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Die Einordnung von UNESCO-Rechtsakten

Zahm, Constanze 03 December 2013 (has links) (PDF)
Als Sonderorganisation der Vereinten Nationen soll die UNESCO als rechtlich selbstständige Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit zur Erreichung des Gesamtziels der Vereinten Nationen beitragen. Grundlage dafür sind gemeinsame Standards in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur, die gegenseitiges Verständnis und Kooperation fördern sollen. Rechtssetzungsinstrumente sind demnach von großer Bedeutung für die Tätigkeit der UNESCO. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Analyse und kritische Würdigung der vorhandenen Instrumente und ordnet sie rechtlich sowohl nach ihrer Verbindlichkeit als auch ihrer Entstehung ein. Abschließend wird die Implementierung sowie die gewollte und erreichte Wirksamkeit der Rechtssetzungsinstrumente hinterfragt.
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Die UNESCO-Strategie zu Menschenrechten und Umsetzung ("Monitoring")

Winter, Marie 09 December 2013 (has links) (PDF)
Ist von der Arbeit der UNESCO die Rede, werden ihre Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte häufig vernachlässigt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, durch die Beschreibung und Bewertung der menschenrechtlichen Verpflichtungen und Aktivitäten der UNESCO, den Zusammenhang zwischen Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Menschenrechten aufzuzeigen und damit die Bedeutung der menschenrechtlichen Arbeit der UNESCO zu verdeutlichen. Dabei wird zunächst auf die, von der UNESCO entwickelten, Strategie zum Schutz der Menschenrechte Bezug genommen und deren Inhalt und Umsetzung kritisch betrachtet. Zudem werden die beiden Monitoring-Verfahren der UNESCO (Staatenberichtsverfahren und Individualbeschwerdeverfahren) vorgestellt und analysiert. Dabei werden vor allem vorhandene Defizite und Probleme der menschenrechtlichen Arbeit der UNESCO hervorgehoben und gezeigt, dass insbesondere im Bereich der Monitoring-Verfahren Reformbedarf besteht.
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"Kultureller Genozid" als potenzieller Straftatbestand

Balke, Laura 04 June 2018 (has links) (PDF)
„We need to defend culture – source of resilience and resistance, of belonging and identity – as a wellspring to rebuild and restore normality in societies in crisis” – mit diesem Aufruf forderte die ehemalige UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eine Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Schändungen materieller und immaterieller Kulturgüter durch die Terrormiliz IS im Irak und Syrien. So besteht Palmyra – Symbol kultureller Vielfalt und interkulturellen Dialogs – zwar in seinen Grundfesten fort, die Zerstörung von Statuen, Vandalismus an prähistorischen Tempeln und Sprengungen des Triumphbogens lassen Experten jedoch schlussfolgern: „Palmyra remains, but its legacy is forever transformed“. Die Zerstörung materiellen Kulturerbes bildet längst nicht alle Schandtaten der Terrormiliz ab; gleichzeitig trachtet sie nach der Zerstörung der distinkten Kultur ganzer Volksgruppen. In ihren Angriffen auf die Jesiden blieb es nicht bei der Zerstörung heiliger Schreine. Auch immaterielle Ausdrucksformen von Kultur sind Gegenstand systematischer Angriffe. Durch Zerstörung materieller und immaterieller Kulturgüter zeichnete der IS verantwortlich für „unprecedented cultural eradication“. Irina Bokova folgerte, „we are witnessing what can be described as ‚cultural cleansing‘ on an unprecedented scale.“ Eine wichtige Rolle in der Bestrebung, die Kulturen der Welt vor solchen Gräueltaten zu schützen, kommt der strafrechtlichen Ahndung letzterer zu. Vor diesem Hintergrund hält der Terminus kultureller Genozid Einzug in die Debatten. Die vorliegende Abhandlung führt zunächst in das Konzept kulturellen Genozids ein und analysiert seinen Status nach geltendem Recht. Daraufhin erfolgt eine Analyse der neueren Völkerrechtspraxis, um festzustellen, inwiefern im Hinblick auf die rechtliche Behandlung des kulturellen Genozids Reformbedarf besteht. Sodann werden Reformmöglichkeiten vorgestellt und bewertet. Am Ende dieses Beitrages soll ein Überblick über den Mehrwert eines potenziellen Straftatbestands kulturellen Genozids und zukünftige Schritte in Reaktion auf die derzeit von Extremisten begangenen Verbrechen an Kultur stehen.
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Die mittelfristige Strategie

