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Rezension zu: Alexis Fritz, Christof Mandry, Ingo Proft, Josef Schuster (Hrsg) (2021) Digitalisierung im Gesundheitswesen. Anthropologische und ethische Herausforderungen der Mensch-Maschine-Interaktion: Jahrbuch für Moraltheologie, Bd. 5, Herder, Freiburg i.Br. u. a., 248 Seiten, 40 €, ISBN 978-3451387647

Diebel-Fischer, Hermann 17 June 2024 (has links)
Rezensiert wird das Werk: Alexis Fritz, Christoph Mandry, Ingo Proft, Joseph Schuster, Hrsg., 2021. Digitalisierung im Gesundheitswesen: Anthropologische und ethische Herausforderungen der Mensch-Maschine-Interaktion. Freiburg i. Br.: Herder. Jahrbuch für Moraltheologie. Band. 5. ISBN 978-3451387647.
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The Social Impact of HIV-Seropositivity and Antiretroviral Treatment on Women in Tanga, Tanzania. A Qualitative Study.

Bohle, Leah F. 13 November 2017 (has links)
No description available.
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Erstellung einer computerbasierten Lernumgebung zum Thema „Gesundheitswesen in Deutschland“

Gläßer, Jana 31 March 2011 (has links) (PDF)
Die Bachelorarbeit dokumentiert die Entwicklung eines computerbasierten Lernangebots zum Thema „Gesundheitswesen in Deutschland“, welches als Untersuchungsmaterial in einer experimentellen Studie eingesetzt werden soll. Das Lernziel der Probanden ist, so viel wie möglich über Gesetze und Bestimmungen der Gesundheitsreform herauszufinden, um die Aufgabenbearbeitung und Lernzielerreichung erfolgreich zu absolvieren. Der erste Teil stellt die pädagogisch-psychologisch fundierte theoretische Konzeption eines computerbasierten Lernangebots dar. Dabei werden zunächst theoretische Grundlagen zum E-Learning, Instruktionsdesign, selbstgesteuerten Lernen und unterstützenden Lernaktivitäten gelegt. Danach erfolgt die Vorstellung von Lern- und Testaufgaben als eine Möglichkeit der Selbstregulation. Dabei wird besonders auf die formalen Aspekte von Aufgaben, das Generieren von Lehrzielen sowie die Konstruktion von fehlerbasiertem Feedback eingegangen. Im zweiten Teil erfolgt die darauf aufbauende praktische Umsetzung: Auf Basis des konzipierten Instruktionsdesigns erfolgt die Erarbeitung von Lernaktivitäten, welche von den Versuchspersonen zur Selbststeuerung ihrer Lernprozesse genutzt werden können. Dafür werden insbesondere Lernaufgaben zur fakultativen selbstständigen Wissensüberprüfung sowie Testaufgaben zur Erfassung des Wissenszuwachses konstruiert. Im Anhang sind die zum Thema „Gesundheitswesen in Deutschland“ entwickelten Lehrziele, konstruierten Aufgaben und dazugehöriges Feedback enthalten.
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Untersuchung zum Risikoprofil hinsichtlich einer Sensibilisierung mit Rinderallergen unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Rinderrassen / Risk profile research regarding the sensitization with cow allergen in consideration of different cow breed

