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Die sächsische Schulreform in der Weimarer RepublikReichel, Andreas 09 April 2014 (has links)
Ziel der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme bzw. Gesamtschau der schulreformerischen Diskussionen und Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene für die Bereiche Volksschule (unter Ausschluß der Lehrerbildung), Fortbildungs-/Berufsschule und höherer Schule im Zeitraum von der Novemberrevolution 1918 bis zur NS-„Machtergreifung“ im Frühjahr 1933, womit zunächst einmal Einsichten in die grundlegenden Strukturen und Probleme des sächsischen Schulwesens in der ersten deutschen Republik gewonnen werden sollen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam jedoch nur die äußere Schulreform als staatlich verordnete und auf die Veränderung der Schulstruktur zielende Reform in Betracht, während die innere Schulreform, die Veränderungen des Unterrichts intendierte, unberücksichtigt bleibt.
Da das Reich auf schulpolitischem Gebiet – mit Ausnahme der einschlägigen Verfassungsbestimmungen sowie der Reichsgrundschulgesetze – seine Kompetenzen nicht zur Entfaltung bringen konnte, hatte sich der Landespolitik hier ein eigenes Betätigungsfeld eröffnet. Jedoch war aufgrund sich ändernder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse und damit wechselnder Landesregierungen keine Möglichkeit für eine einheitliche, auf lange Sicht angelegte Schulreform gegeben.
Nachdem das Volksschulwesen seine letzte gesetzliche Regelung im Jahr 1873 erfahren hatte, erfolgte zum Beginn der Weimarer Republik seine Neuordnung. Im Hinblick auf den äußeren Aufbau wurde das gegliederte und konfessionell geprägte Volksschulwesen unter weitestgehender Einschränkung des Privatschulwesens zugunsten der allgemeinen Volksschule für alle Kinder ohne Unterschied des Vermögens und der Religion aufgegeben. Das Reichsgrundschulgesetz vom April 1920 richtete die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle Kinder des Volkes gemeinsame Grundschule ein. Innerhalb der allgemeinen Volksschule konnten Lehrgänge mit höheren Bildungszielen gebildet werden, wobei diese höheren Abteilungen durch Einrichtung, Lehrplan und Lehrkörper in sich die Tendenz zur organisatorischen Verselbständigung und Abtrennung von der Volksschule trugen.
Einen wichtigen Teilbereich der Volksschulreform bildete die Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Schule. Durch Beseitigung sowohl der durch den Pfarrer ausgeübten geistlichen Ortsschulaufsicht als auch der kirchlichen Aufsicht über den Religionsunterricht wurde die fachmännische Schulaufsicht – nachdem sie bereits 1873/1874 in der Regionalverwaltung verwirklicht worden war – in der Lokalinstanz durchgeführt. Auch durfte der Pfarrer als solcher nicht mehr dem Schulvorstand angehören. Während die evangelische Kirche dies akzeptierte, war die katholische Kirche auf Restauration ihres früheren Status’ bedacht. Der Religionsunterricht war durch das Übergangsschulgesetz zunächst aus der Volksschule entfernt worden. Aufgrund eines Urteils des Reichsgerichts wurde diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig eingestuft, so daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach blieb. Nun machten sich Bestrebungen geltend, seine Erteilung auf möglichst wenige Klassenstufen bzw. wenige Stunden zu beschränken. Als Vertreter der weltlichen Volksschule nahm der Sächsische Lehrerverein in diesen Auseinandersetzungen einen wichtigen Platz ein. Wiederholt forderte er seine Mitglieder auf, die Erteilung des Religionsunterrichts abzulehnen. Wechselnde Regelung erfuhr die Form, in der die Erziehungsberechtigten ihren Willen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen solle oder nicht, dartun sollten. Seit 1927 wurde die Nichtabgabe einer Erklärung explizit als Einverständnis mit der Teilnahme am Religionsunterricht gewertet.
Das sächsische berufliche Schulwesen zerfiel in das im Hinblick auf Verwaltung und Finanzierung noch ganz überwiegend mit der Volksschule verbundene Fortbildungsschulwesen einerseits sowie das gewerbliche Schulwesen andererseits. Die obligatorische Fortbildungsschulpflicht wurde nach ihrer gesetzlichen Einführung erstmals wirksam für volksschulentlassene Knaben im Jahr 1875, für Mädchen – nachdem die Forderung hiernach spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker vertreten worden war – im Jahr 1920. Beide Male ergaben sich aus dem Nebeneinander von Berufstätigkeit und Schulpflicht Reibungen, so daß diese Neuerung gegen Widerstand, der vornehmlich aus Kreisen der Landwirtschaft geübt worden war, durchgesetzt werden mußte. Für die gewerblichen Schulen waren im Jahr 1880 gesetzlich zunächst nur die Konzessions- und Aufsichtsfrage und die nötige Befähigung der Lehrer geregelt worden, so daß sich in freier Entwicklung eine Vielzahl gewerblicher Schuleinrichtungen herausbilden konnte. Grob gliederte sich das gewerbliche Schulwesen in Gewerbeschulen, Landwirtschaftsschulen und Handelsschulen, wobei unter den Letztgenannten vor allem die höheren Handelsschulen den Ausbau zur Vollanstalt erstrebten: zur sechsstufigen Handelsrealschule oder zur neunstufigen Wirtschaftsoberschule.
Der Dualismus im beruflichen Schulwesen, der aus der unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der genannten zwei Schularten resultiert war, trat offen in Erscheinung, als die Fortbildungsschule begann, ihre ursprüngliche Aufgabe der Allgemeinbildung zu verlassen und immer stärker das Berufliche zu betonen und somit in das Gebiet der gewerblichen Schulen einzudringen. Diese Tendenz wurde aktiv befördert durch die Generalverordnung des Kultusministeriums von 1907 sowie die allgemeine Volksschulreform nach 1918, in deren Rahmen auch der Ausbau der Fortbildungsschule erfolgte. Diese wurde immer mehr fachlich gegliedert und erhielt eine feste finanzielle Grundlage durch die Übernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat. Da andererseits eine zeitgemäße Bearbeitung des alten Gewerbeschulgesetzes nicht erfolgt war, hatte diese Entwicklung vielfach den Charakter des einseitigen Wettbewerbs angenommen, der zwischen den verschiedenen Ministerien unterstehenden Berufsschulen immer neue Reibungsflächen geschaffen und auch innerhalb der Regierung Spannungen verursacht hatte. Darum waren das Kultusministerium und das Innenministerium (resp. Wirtschaftsministerium) wiederholt bestrebt, bestehende Zwiespältigkeiten und Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von gewerblichen Schulen einerseits und von Fachklassen der Pflichtfortbildungsschule andererseits ergeben hatten, im Wege der Vereinbarung möglichst zu mildern oder auszuräumen. Dies führte dazu, daß der gesetzlich an sich geforderte Aus-bau der Fortbildungsschule in der Praxis vielfach gebremst wurde. Dem berechtigten Bestreben nach Beseitigung der Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der gewerblichen Schulen wurde im Dezember 1923 mit einem Notgesetz über Schulbeihilfen entsprochen.
