung? Die islamische Rechtsgeschichte konzentrierte sich lange auf den Einzelrichter (qadi) als Inbegriff der Rechtsprechung. Der Richter handelte jedoch nicht als einzige Verkörperung der Rechtsprechung. Ein Justizpersonal unterstützte seine und arbeitete von einer ihm unterstellten Position aus. Darüber hinaus hat der gelehrte Rechtsberater (mufti) die Rechtsprechung durch übereinstimmende und abweichende Meinungen vor Gericht in vielerlei Hinsicht geprägt. Die Arbeit konzentriert sich auf zwei Autoritäten am Gericht – qadi und mufti – in der frühen Abbasidischen Rechtsgeschichte (2. und 3. Jahrhundert nach der islamischen Zeitrechnung bzw. 8. und 9. Jahrhundert der gregorianischen Zeit), die miteinander kooperiert oder auch konkurriert haben. Die Grundlage ihrer Beziehung ist das islamische Prinzip der gerichtlichen Beratung von Experten in Rechtsfragen. Die islamische Rechtslehre ermutigt einen Richter, der mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert war, einen gelehrten Rechtsberater (mufti) zu konsultieren, bevor er eine gerichtliche Entscheidung trifft. Die islamische Rechtsprechung entstand somit aus einem Verhältnis von Kooperation, Konfrontation und Kooptation zwischen Richtern und (außer-gerichtlichen) gelehrten Rechtsberatern. / Judge and Jurisconsult – Coercive and Persuasive Authority in Islamic Law Who dispenses justice at court? Islamic legal historians have long focused on the single judge (qadi) as the embodiment of the administration of justice. The judge, however, did not act alone in dispensing justice. A judicial staff supported his work, working from a position subordinate to him. In addition, evading a clearly demarcated judicial hierarchy, the learned jurisconsult (mufti) shaped adjudication in many distinct ways through concurring and dissenting opinions at court. This contribution focuses on two authorities—the qadi and the mufti—who cooperated or competed with each other at court in early Abbasid legal history (2nd-3rd century A. H. / 8th-9th century C.E.). Fundamental to their relationship is the Islamic principle of judicial consultation of experts on legal questions. Islamic legal doctrine encouraged a judge confronted with legal uncertainties to consult a mufti before issuing a judicial decision. Islamic adjudication thus emerged out of cooperation, confrontation and cooptation between judge and (extra-judicial) legal experts.
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Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht.Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945

Bührmann-Peters, Frank 05 March 2003 (has links)
Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 - 1945. Univ. Diss., Osnabrück 2002 Ziel der Untersuchung ist es, die bislang weitgehend vergessene Opfergruppe der wehrmachtgerichtlich Verurteilten sowie der SS- und polizeigerichtlich Bestraften in den emsländischen Strafgefangenenlagern wissenschaftlich zu beleuchten. Die Dokumentation der historischen Fakten steht hierbei im Mittelpunkt. Vorangestellt wird ein – weitgehend chronologisch gehaltener – allgemeiner Überblick über die Geschichte der Emslandlager von den Anfängen im Sommer 1933 bis zum Kriegsende im April 1945, in dem die verschiedenen Lagerfunktionen – Stichwort: Konzentrations­, Strafgefangenen-, Kriegsgefangenenlager – ebenso wie die zahlreichen Häftlingskategorien erläutert werden. Nachfolgend wird untersucht, warum überhaupt militärgerichtlich Verurteilte in die Emslandlager geschickt wurden. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass zu Zuchthausstrafen verurteilte Soldaten automatisch „wehrunwürdig“ und somit aus der Wehrmacht bzw. SS und Polizei ausgestoßen wurden. Die unter die „Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat“ vom 11.06.1940 fallenden Straftäter wurden in aller Regel in die Emslandlager eingewiesen. Die dafür vorliegenden Motive der beteiligten Institutionen werden eingehend diskutiert. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, weshalb die einzelnen straffällig gewordenen Soldaten ins Emsland kamen. Der Untersuchung der verschiedenen Straftatbestände werden zahlreiche Fallbeispiele verurteilter ehemaliger Wehrmachtssoldaten an die Seite gestellt. Es wird ebenfalls analysiert, welche der Delikte als „politisch“ einzustufen sind. Der dritte Block befasst sich mit der konkreten Ausprägung des Strafvollzugs in den Strafgefangenenlagern des Emslandes. Die Alltagserfahrungen der Häftlinge waren vor allem durch ihren Arbeitseinsatz bestimmt; die Tätigkeiten und Arbeitskommandos werden intensiv erörtert. Die Behandlung der Insassen durch Wachpersonal und „kommandierte“ Mitgefangene sowie die weiteren Existenzbedingungen offenbaren vollends die KZ-ähnlichen Zustände in den Emslandlagern.
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Das Sondergericht Freiberg: Zu Justiz und Repression in Sachsen 1933 - 1940