Junghans, Carsten 01 July 2010 (has links)
Grund der Studie: Landwirte tragen eines der höchsten Risiken an berufsbedingtem Asthma zu erkranken, wobei die Allergene vom Rind eine entscheidende Rolle spielen. Das Wissen bezüglich Risikoprofile und Prävention ist sehr gering. Es herrscht aber eine Diskrepanz zwischen klinischer und Labordiagnostik, d.h. eindeutige klinische Reaktionen finden keine Bestätigung durch Allergietestung mit kommerziellen Extrakten. Patienten berichten auch, unterschiedliche Reaktionen auf unterschiedliche Rassen zu zeigen. Noch gibt es aber keine Studien zu rassespezifischen Unterschieden.Ziel der vorliegenden Arbeit: Vergleich verschiedener Extrakte (kommerzielle und eigene) mittels SDS-Page und dem Vergleich der erhaltenen Proteinmuster. Die eigenen Extrakte berücksichtigen die verschiedenen Rinderrassen der betroffenen Landwirte in Süd- und Norddeutschland. Und Nachweis eines möglichen individuellen Sensibilisierungsmusters der betroffenen Landwirte unter Berücksichtigung dieser beschwerdeauslösenden Rinderrassen.Klinische Aspekte: Untersuchung mit den Seren von 42 symptomatischen Landwirten (16 weibliche und 26 männliche Landwirte im Alter zwischen 25 und 74 Jahren), aus dem norddeutschen (Niedersachsen) sowie dem süddeutschen (Bayern und Baden-Württemberg) Raum kommend. Alle hatten eindeutigen klinischen Symptomen der Rinderhaarallergie.Material und Methoden: Die verwendeten Rinderhaare für diese Untersuchungen stammen von eigenen Tieren der erkrankten Landwirte oder, wenn die Rinderhaltung bereits aufgegeben war, von Haaren reinrassiger Rinder aus Zuchthöfen verwendet. Insgesamt wurden Haare von 8 Rinderrassen verwendet.Durchführung: In durchgeführten Voruntersuchungen wurde die Spezifität dieser Immunblotexperimente durch Negativkontrollen nachgewiesen (Probanden mit RAST-Klasse 0, ohne keine klinische Allergiesymptomatik, immer in der Stadt gelebt, keine Tierhaltung) Die Proteine wurden von Rinderhaaren extrahiert, der Proteingehalt der Lösung bestimmt und anschließend erfolgte die Durchführung von SDS-Page und Immunblot. Die Reaktivität zwischen kommerziellen Extrakten und den selbst hergestellten Extrakten konnte so verglichen und mit auch dem Proteinangebot verglichen werden. Dieses Procedere für jeden Landwirt durchgeführt.Ergebnisse: Die Auswertung der SDS-Polyacrylamid-Gele ergab keine relevanten Unterschiede innerhalb der kommerziellen Extrakte und nur geringe Differenzen zwischen den einzelnen Extrakten I bis IV. Die Färbungen fanden sich eher im Nierdermolekularbereich und bei 20 kDa (Bos d2). Es konnten auch keine relevanten Unterschiede innerhalb der selbst hergestellten Extrakte dargestellt werden, aber zum Teil deutliche Differenzen zwischen den unterschiedlichen Rassen. Die am intensivsten gefärbten Banden für alle Extrakte waren auch bei 20 kDa (Bos d 2). Ebenfalls intensive Färbungen für alle Extrakte lagen im Molekulargewichtsbereich von 20 bis 28 kDa. Deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen konnte im Molekulargewichtsbereich von << 14 und < 14 kDa und zwischen 30 und 67 kDa (also im niedrigen und mittleren MW) dargestellt werden. Ein wichtiges Ergebnis dieser Studie ist der Nachweis, dass 32 % der Landwirte mit eindeutigen Symptomen einer Rinderhaarallergie, aber negativer klinischer Diagnostik mittels kommerzieller Extrakte im Immunblot Reaktionen ihres Serums mit den selbst hergestellten Extrakten zeigen. Des Weiteren bestätigen die erlangten Ergebnisse auch die hohe allergologische Relevanz der in der Literatur beschriebenen Proteine bei 20 und 22 kDa, zeigen aber auch für die selbst hergestellten Extrakte eine immunologische Reaktion in anderen Molekulargewichtsbereichen. Die eingangs aufgestellte Hypothese eines möglicherweise rassespezifischen Sensibilisierungsmusters lässt sich dagegen nicht aufrechterhalten. Rassespezifische Unterschiede konnten sich keiner bestimmten Systematik zuordnen lassen, eher individuelle Sensibilisiereungsmuster ohne Bezug zur Rasse. Hypothese: In den kommerziellen Extrakten sind nicht mehr alle für eine Sensibilisierung relevanten Proteine repräsentiert oder haben durch eine mögliche Procezierung bei der Herstellung ihre immunologische Reagibilität eingebüßt.
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Development and Gender Inequality / Development and Gender Inequality

Lamanna, Francesca 01 July 2010 (has links)
No description available.
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Die Auswirkungen der Risikopotentialanalyse auf ein Alten- und Pflegeheim als Totale Institution / The impact of the risk potential analysis on a nursing home as a Total Institution