Zur Schaffung eines das gesamte berufliche Schulwesen einigenden Berufsschulgesetzes war die Beseitigung des Dualismus’ durch Vereinigung aller beruflicher Schulen unter einer gemeinsamen Leitung Voraussetzung. Erst unter dem Druck von Sparmaßnahmen und Vereinfachungsbestrebungen wurde im Jahr 1931 eine Verständigung in der Weise erzielt, daß die gewerblichen Lehranstalten dem Ministerium für Volksbildung unterstellt wurden, in welchem – zugleich für die Angelegenheiten des Pflichtberufsschulwesens – eine besondere Abteilung für berufliche Schulen errichtet wurde, die der Leitung des Ministerialdirektors des Wirtschaftsministeriums unterstand. Die Oberaufsicht über jene restlichen Schulen, die zunächst noch beim Wirtschaftsministerium verbliebenen waren, erhielt das Ministerium für Volksbildung im Jahr 1937. Das berufliche Schulwesen einigende Berufsschulgesetz kam im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zustande, so daß für die einzelnen Schularten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft blieben. Daher sollten durch örtliche Maßnahmen Schulen oder Klassen verschmolzen oder eine Arbeitsteilung zwischen ihnen an solchen Orten realisiert werden, an denen durch das Nebeneinander verschiedener Schularten Doppeleinrichtungen entstanden waren oder zu entstehen drohten.
Die Entwicklung des sächsischen höheren Schulwesens war durch Expansion und Differenzierung ge-kennzeichnet. Die Zahl der Anstalten wuchs innerhalb eines Jahrhunderts von 13 auf 112 an, wobei seit dem 19. Jahrhundert neben dem humanistischen Gymnasium die Realschule, das Realgymnasium und die Oberrealschule aufkamen, die ihren Unterricht nicht mehr auf die alten Sprachen, sondern die neueren Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausrichteten. Mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller neunstufigen Anstalten zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gymnasium mit grundständigem Latein aus seiner Stellung als alleiniger Vorbereitungsstätte für die Universität verdrängt; die Realanstalten erlangten deutlich das Übergewicht. Eine weitere Differenzierung erfolgte durch die Zulassung der Reformanstalten mit ihrem lateinlosen Unterbau sowie der Einführung der Deutschen Oberschule. Schließlich entwickelte sich gesondert vom Knabenbildungswesen – aber dieselben Berechtigungen verleihend – das Mädchenbildungswesen, deren Hauptform die höhere Mädchenschule war; zum Abitur führten die drei- und sechsklassigen Studienanstalten. Die Gemeinschaftserziehung von Mädchen und Knaben war als Notbehelf nur ausnahmsweise dort zugelassen, wo keine Mädchenbildungsanstalt am Ort vorhanden war.
Nachdem das höhere Schulwesen im Jahr 1876 seine allgemeine gesetzliche Regelung erfahren hatte, befand es sich in einer latenten Schulreform. Im Verordnungswege waren immer wieder versuchsweise Neuerungen genehmigt worden. Eine tiefgreifende Reform des höheren Schulwesens sollte dann der im Jahr 1923 vom Ministerium für Volksbildung vorgelegte Einheitsschulplan bewirken, der eine je vierjährige Grundschule, Mittelschule und Oberschule vorsah. Während sich der Sächsische Lehrerverein und der Bund Entschiedener Schulreformer mit eigenen Konzeptionen an der Diskussion über den Gesamtaufbau des Schulwesen beteiligten, kämpfte der Sächsische Philologenverein für den Erhalt der höheren Schulen als eigenständige neunstufige Schulformen und schlug statt dessen die Vereinheitlichung des Unterbaues der Einzeltypen vor. Begleitet wurde der Kampf gegen die Einheitsschule wie die Ergebnisse der sozialistischen Schulreform überhaupt durch eine systematische Kampagne, die sogenannte „Hetze gegen die Volksschule“. Die Regierungsumbildung im Januar 1924 markierte das Ende der Einheitsschulbestrebungen.
Eine grundlegende programmatische Neuordnung erfuhr das höhere Schulwesen mit der im Jahr 1926 vorgelegten Denkschrift des Ministeriums für Volksbildung. Diese machte – im Gegensatz zu Preußen, das zu den entschiedenen Schultypen zurückgekehrt war – die mit der Differenzierung einhergehende und im System der Reformschulen wurzelnde Tendenz zur Vereinheitlichung der höheren Schulen zum leitenden Prinzip. Die Grundformen der höheren Schulen, die aus den praktischen Bedürfnissen des Lebens hervorgewachsen waren, drängten in ihrem Entwicklungsgang von sich aus zu einer gegliederten höheren Einheitsschule. Daraus ergab sich die Beibehaltung der neunstufigen höheren Lehranstalten bei weitestgehender Angleichung des Unter- und Mittelbaues (mit Englisch als grundständiger neuerer Fremdsprache), auf dem sich eine nach Berufskomplexen differenzierte, aber durch eine Gruppe von Kernfächern zusammengehaltene Oberstufe, aufbaute. Die notwendige Ergänzung erhielt dieses Programm durch den 1932 veröffentlichten Landeslehrplan, der nicht das Trennende der verschiedenen Schularten, sondern die Einheit der höheren Schule betonte. Indem er seine Vorschriften durch Rahmenlehrpläne nach Fächern gliederte und die Aufgaben der Schulgattungen durch Zusätze und Abstriche regelte, schuf er der Vereinheitlichung von innen heraus eine starke Grundlage. Eine Sondergruppe bildeten hier die Gymnasien und Realgymnasien (alten Stils) mit grundständigem Latein, die in ihrer Eigenart bestehen bleiben sollten, solange sie genügend Besucher fanden.
Direkte Rückwirkungen auf die Organisation des höheren Schulwesens hatten sich aus der Zu- und Abnahme seiner Besuchsziffern ergeben. Infolge der Verbreiterung des Rekrutierungsbereichs der höheren Schule hatte die Zahl der Schüler beständig zugenommen. Auf der Oberstufe hielt dieser Trend auch nach 1926 noch an, was zusätzlich dazu geführt hat, daß eine ständig wachsende Zahl von Abiturienten auf die Hochschulen strömte. Daß die Schüler – im Gegensatz zur Vorkriegszeit – immer länger auf der höheren Schule verweilten, stand in wesentlichem Zusammenhang mit Veränderungen im Berechtigungswesen, der Änderung der Funktion der höheren Schule sowie den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Seiten des Ministeriums für Volksbildung gab es nur ungenügende Mittel, dieser Entwicklung (der Überfüllung der höheren Schule und der Hochschule) entgegenzusteuern. So waren in erster Linie die Lehrer gehalten, die Schülerauslese auf allen Klassenstufen ständig zu verschärfen und nicht ausreichend begabte Schüler auf für sie geeignete Schullaufbahnen zu verweisen. Hierfür kamen die Einrichtungen des auf zehn Schuljahre bemessenen mittleren Schulwesens in Betracht, für das zur Attraktivitätserhöhung als neuer Schulabschluß die mittlere Reife geschaffen worden war.