Haag, Manuel 03 December 2013 (has links) (PDF)
Im Zuge erster Reformbemühungen der UNESCO wurden 1977 die Mittelfristigen Strategien ("C/4-Dokumente") als sechsjährige Planungsinstrumente eingeführt. Durch ihren längerfristigen konzeptionellen Rahmen sollten sie größere Kontinuität und Kohärenz zwischen den bisher bestehenden zweijährigen Programmen und Haushaltsplänen herstellen. Die vorliegende Arbeit stellt die Entwicklung der Funktion der Mittelfristigen Strategien im Lichte ihrer historischen Entwicklung und im Zusammenspiel mit Reformtrends im System der Vereinten Nationen dar; deren Hauptfunktion ist demnach eine bessere Planung der Aktivitäten der UNESCO unter einer möglichst effizienten Mittelverwendung. Der Vorbereitungsprozess dient als Katalysator für eine umfassende Diskussion über die grundlegende Ausrichtung und über die Schwerpunkte der Aktivitäten der UNESCO. Ferner dient sie als Instrument der Legitimation und der Rechenschaft – da sie vorab darlegt, was die UNESCO in einem Zeitraum erreichen wird.
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Die Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen in die Arbeit der UNESCO

Kalinka, Claudia 03 December 2013 (has links) (PDF)
NGOs gelten als wichtige Akteure, um die Belange der Zivilgesellschaft auch auf internationaler Ebene zu repräsentieren. Die UNESCO hat ihr Potenzial bereits frühzeitig erkannt und bietet ihren Partner-NGOs verschiedene Wege der Einflussnahme. Mit der neuen NGO-Richtlinie von 2011 haben neben internationalen NGOs auch lokale und regionale nichtstaatliche Organisationen die Möglichkeit, einen Konsultativ- oder Assoziativstatus mit der UNESCO einzugehen und dementsprechend ihre Interessen in den verschiedensten Organen der UNESCO einzubringen. Jedoch wird die Zusammenarbeit im Rahmen der UNESCO durch bestimmte Faktoren, wie der Finanzlage der UNESCO, eingeschränkt. Insbesondere im Arbeitsalltag der UNESCO zeigt sich, dass NGOs ihre zugesprochenen Einflussmöglichkeiten aufgrund der starken Rolle der Mitgliedstaaten nicht immer einlösen können. Die Bildungsinitiative Education for All verdeutlicht die herausragende Arbeit von NGOs, um internationale Zielvorgaben zu erreichen, sowie die unterstützende Rolle der UNESCO. Allerdings begründet sich der starke Einfluss der NGOs vor allem auf deren Eigeninitiative. Aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen ist die UNESCO abhängig von ihren nichtstaatlichen Partnern. Nur wenn die UNESCO weiterhin auf eine verstärkte NGO-Partnerschaft setzt, können UNESCO-Programme auch langfristig erfolgreich umgesetzt werden. Die Avantgarde-Stellung der UNESCO bezüglich der NGO-Zusammenarbeit ist kein Selbstzweck, sondern sichert die Zukunft der UNESCO.
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Die Beziehung zwischen der UNESCO und den Vereinigten Staaten von Amerika mit besonderer Beachtung der multilateralen Bildungsfinanzierung

Reif, Falko 09 December 2013 (has links) (PDF)
Die Geschichte der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der UNESCO ist seit Gründung der UN-Sonderorganisation von Spannungen geprägt. Diese kulminierten im Austritt der USA aus der UNESCO mit Wirkung vom 31.12.1984. Im Gegensatz zur rechtlichen Dimension des Austritts war die politische Dimension höchst kontrovers. Es zeigte sich, dass ein generelles Unbehagen zu internationalen Organisationen generell und den Vereinten Nationen im Besonderen die Hauptrolle beim Austritt spielte. Die UNESCO spielt auf dem Gebiet der multilateralen Bildungsfinanzierung – neben anderen Organisationen – eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben anderen Problemen auf diesen Gebiet mit denen die UNESCO noch heute zu kämpfen hat, hatte daher der Austritt der Vereinigten Staaten negative Auswirkungen auf den Haushalt der UNESCO und somit auch den Teil der Bildungsfinanzierung.

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