Pöschel, Klaus 13 November 2013 (has links)
Die Auswirkungen der Risikopotentialanalyse auf ein Alten- und Pflegeheim als Totale Institution. Heutzutage gehören Alten- und Pflegeheime zu den Wohnformen im Alter, die aus unserem Alltag in Deutschland nicht mehr wegzudenken sind. Sie bieten einer ständig älter werdenden Bevölkerung ein umfassendes Angebot an Betreuungs- und Versorgungssicherheit. Da die angebotene Qualität dieser Dienstleistung zwischen einzelnen Anbietern recht unterschiedlich ausfällt, ist der Gesetzgeber seit Gründung der Pflegeversicherung bemüht, die Leistungen für die Qualität der angebotenen Pflege und Betreuung durch allgemeine Vorgaben zu sichern und zu verbessern. Dazu wurde die Pflegeprozessmethode mit einer die Pflegequalität fördernden Pflegedokumentation als Verpflichtung vorgeschrieben. In den vergangenen Jahren – bedingt durch die demografische Entwicklung, aber auch durch veränderte gesetzliche Vorgaben – hat sich die Bewohnerstruktur in Alten- und Pflegeheimen verändert. Dort nimmt der Anteil multimorbider Bewohner und solchen mit einer ausgeprägten Demenz stetig zu. Eine der Möglichkeiten, sich auf die verändernden Pflege- und Betreuungsbedürfnisse der Bewohner, wie auch die anwachsenden Anforderungen des Gesetzgebers, einzustellen, besteht darin, häufig vorkommende Bereiche der Pflege- und Betreuung als Risikopotenziale zu benennen. Mit der Methode der Risikopotenzialanalyse werden Pflegefachkräfte unterstützt, für den einzelnen Bewohner die festgelegten Risikopotenziale in ihrer Ausprägung zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Unterstützt wird ein solches Vorgehen z.B. durch das RiP® Managementsystem, durch transparente Definitionen der einzelnen Risikobereiche, Kriterien zur Gewichtung und Vorschläge für mögliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Die vorliegende Studie untersucht die Einführung der Risikopotentialanalyse auf das Alten- und Pflegeheim vor dem Hintergrund des soziologischen Konzepts der Totalen Institution. In der vorliegenden hypothesenprüfenden Evaluationsstudie wurde die Wechselwirkung zwischen der Risikopotenzialanalyse als Instrument zur Systematisierung der Prozessgestaltung in einem Alten- und Pflegeheim und den Merkmalen einer Totalen Institution untersucht. Da das Forschungsfeld auf eine Einrichtung begrenzt war und um die dort gegebene Komplexität abzubilden, wurden im Sinne einer methodologischen Triangulation unterschiedliche Methoden der empirischen Sozialforschung angewandt. Es wurden Experteninterviews mit Bewohnerinnen und Bewohnern geführt und ausgewertet. Mit den Mitarbeitenden wurden sowohl Experteninterviews wie auch eine Gruppendiskussion zur Ergebnisvalidation geführt und ebenfalls ausgewertet. Als weitere Methode wurde eine empirische Inhaltsanalyse der Pflegeprozessplanungen vor und 18 Monate nach der Einführung der Risikopotenzialanalyse vorgenommen. Danach wurden in einem letzten Schritt die vorliegenden Ergebnisse zur Risikopotenzialanalyse hinsichtlich ihrer Wechselwirkung auf ein Alten- und Pflegeheim und dessen Merkmale als Totale Institution diskutiert. Als zentrales Ergebnis wurde dabei herausgearbeitet, dass es eine Wechselwirkung zwischen der Risikopotenzialanalyse als Instrument zur Prozessgestaltung in einem Alten- und Pflegeheim und dessen Merkmalen als Totale Institution gibt. Diese Wechselwirkung begründet sich zunächst in einem allumfassenden ordnungsrechtlichen Rahmen, der durch seine Anforderungen und Vorgaben eine gleichermaßen abmildernde, verstärkende und nicht zuletzt stabilisierende Wirkung auf die Merkmale des Heims als Totale Institution entfaltet. Die Risikopotenzialanalyse (RIP) selbst wirkt sich durch ihren Aufbau und ihre Struktur für die Anwendung im Pflegeprozess unterstützend auf diese Merkmale aus, denn für den einzelnen Bewohner lassen sich die täglichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen nun transparenter und strukturierter planen als vorher. Auf dieser Grundlage wird es dem