Wegen der seit 1926 abnehmenden Gesamtschülerzahlen geriet das höhere Schulwesen in einen Schrumpfungs- bzw. Rückbildungsprozeß. Mit dem Rückgang der Anmeldungen für Sexta sowie der auf allen Klassenstufen zu verzeichnenden Abkehr von der höheren Schule griff in immer stärkerem Maße ein Prozeß der Abbröckelung des höheren Schulwesens von unten her und von innen heraus um sich. Unvermeidlich war daher, daß eine Anzahl neunstufiger Anstalten oder Züge eingehen, eine Anzahl zusammengelegt und eine weitere Anzahl zu sechsstufigen Anstalten zurückgebildet werden mußten. Wie der Abbau bzw. die Verschmelzung von Schuleinrichtungen zu erfolgen hatte, sollte in jedem Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.
Wechselseitige Reibungsflächen existierten im mittleren Schulwesen in allen Konstellationen zwischen Realschule, höherer Handelsschule, höherer Abteilung der Volksschule und Berufsschule. Vor allem die durch den Geburtenrückgang bedingte Nichtauslastung bestehender Schuleinrichtungen, die zumal immer mehr dieselben oder ähnliche Bildungsziele verfolgten, ließ die Konkurrenz um die Schulkinder entbrennen. Die höhere Schule wollte zur Kompensation des Sextanerrückgangs die durch die Schülerauslese (und wiederholten Schulgelderhöhungen) von den neunstufigen Anstalten abgeleiteten Schüler im eigenen Schulaufbau behalten, verfügte aber nicht mehr über die hier in Frage kommenden Realschulen, die in Zeiten der Konjunktur ausgebaut worden waren, so daß die Kinder vielfach die höhere Handelsschule oder die höheren Abteilungen der Volksschule besuchten. Zudem erhob nun auch die Berufsschule Anspruch auf das 8. Schuljahr sowie die sechs- und neunstufigen höheren Lehranstalten mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Vertreter aller Schulgattungen waren mit entsprechenden Grundsatzprogrammen hervorgetreten, um jeweils den eigenen Bereich als Pflegestätte eines besonderen Bildungsgutes für unentbehrlich zu erklären. Verbunden damit war der wechselseitige Vorwurf, jeweils nur auf den Ausbau der eigenen Schulform bedacht zu sein und zugleich in den Arbeitsbereich anderer Schulgattungen einzudringen, um die eigenen Betätigungsmöglichkeiten angesichts von Schülermangel, Spar- und Abbaumaßnahmen zu gewährleisten.
Im Ergebnis der Arbeit zeigt sich als wesentliches Entwicklungsmuster die Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens sowie der Schulverwaltung. Jedoch wirkte diese – abgesehen von den Bestrebungen 1923/1924 – nicht im Sinne eines organischen Gesamtaufbaues des Schulwesens (Einheitsschule). Vielmehr wurde unter Aufrechterhaltung der äußeren Gliederung – bei gleichzeitiger Schaffung von Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten – eine größere innere Geschlossenheit insbesondere im beruflichen, mittleren und höheren Schulwesen erstrebt und zum Teil verwirklicht.
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Merkmalsbezogene Einstellungen von Lehrkräften zur schulischen Inklusion in Sachsen - eine empirische AnalyseWinkler, Cornelia 15 June 2016 (has links) (PDF)
In Bezug zu den Forderungen der UN-BRK nach einer inklusiven Schule wurden in dieser Studie inklusive Einstellungen, Unterrichtspraktiken und Ressourcen integrativ arbeitender Lehrkräfte in Sachsen und Schleswig-Holstein identifiziert. Mithilfe eines Fragebogens erfolgte eine quantitative Querschnittsstudie mit einer Stichprobe von 363 Lehrkräften. In Anlehnung an den „Index für Inklusion“ wurden dabei Indikatoren zu integrativen bzw. inklusiven Menschenbildern, Schulkultur und Schulorganisation, pädagogischen Unterrichtspraktiken sowie Fortbildungen und Ressourcen abgeleitet. Den Items liegt eine vierstufige Likert-Skala zugrunde. Im Rahmen der Auswertung wurden relevante Indikatoren identifiziert und schulartbezogen sowie länderbezogen verglichen (einfaktorielle Anova). Offene Fragen wurden kategorisiert und ausgewertet. Im Ergebnis werden die Befürwortung von Heterogenität und Individualisierung, passende Rahmenbedingungen für den inklusiven Kontext und der Entwicklungsvorsprung aufgrund längerer Traditionen der sächsischen Grundschulen und der Integration in Schleswig-Holstein deutlich.
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Förderung sportlicher Begabung und soziale Unterstützung an Eliteschulen des Sports in Brandenburg / Promotion of sportive endowment and social support at elite schools of sport in BrandenburgBorchert, Thomas 18 February 2013 (has links) (PDF)
Das Spannungsfeld der leistungssportlichen Talentförderung im Kindes- und Jugendalter ist an seinen Endpunkten durch die schulische Allgemeinbildung und die sportliche Spezialbildung zu markieren. Einen allgemeinbildenden Schulabschluss bei gleichzeitigem spitzensportlichen Engagement zu absolvieren, fordert den schulpflichtigen Athleten und Athletinnen dabei einen erheblichen Ressourceneinsatz ab, der ohne Unterstützungsleistungen des sozialen Umfelds kaum zu leisten ist. In diesem Zusammenhang geraten vor allem die Schule-Leistungssport-Verbundsysteme in den Blick, die mittels effektiver struktureller Arrangements bei der Bewältigung einer solchen dualen Karriere unterstützen sollen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, welche Mechanismen der sozialen Unterstützung bei der Bewältigung einer dualen Karriere im Kindes- und Jugendalter wirken und welche Rolle die Verbundsysteme in diesem Kontext einnehmen. / Of the achievement-sporty talent promotion in the younger age is to be marked at its terminator points by the school general education and the sporty special formation. To complete a general-forming graduation with simultaneous pointed-sporty commitment, claims from the schoolable athletes thereby a substantial resources employment, which is hardly to be carried out without support achievements of the social surrounding field. In this context above all the school achievement sport compound systems turn out into the view, which are to support with effective structural arrangements during the accomplishment of such a binary career. This book follows to the question, which mechanisms of the social support work during the accomplishment of a binary career in the younger age and which role the compound systems in this context take.