Zeidler, Manfred 06 December 2022 (has links)
Aus der Einleitung (S. 7): „... Sondergerichte bildeten zudem keine Ausnahmeerscheinung, sondern repräsentierten bald schon den Normalzustand der Rechtsprechung unter dem Nationalsozialismus ...”
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Recht als Übersetzung

Schneider, Tillmann 30 August 2016 (has links)
Die Erkenntnis, dass der Staat nicht die einzige Quelle von Recht ist, verbreitet sich zusehends auch in der Rechtswissenschaft. Die Vielfalt normativer Ordnungen wird gewöhnlich mit dem Begriff "Rechtspluralismus" beschrieben. In der Rechtspluralismusforschung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass normative Ordnungen nicht parallel nebeneinander und unabhängig voneinander koexistieren, sondern dass diese sich wechselseitig beeinflussen. Dieses Miteinander kann konfliktreich wie auch kooperativ sein, es kann zum Transfer von Normen und Vorstellungen, aber auch zu Widerstand und Abgrenzung kommen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung, indem sie Austauschprozesse zwischen verschiedenen normativen Ordnungen analysiert. Hierbei wird "Übersetzen" als maßgebliche Praxis des Rechtspluralismus verstanden und ein methodischer Zugang angeboten, um Austauschprozesse machtsensibel zu analysieren. Am Beispiel Ghanas wird untersucht, wie die Anerkennung von Recht nicht-staatlichen Ursprungs in der Rechtsprechung staatlicher Gerichte praktiziert wird. Ghana ist nicht nur durch eine Vielzahl verschiedener Gesellschaften, sondern auch durch die Koexistenz unterschiedlicher normativer Ordnungen geprägt. Neben dem zur Zeit des britischen Kolonialismus eingeführten Common Law werden zahlreiche lokale Gewohnheitsrechte vom Staat als Rechtsquelle anerkannt. Über den ghanaischen Kontext hinaus ergeben sich auch allgemeine Fragen zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt und den damit einhergehenden Konflikten. / Jurisprudence acknowledges more and more that the state is not the only source for legal norms. The diversity of normative orders is usually described with the term "legal pluralism". Scholarship on legal pluralism emphasizes that normative orders do not exist parallel and independently from each other, but that they influence each other mutually. The relationship can be conflictual but also cooperative, there can be transfers of norms and ideas, but also resistance and dissociation. This study contributes to inter-disciplinary jurisprudence by analysing transfer processes between normative orders. It understands "translation" as essential practice of legal pluralism and offers a methodological approach to analyse transfer processes sensitively to power. Using the example of Ghana the study explores how state courts practice the recognition of non-state law. Ghana is characterised not only by the coexistence not only of different cultures, but of different normative orders as well. Next to the common law which had been introduced by British colonialism there is a plurality of local customary laws that are officially recognised as law by the state. This situation raises questions beyond the Ghanaian context on how to deal with social diversity and the conflicts the come along with it.
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Staatliche Immunität für Zentralbanken?

Gramlich, Ludwig 09 December 2008 (has links) (PDF)
Gerichtsverfahren vor allem betreffend die Nigerianische Zentrlalbank haben Ende der 70er Jahre die bis dahin kaum relevante Frage nach einer staatlichen Immunität auch für Zentralbanken, sowohl im Erkenntnis- als auch und vor allem im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgeworfen. Auch wenn eine solche Einrichtung privatrechtlich organisiert ist, kann sie aus materiellen Gründen Immunität genießen, weil es dafür auf die öffentlich-rechtliche Zielsetzung und - im Zweifel - auf die Qualifizierung ihres Handelns durch das Recht des Heimatstaates ankommen sollte.
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Die Vorgesetztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem : eine Untersuchung zur Rechtsprechung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda /

Burghardt, Boris. January 1900 (has links)
Originally presented as author's thesis (doctoral) -- Humboldt-Univ., /2007--Berlin, 2006. / Includes bibliographical references (p. 487-501) and index.
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Good faith in the jurisprudence of the WTO : the protection of legitimate expectations, good faith interpretation and fair dispute settlement /

Panizzon, Marion. January 2006 (has links) (PDF)
Univ., Diss. 2004--Bern, 2004. / Literaturverz. S. [375] - 388.

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