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Mathcad - Chancen im gymnasialen Mathematikunterricht und Angewandte Geometrie in der Hochschulausbildung / Mathcad - Chances in secondary school math classes and Applied geometry in university engineering coursesTeichgräber, Carsten 11 May 2011 (has links) (PDF)
Die Verwendung von Mathcad an der TU Chemnitz hat sich sowohl im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch der Lehre und Bearbeitung studentischer Projekte etabliert. Im Rahmen dieser Entwicklung ist das Expertenwissen entstanden, Lehrveranstaltungen zur gezielten Nutzung von Mathcad bei der Lösung technischer Berechnungsprobleme zu halten. Der erste Teil des Vortrags stellt Bemühungen zur Einführung dieser Software bereits in der Sekundarstufe II des Gymnasiums Einsiedel Chemnitz vor. Im zweiten Teil des Vortrags wird die intuitive Verwendung von Mathcad auch bei aufwendigeren Berechnungen an Beispielen der Getriebekinematik gezeigt. Mittels der Exponentialschreibweise werden eine Kurbelschwinge und ein Roboterarm beschrieben.
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Psychosoziale Belastung bei niedriger RechtschreibleistungWeiland, Katharina 30 April 2019 (has links)
Sowohl in der Literatur als auch in der schulischen und universitären Praxis gibt es zahlreiche Hinweise, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, wie bei-spielsweise umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, in Bezug auf ihre psychosoziale Entwicklung zum Teil erheblich benachteiligt sind. Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Lese-Rechtschreibstörungen besteht der Verdacht, dass diese vor allem im Bereich schulbezogener Lebensqualität von einem deutlich höheren Maß an Belastung betroffen sind.
Die Studie „LaSSe – Lebensqualität, akademisches Selbstkonzept und Stresserleben von Viert- und Achtklässlern in Berlin“ wurde konzipiert, um die psychosoziale Lage von Schülerinnen und Schülern in Bezug auf die globale und bereichsspezifische Lebens-qualität, auf die allgemeine Stressvulnerabilität und auf mögliche Belastungsfolgen auf der Ebene physischer und psychischer Symptome, auf das akademische Selbstkonzept sowie schulbezogene Einstellungen zu erfassen und zur Rechtschreibleistung in Bezug zu setzen. Die Erfassung der entsprechenden Parameter und Daten wurde mit standar-disierten Fragebögen und Messinstrumenten realisiert, die von insgesamt über 1400 Schülerinnen und Schülern vierter und achter Klassen bearbeitet wurden.
Wenn sich ein Nachteil derjenigen Befragten mit niedrigen Rechtschreibleistungen im Hinblick auf eine geringere Lebensqualität bestätigen ließe, könnte das als Hinweis auf den erhöhten Bedarf an pädagogischer und psychosozialer Unterstützung bei spezifi-schen Lernstörungen gelten, der im Zuge der sonderpädagogisch-psychologischen Di-agnostik und professioneller Förderung unbedingt zu berücksichtigen wäre.
Die theoretischen Konzepte zum Bezugsrahmen Lebensqualität sowie die Ergebnisse der Studie werden in den Stand der überwiegend psychologisch geprägten Forschung eingeordnet und zum Anlass genommen, Überlegungen zum Stellenwert der Lebens-qualität in der Sonderpädagogik anzustellen. / In the literature as well as in school and university practice, there are numerous indica-tions that students with disabilities, such as specific developmental disorders of scholas-tic skills, are in some cases considerably disadvantaged in terms of their psychosocial development. Children and adolescents with reading and spelling disorders in particular are thought to be affected by a significantly higher level of stress, especially in the area of school-related quality of life.
The study "LaSSe - Lebensqualität, akademisches Selbstkonzept und Stresserleben von Viert- und Achtklässlern in Berlin" (LaSSe - Quality of Life, Academic Self-Concept and Stress Experience of Fourth and Eighth Graders in Berlin) was designed to assess the psychosocial situation of students with regard to global and sector-specific quality of life, general stress vulnerability and possible stress consequences at the level of physical and psychological symptoms, academic self-concept and school-related attitudes, in relation to spelling performance. The collection of the corresponding parameters and data was realized using standardized questionnaires and measuring instruments, which were processed by a total of more than 1400 students of fourth and eighth grades.
In case the assumed disadvantage of those respondents with low spelling skills with regard to a lower quality of life could be confirmed, this could be seen as an indication of the increased need for pedagogical and psychosocial support for students with specif-ic learning disorders, which must be taken into account in special educational and psy-chological diagnostics and professional support.
The theoretical concepts on quality of life and corresponding parameters as well as the results of the study will be integrated into the current state of predominantly psycho-logical research and will provide an occasion to reflect on the significance of quality of life in special education.
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Fachtagung Schulsport und Schulsportforschung 201114 December 2012 (has links) (PDF)
Systematische Forschungen zum Schulsport bei Nutzung und Verknüpfung unterschiedlicher disziplinärer Zugänge sind durchaus möglich wenn bestimmte Rahmenbedingungen von den zuständigen Landesministerien geschaffen werden und die Wissenschaftler – in der Regel Sportwissenschaftler aus verschiedenen sportwissenschaftlichen Teildisziplinen – problemgeleitet, anwendungsorientiert und berufsfeldbezogen mit den Vertretern der Schulsportpraxis und den Schulverwaltungen zusammenarbeiten. Auf diesem Wege ist eine forschungsbasierte und wissenschaftlich begleitete Schulsportentwicklung effektiv und zielführend realisierbar.
Der vorliegende Tagungsband der am 01. Dezember 2011 in Dresden durchgeführten Fachtagung enthält Beiträge von 21 Autoren, die sich u. a. mit der übergreifenden Schulentwicklung und der fachlich konkreten Schulsportentwicklung im Kontext der Qualitätsdebatte, der motorischen Entwicklung und der motorischen Leistungsfähigkeit von Kindern unter Beachtung der verschiedenen schulischen Bedingungen und außerschulischer Einflussfaktoren sowie mit der hochaktuellen Debatte zur schulpolitischen und schulpraktischen Umsetzung von Integrations- und Inklusionsmaßnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen Schul- und Schulsportentwicklung auseinandersetzen.
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Die sächsische Schulreform in der Weimarer RepublikReichel, Andreas 11 July 2014 (has links) (PDF)
Ziel der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme bzw. Gesamtschau der schulreformerischen Diskussionen und Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene für die Bereiche Volksschule (unter Ausschluß der Lehrerbildung), Fortbildungs-/Berufsschule und höherer Schule im Zeitraum von der Novemberrevolution 1918 bis zur NS-„Machtergreifung“ im Frühjahr 1933, womit zunächst einmal Einsichten in die grundlegenden Strukturen und Probleme des sächsischen Schulwesens in der ersten deutschen Republik gewonnen werden sollen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam jedoch nur die äußere Schulreform als staatlich verordnete und auf die Veränderung der Schulstruktur zielende Reform in Betracht, während die innere Schulreform, die Veränderungen des Unterrichts intendierte, unberücksichtigt bleibt.
Da das Reich auf schulpolitischem Gebiet – mit Ausnahme der einschlägigen Verfassungsbestimmungen sowie der Reichsgrundschulgesetze – seine Kompetenzen nicht zur Entfaltung bringen konnte, hatte sich der Landespolitik hier ein eigenes Betätigungsfeld eröffnet. Jedoch war aufgrund sich ändernder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse und damit wechselnder Landesregierungen keine Möglichkeit für eine einheitliche, auf lange Sicht angelegte Schulreform gegeben.
Nachdem das Volksschulwesen seine letzte gesetzliche Regelung im Jahr 1873 erfahren hatte, erfolgte zum Beginn der Weimarer Republik seine Neuordnung. Im Hinblick auf den äußeren Aufbau wurde das gegliederte und konfessionell geprägte Volksschulwesen unter weitestgehender Einschränkung des Privatschulwesens zugunsten der allgemeinen Volksschule für alle Kinder ohne Unterschied des Vermögens und der Religion aufgegeben. Das Reichsgrundschulgesetz vom April 1920 richtete die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle Kinder des Volkes gemeinsame Grundschule ein. Innerhalb der allgemeinen Volksschule konnten Lehrgänge mit höheren Bildungszielen gebildet werden, wobei diese höheren Abteilungen durch Einrichtung, Lehrplan und Lehrkörper in sich die Tendenz zur organisatorischen Verselbständigung und Abtrennung von der Volksschule trugen.
Einen wichtigen Teilbereich der Volksschulreform bildete die Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Schule. Durch Beseitigung sowohl der durch den Pfarrer ausgeübten geistlichen Ortsschulaufsicht als auch der kirchlichen Aufsicht über den Religionsunterricht wurde die fachmännische Schulaufsicht – nachdem sie bereits 1873/1874 in der Regionalverwaltung verwirklicht worden war – in der Lokalinstanz durchgeführt. Auch durfte der Pfarrer als solcher nicht mehr dem Schulvorstand angehören. Während die evangelische Kirche dies akzeptierte, war die katholische Kirche auf Restauration ihres früheren Status’ bedacht. Der Religionsunterricht war durch das Übergangsschulgesetz zunächst aus der Volksschule entfernt worden. Aufgrund eines Urteils des Reichsgerichts wurde diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig eingestuft, so daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach blieb. Nun machten sich Bestrebungen geltend, seine Erteilung auf möglichst wenige Klassenstufen bzw. wenige Stunden zu beschränken. Als Vertreter der weltlichen Volksschule nahm der Sächsische Lehrerverein in diesen Auseinandersetzungen einen wichtigen Platz ein. Wiederholt forderte er seine Mitglieder auf, die Erteilung des Religionsunterrichts abzulehnen. Wechselnde Regelung erfuhr die Form, in der die Erziehungsberechtigten ihren Willen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen solle oder nicht, dartun sollten. Seit 1927 wurde die Nichtabgabe einer Erklärung explizit als Einverständnis mit der Teilnahme am Religionsunterricht gewertet.
Das sächsische berufliche Schulwesen zerfiel in das im Hinblick auf Verwaltung und Finanzierung noch ganz überwiegend mit der Volksschule verbundene Fortbildungsschulwesen einerseits sowie das gewerbliche Schulwesen andererseits. Die obligatorische Fortbildungsschulpflicht wurde nach ihrer gesetzlichen Einführung erstmals wirksam für volksschulentlassene Knaben im Jahr 1875, für Mädchen – nachdem die Forderung hiernach spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker vertreten worden war – im Jahr 1920. Beide Male ergaben sich aus dem Nebeneinander von Berufstätigkeit und Schulpflicht Reibungen, so daß diese Neuerung gegen Widerstand, der vornehmlich aus Kreisen der Landwirtschaft geübt worden war, durchgesetzt werden mußte. Für die gewerblichen Schulen waren im Jahr 1880 gesetzlich zunächst nur die Konzessions- und Aufsichtsfrage und die nötige Befähigung der Lehrer geregelt worden, so daß sich in freier Entwicklung eine Vielzahl gewerblicher Schuleinrichtungen herausbilden konnte. Grob gliederte sich das gewerbliche Schulwesen in Gewerbeschulen, Landwirtschaftsschulen und Handelsschulen, wobei unter den Letztgenannten vor allem die höheren Handelsschulen den Ausbau zur Vollanstalt erstrebten: zur sechsstufigen Handelsrealschule oder zur neunstufigen Wirtschaftsoberschule.
Der Dualismus im beruflichen Schulwesen, der aus der unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der genannten zwei Schularten resultiert war, trat offen in Erscheinung, als die Fortbildungsschule begann, ihre ursprüngliche Aufgabe der Allgemeinbildung zu verlassen und immer stärker das Berufliche zu betonen und somit in das Gebiet der gewerblichen Schulen einzudringen. Diese Tendenz wurde aktiv befördert durch die Generalverordnung des Kultusministeriums von 1907 sowie die allgemeine Volksschulreform nach 1918, in deren Rahmen auch der Ausbau der Fortbildungsschule erfolgte. Diese wurde immer mehr fachlich gegliedert und erhielt eine feste finanzielle Grundlage durch die Übernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat. Da andererseits eine zeitgemäße Bearbeitung des alten Gewerbeschulgesetzes nicht erfolgt war, hatte diese Entwicklung vielfach den Charakter des einseitigen Wettbewerbs angenommen, der zwischen den verschiedenen Ministerien unterstehenden Berufsschulen immer neue Reibungsflächen geschaffen und auch innerhalb der Regierung Spannungen verursacht hatte. Darum waren das Kultusministerium und das Innenministerium (resp. Wirtschaftsministerium) wiederholt bestrebt, bestehende Zwiespältigkeiten und Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von gewerblichen Schulen einerseits und von Fachklassen der Pflichtfortbildungsschule andererseits ergeben hatten, im Wege der Vereinbarung möglichst zu mildern oder auszuräumen. Dies führte dazu, daß der gesetzlich an sich geforderte Aus-bau der Fortbildungsschule in der Praxis vielfach gebremst wurde. Dem berechtigten Bestreben nach Beseitigung der Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der gewerblichen Schulen wurde im Dezember 1923 mit einem Notgesetz über Schulbeihilfen entsprochen.
Zur Schaffung eines das gesamte berufliche Schulwesen einigenden Berufsschulgesetzes war die Beseitigung des Dualismus’ durch Vereinigung aller beruflicher Schulen unter einer gemeinsamen Leitung Voraussetzung. Erst unter dem Druck von Sparmaßnahmen und Vereinfachungsbestrebungen wurde im Jahr 1931 eine Verständigung in der Weise erzielt, daß die gewerblichen Lehranstalten dem Ministerium für Volksbildung unterstellt wurden, in welchem – zugleich für die Angelegenheiten des Pflichtberufsschulwesens – eine besondere Abteilung für berufliche Schulen errichtet wurde, die der Leitung des Ministerialdirektors des Wirtschaftsministeriums unterstand. Die Oberaufsicht über jene restlichen Schulen, die zunächst noch beim Wirtschaftsministerium verbliebenen waren, erhielt das Ministerium für Volksbildung im Jahr 1937. Das berufliche Schulwesen einigende Berufsschulgesetz kam im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zustande, so daß für die einzelnen Schularten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft blieben. Daher sollten durch örtliche Maßnahmen Schulen oder Klassen verschmolzen oder eine Arbeitsteilung zwischen ihnen an solchen Orten realisiert werden, an denen durch das Nebeneinander verschiedener Schularten Doppeleinrichtungen entstanden waren oder zu entstehen drohten.
Die Entwicklung des sächsischen höheren Schulwesens war durch Expansion und Differenzierung ge-kennzeichnet. Die Zahl der Anstalten wuchs innerhalb eines Jahrhunderts von 13 auf 112 an, wobei seit dem 19. Jahrhundert neben dem humanistischen Gymnasium die Realschule, das Realgymnasium und die Oberrealschule aufkamen, die ihren Unterricht nicht mehr auf die alten Sprachen, sondern die neueren Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausrichteten. Mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller neunstufigen Anstalten zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gymnasium mit grundständigem Latein aus seiner Stellung als alleiniger Vorbereitungsstätte für die Universität verdrängt; die Realanstalten erlangten deutlich das Übergewicht. Eine weitere Differenzierung erfolgte durch die Zulassung der Reformanstalten mit ihrem lateinlosen Unterbau sowie der Einführung der Deutschen Oberschule. Schließlich entwickelte sich gesondert vom Knabenbildungswesen – aber dieselben Berechtigungen verleihend – das Mädchenbildungswesen, deren Hauptform die höhere Mädchenschule war; zum Abitur führten die drei- und sechsklassigen Studienanstalten. Die Gemeinschaftserziehung von Mädchen und Knaben war als Notbehelf nur ausnahmsweise dort zugelassen, wo keine Mädchenbildungsanstalt am Ort vorhanden war.
Nachdem das höhere Schulwesen im Jahr 1876 seine allgemeine gesetzliche Regelung erfahren hatte, befand es sich in einer latenten Schulreform. Im Verordnungswege waren immer wieder versuchsweise Neuerungen genehmigt worden. Eine tiefgreifende Reform des höheren Schulwesens sollte dann der im Jahr 1923 vom Ministerium für Volksbildung vorgelegte Einheitsschulplan bewirken, der eine je vierjährige Grundschule, Mittelschule und Oberschule vorsah. Während sich der Sächsische Lehrerverein und der Bund Entschiedener Schulreformer mit eigenen Konzeptionen an der Diskussion über den Gesamtaufbau des Schulwesen beteiligten, kämpfte der Sächsische Philologenverein für den Erhalt der höheren Schulen als eigenständige neunstufige Schulformen und schlug statt dessen die Vereinheitlichung des Unterbaues der Einzeltypen vor. Begleitet wurde der Kampf gegen die Einheitsschule wie die Ergebnisse der sozialistischen Schulreform überhaupt durch eine systematische Kampagne, die sogenannte „Hetze gegen die Volksschule“. Die Regierungsumbildung im Januar 1924 markierte das Ende der Einheitsschulbestrebungen.
Eine grundlegende programmatische Neuordnung erfuhr das höhere Schulwesen mit der im Jahr 1926 vorgelegten Denkschrift des Ministeriums für Volksbildung. Diese machte – im Gegensatz zu Preußen, das zu den entschiedenen Schultypen zurückgekehrt war – die mit der Differenzierung einhergehende und im System der Reformschulen wurzelnde Tendenz zur Vereinheitlichung der höheren Schulen zum leitenden Prinzip. Die Grundformen der höheren Schulen, die aus den praktischen Bedürfnissen des Lebens hervorgewachsen waren, drängten in ihrem Entwicklungsgang von sich aus zu einer gegliederten höheren Einheitsschule. Daraus ergab sich die Beibehaltung der neunstufigen höheren Lehranstalten bei weitestgehender Angleichung des Unter- und Mittelbaues (mit Englisch als grundständiger neuerer Fremdsprache), auf dem sich eine nach Berufskomplexen differenzierte, aber durch eine Gruppe von Kernfächern zusammengehaltene Oberstufe, aufbaute. Die notwendige Ergänzung erhielt dieses Programm durch den 1932 veröffentlichten Landeslehrplan, der nicht das Trennende der verschiedenen Schularten, sondern die Einheit der höheren Schule betonte. Indem er seine Vorschriften durch Rahmenlehrpläne nach Fächern gliederte und die Aufgaben der Schulgattungen durch Zusätze und Abstriche regelte, schuf er der Vereinheitlichung von innen heraus eine starke Grundlage. Eine Sondergruppe bildeten hier die Gymnasien und Realgymnasien (alten Stils) mit grundständigem Latein, die in ihrer Eigenart bestehen bleiben sollten, solange sie genügend Besucher fanden.
Direkte Rückwirkungen auf die Organisation des höheren Schulwesens hatten sich aus der Zu- und Abnahme seiner Besuchsziffern ergeben. Infolge der Verbreiterung des Rekrutierungsbereichs der höheren Schule hatte die Zahl der Schüler beständig zugenommen. Auf der Oberstufe hielt dieser Trend auch nach 1926 noch an, was zusätzlich dazu geführt hat, daß eine ständig wachsende Zahl von Abiturienten auf die Hochschulen strömte. Daß die Schüler – im Gegensatz zur Vorkriegszeit – immer länger auf der höheren Schule verweilten, stand in wesentlichem Zusammenhang mit Veränderungen im Berechtigungswesen, der Änderung der Funktion der höheren Schule sowie den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Seiten des Ministeriums für Volksbildung gab es nur ungenügende Mittel, dieser Entwicklung (der Überfüllung der höheren Schule und der Hochschule) entgegenzusteuern. So waren in erster Linie die Lehrer gehalten, die Schülerauslese auf allen Klassenstufen ständig zu verschärfen und nicht ausreichend begabte Schüler auf für sie geeignete Schullaufbahnen zu verweisen. Hierfür kamen die Einrichtungen des auf zehn Schuljahre bemessenen mittleren Schulwesens in Betracht, für das zur Attraktivitätserhöhung als neuer Schulabschluß die mittlere Reife geschaffen worden war.
Wegen der seit 1926 abnehmenden Gesamtschülerzahlen geriet das höhere Schulwesen in einen Schrumpfungs- bzw. Rückbildungsprozeß. Mit dem Rückgang der Anmeldungen für Sexta sowie der auf allen Klassenstufen zu verzeichnenden Abkehr von der höheren Schule griff in immer stärkerem Maße ein Prozeß der Abbröckelung des höheren Schulwesens von unten her und von innen heraus um sich. Unvermeidlich war daher, daß eine Anzahl neunstufiger Anstalten oder Züge eingehen, eine Anzahl zusammengelegt und eine weitere Anzahl zu sechsstufigen Anstalten zurückgebildet werden mußten. Wie der Abbau bzw. die Verschmelzung von Schuleinrichtungen zu erfolgen hatte, sollte in jedem Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.
Wechselseitige Reibungsflächen existierten im mittleren Schulwesen in allen Konstellationen zwischen Realschule, höherer Handelsschule, höherer Abteilung der Volksschule und Berufsschule. Vor allem die durch den Geburtenrückgang bedingte Nichtauslastung bestehender Schuleinrichtungen, die zumal immer mehr dieselben oder ähnliche Bildungsziele verfolgten, ließ die Konkurrenz um die Schulkinder entbrennen. Die höhere Schule wollte zur Kompensation des Sextanerrückgangs die durch die Schülerauslese (und wiederholten Schulgelderhöhungen) von den neunstufigen Anstalten abgeleiteten Schüler im eigenen Schulaufbau behalten, verfügte aber nicht mehr über die hier in Frage kommenden Realschulen, die in Zeiten der Konjunktur ausgebaut worden waren, so daß die Kinder vielfach die höhere Handelsschule oder die höheren Abteilungen der Volksschule besuchten. Zudem erhob nun auch die Berufsschule Anspruch auf das 8. Schuljahr sowie die sechs- und neunstufigen höheren Lehranstalten mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Vertreter aller Schulgattungen waren mit entsprechenden Grundsatzprogrammen hervorgetreten, um jeweils den eigenen Bereich als Pflegestätte eines besonderen Bildungsgutes für unentbehrlich zu erklären. Verbunden damit war der wechselseitige Vorwurf, jeweils nur auf den Ausbau der eigenen Schulform bedacht zu sein und zugleich in den Arbeitsbereich anderer Schulgattungen einzudringen, um die eigenen Betätigungsmöglichkeiten angesichts von Schülermangel, Spar- und Abbaumaßnahmen zu gewährleisten.
Im Ergebnis der Arbeit zeigt sich als wesentliches Entwicklungsmuster die Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens sowie der Schulverwaltung. Jedoch wirkte diese – abgesehen von den Bestrebungen 1923/1924 – nicht im Sinne eines organischen Gesamtaufbaues des Schulwesens (Einheitsschule). Vielmehr wurde unter Aufrechterhaltung der äußeren Gliederung – bei gleichzeitiger Schaffung von Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten – eine größere innere Geschlossenheit insbesondere im beruflichen, mittleren und höheren Schulwesen erstrebt und zum Teil verwirklicht.
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Aspekte zum Spannungsfeld von Bildung für nachhaltige Entwicklung und Kunstpädagogik (2004-2010)Weser, Melanie 28 June 2011 (has links) (PDF)
In der Bachelorarbeit werden im Rahmen des Studium der Kunstpädagogik an der Universität Leipzig auf Grundlage von Recherche, Quellenstudium, Erfahrungswissen und Synthese einige Aspekte zum Spannungsfeld von BNE und Kunstpädagogik vorgestellt, die einem breiten Publikum einen nachvollziehbaren Zugang sowie ein besseres Verständnis zum Themenkomplex „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ermöglichen sollen.
Dazu werden Rahmenbedingungen und entscheidende Dokumente im Kontext der UNESCO-Bestrebungen zur kulturellen Bildung identifiziert sowie Defizite und Reserven im Kontext der weiteren Ausprägung von BNE für den Bereich kunstpädagogischer Praxis abgeleitet.
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Skizzen zur kulturanthropologischen Begründung einer inklusiven (Fach-)DidaktikGiese, Martin 14 January 2019 (has links)
An der Schnittstelle zwischen Sport- und Behindertenpädagogik möchte die Arbeit Ansätze einer behindertenpädagogisch und kulturanthropologisch fundierten Theorie einer inklusiven Didaktik am Beispiel des Unterrichtsfachs Sport skizzieren. Ausgangspunkt der Argumentation ist dabei, dass die Sportpädagogik – wie andere Anwendungs- und Handlungswissenschaften auch – vielfach mit impliziten, gesellschaftlich vorformatierten Normvorstellungen wie etwa medial kolportierten Schönheits- und Fitnessideale hantiert. Gleichzeitig ist sie auch mit verborgenen (kultur-)anthropologischen Normvorstellungen konfrontiert. Es kann vermutet werden, dass diese häufig unreflektierten Normvorstellungen, möglicherweise insbesondere in der Sportpädagogik, der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf einer strukturellen Ebene potentiell entgegenwirken und ein exkludierendes Potential entfalten können. So erscheint es auf dem Weg zu einer inklusiven Fachdidaktik notwendig, diese immanenten Strukturen zunächst auf ihr inklusives bzw. exklusives Potential hin zu analysieren, um diskriminierende Strukturen in fachimmanenten theoretischen Modellierungen zu reflektieren und ggf. zu dekonstruieren. Als theoretisch explorative Studie findet dazu ein inter- bzw. transdisziplinärer Forschungsansatz Anwendung, der sich analytischer, texthermeneutischer Verfahren bedient, um auf der Folie der Disability Studies sowie des Ableismus immanente Inklusionshemmnisse zu dekonstruieren. / At the interdisciplinary interface between physical education and special education, the work aims to outline approaches to a theory of inclusive didactics founded on a pedagogic and cultural anthropology based on the example of PE. The point of departure for the argument is that sports education – like other application and action sciences – often deals with implicit, socially preformatted norms such as mediated beauty and fitness ideals. At the same time, it is also confronted with hidden (cultural) anthropological norms. It can be assumed that these often not reflected norms can potentially counteract the full participation of persons with disabilities at a structural level and have an exclusionary potential. On the way to inclusive didactics, it seems necessary to analyze these immanent structures first of all for their inclusive or exclusive potential in order to reflect and, if necessary, to deconstruct discriminatory structures in theoretical models that are inherent. As a theoretical explorative study, an interdisciplinary or transdisciplinary research approach is used, which uses analytical, text-hermeneutic methods to deconstruct intrinsic barriers to inclusion based on disability studies as well as on Ableism.
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Schulische politische Bildung in Deutschland und Polen. Eine kompetenzbasierte komparative Analyse der Leitfächer für politische Bildung anhand von Stundentafeln und Curricula allgemeinbildender staatlicher Schulformen der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II im Schuljahr 2019/20 / Scholastic political education in Germany and Poland. A competence-based comparative analysis of the key subjects for political education by means of the timetables and curricula of general state school types at primary, lower secondary and upper secondary level in the 2019/20 school year / Szkolna edukacja obywatelska w Niemczech i w Polsce. Analiza porównawcza oparta na kompetencjach kluczowych przedmiotów edukacji obywatelskiej na bazie ramowych planów nauczania oraz podstaw programowych dla szkół państwowych podstawowych i ponadpodstawowych ogólnokształcących w roku szkolnym 2019/20Djakowski, Paul January 2024 (has links) (PDF)
Politische Bildung übt nicht nur einen großen Einfluss auf die zukünftige Konstellation des politischen Systems aus, sondern beeinflusst ebenfalls das soziale Miteinander prägend. Damit werden entscheidende Weichen für die Entwicklung der Gesellschaft, der Nation und des Staates gestellt. Im Zuge dieses Prozesses durchläuft jeder junge Bürger einen politischen Bildungsweg an Schulen. Die Vorgaben darüber, wie schulische politische Bildung auszusehen hat und welche Kompetenzen Schüler in diesem Zusammenhang erwerben sollen, geben die Kultus- bzw. Bildungsministerien in Curricula vor, verbindlich für alle Lehrer. Durch eine komparative Analyse der Curricula kann damit eindeutig die staatlich vorgegebene politische, gesellschaftliche und soziale Richtung festgestellt werden, die junge Menschen einschlagen sollen. Welche edukativen Ziele der politischen Bildung werden verfolgt? Was sollen Schüler lernen, um mit diesen Kompetenzen die Zukunft ihres Kollektivs zu gestalten? Wo liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier Staaten, in unserem Fall Deutschlands und Polens, im Hinblick auf die schulische politische Bildung? Beantwortet werden diese Fragestellungen durch das Anwenden zweier Methoden der qualitativen Sozialforschung, der komparativen Inhaltsanalyse, zum einen der strukturierenden zum anderen der induktiven. Davor erfolgt eine komparativ quantitative Untersuchung, die den Umfang der Unterrichtszeit in den Leitfächern für politische Bildung in allen Bundesländern und in Polen vergleicht, was einer empirischen Totalerhebung der komplex umfangreichen Daten entspricht. Die quantitativen Forschungsergebnisse zeigen deutliche Differenzen zwischen Deutschland und Polen, in einem der beiden Staaten wird signifikant mehr Zeit für politische Bildung im Leitfach dieser Disziplin investiert als im anderen. Anhand der qualitativen Daten ist zu erkennen, dass einerseits eine gemeinsame Grundbasis von Kompetenzen der politischen Bildung zwischen Deutschland und Polen besteht. Anderseits stechen in beiden Ländern eindeutige Unterschiede hervor, deren Ursprung zum einen historische Erfahrungen der Nationen und Staaten abbildet, zum anderen aktuell gegensätzliche politische Interessen untermauert. / Political education not only exerts a major influence on the future constellation of the political system, but also has a formative influence on social interaction. It sets the course for the development of society, the nation and the state. In the course of this process, every young citizen undergoes political education at school. The curricula set out by the ministry of education and cultural affairs are binding for all teachers and specify what political education at school should look like and what skills pupils should acquire in this context. Through a comparative analysis of the curricula, the political, societal and social direction that young people should take can be clearly determined by the state. What are the goals of political education? What should pupils learn in order to use these skills to shape the future of their collective? What are the similarities and differences between two countries, in our case Germany and Poland, with regard to political education in schools? These questions are answered by applying two methods of qualitative social research, comparative content analysis, one structuring and the other inductive. This is preceded by a comparative quantitative study that compares the amount of teaching time in the key subjects for political education in all German federal states and in Poland, which corresponds to a complete empirical survey of the complex and extensive data. The quantitative research results show clear differences between Germany and Poland; in one of the two countries, significantly more time is invested in political education in the key subject of this discipline than in the other state. The qualitative data shows that, on the one hand, there is a common basis of competencies in political education between Germany and Poland. On the other hand, clear differences stand out in both countries, the origin of which reflects the historical experiences of the nations and states and underpins opposing political interests. / Edukacja obywatelska nie tylko wywiera znaczący wpływ na przyszłą konstelację systemu politycznego, ale także ma formacyjne oddziaływanie na interakcje społeczne. Wyznacza ona kierunek rozwoju społeczeństwa, narodu i państwa. W trakcie tego procesu każdy młody obywatel odbywa edukację obywatelską w szkole. Wydane przez ministerstwo edukacji podstawy programowe, które są wiążące dla wszystkich nauczycieli, określają, jak powinna być realizowana edukacja obywatelska w szkole i jakie umiejętności uczniowie powinni nabyć w tym zakresie. Na podstawie analizy porównawczej szkolnych podstaw programowych można jasno określić kierunek oraz postawę polityczną i społeczną, jaką wobec państwa powinni obrać młodzi ludzie. Jakie są cele edukacji obywatelskiej? Czego uczniowie powinni się nauczyć, aby wykorzystać zdobyte kompetencje do kształtowania swojego środowiska? Jakie są podobieństwa i różnice między Niemcami a Polską w odniesieniu do szkolnej edukacji obywatelskiej? Odpowiedzi na te pytania udzielono stosując dwie metody jakościowe w obszarze badań społecznych, to znaczy porównawczą analizę treści strukturyzującej i indukcyjnej. Poprzedza je porównawcze badanie ilościowe, którego celem jest porównanie czasu przeznaczonego na nauczanie przedmiotów istotnych dla edukacji obywatelskiej we wszystkich krajach związkowych w Niemczech oraz w Polsce, co pozwala ostatecznie ukazać model działania edukacji obywatelskiej stworzony na podstawie badań empirycznych i analizy danych zastanych. Badania ilościowe wskazują na istotne różnice między Niemcami a Polską. W Niemczech więcej czasu poświęca się na edukację obywatelską w ramach głównego przedmiotu tej dyscypliny niż w Polsce. Z badań jakościowych wynika, że z jednej strony istnieje wspólna podstawa katalogu kompetencji w edukacji obywatelskiej w Niemczech i Polsce, z drugiej zaś strony w obu krajach uwidaczniają się wyraźne różnice, które odzwierciedlają historyczne doświadczenia narodów i państw oraz leżą u podstaw przeciwstawnych interesów politycznych.
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