Personal erleichtert, für die Durchführung der geplanten Maßnahmen zu sorgen. Die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungspläne lassen sich für einen Bereich in einem einzigen rationalen Plan vereinigen, z.B. in einer Plantafel. Andererseits wirkt sich die RIP positiv auf die Wahrnehmung des einzelnen Bewohners und die schriftliche Dokumentation aus. Wurde vor der Einführung (t1) die Qualität der Pflegeprozessplanungen mit einer Gesamtnote von 3,31 bewertet, so hob sich der Notendurchschnitt 18 Monate später (t2) auf 2,45. Für Mitarbeitenden hat sich die RIP als geeignetes Analyse- und Unterstützungsinstrument für die Pflege- und Betreuungsplanung herausgestellt. Sie profitieren von der klar vorgegebenen Struktur von RIP, an der sie sich orientieren können. Das gibt ihnen Sicherheit, aber auch Klarheit für die Beschreibung und Planung der erforderlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Wurden zum Zeitpunkt t1 nur 17 der 32 möglichen Risikobereiche eingeschätzt, so waren es zu t2 im Durchschnitt 31. Diese deutliche Verbesserung zeigt sich auch in der Bewertung der Handlungsanleitung für die geplanten Maßnahmen, die von einer Bewertung von 3,35 auf einen Mittelwert von 2,32 anstieg. Damit profitieren die Bewohner von dieser Entwicklung, auch wenn für sie der Dokumentationsaspekt neben den Erwartungen an die praktische Umsetzung keine Rolle spielt. Darüber hinaus profitieren die Bewohner indirekt davon, dass durch eine risikoorientierte Sichtweise des Personals die Wahrnehmung der Bewohner systematischer und damit individueller geworden ist. Wurden anfänglich nur 53% der Risikopotenziale erfasst und eingeschätzt, stieg der Wert bei der zweiten Messung auf insgesamt 97% an. Wurden zu t1 durchschnittlich 2,27 Pflegesymptome mit 4,51 Ressourcen beschrieben, so stieg als Zeichen der individuelleren Wahrnehmung der Wert zu t2 im Durchschnitt auf 3,77 Pflegesymptome und 5,17 Ressourcen an. Diese individuellere Wahrnehmung der Bewohner nützt den Mitarbeitenden und den Bewohnern gleichermaßen. Die Mitarbeitenden profitieren von einer verbesserten Dokumentation dahingehend, dass ihnen nun individuellere Informationen ihrer Bewohner zur Verfügung stehen. Aber die Entscheidung, ob und welche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen die Pflegekraft für den Pflegekontakt nutzt, fällt hingegen erst im situativen Erleben des Bewohners. Die Bewohner selbst nehmen die Bemühungen der Mitarbeitenden wahr und verlassen sich auf deren Expertise und Erfahrung. Das tun sie aus der Beobachtung heraus, dass das Personal auch dann individuell angemessene Entscheidungen für Pflege- und Betreuung trifft, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
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Gesundheitsbezogene Lebensqualität bei Tumorpatienten unter besonderer Berücksichtigung krebsassoziierter Fatigue / Analyse eines Kollektivs von 1800 Tumorpatienten in Deutschland / Health Related Quality Of Life of cancer patients with emphasis on Cancer Related Fatigue / Analysis of a cohort of 1800 cancer patients in Germany

Mendoza Schulz, Laura 24 October 2016 (has links)
In Anbetracht steigender Inzidenzraten für Tumorerkrankungen, bei gleichzeitig steigenden Überlebensraten, gewinnt die Frage nach der verbleibenden gesundheitsbezogenen Lebensqualität (HRQOL) im klinischen Alltag immer größere Bedeutung. Für einige HRQOL- Domänen bzw. Symptom-Items konnte bereits gezeigt werden, dass diese mit der Überlebenszeit von Patienten korrelieren bzw. Prädiktoren für längeres Überleben sind. Ziel der vorliegenden Studie war es die gesundheitsbezogenen Lebensqualität (HRQOL) bei einer großen Kohorte (N=1879) deutscher Tumorpatienten zu untersuchen. Mit Hilfe des Fragebogens EORTC QLQ-C30 (Version 3.0) wurde die physische Funktion, Rollenfunktion, emotionale Funktion, kognitive Funktion, soziale Funktion, Fatigue und die globale Lebensqualität gemessen. Aus der Krankenakte der betreffenden Patienten wurden relevante soziodemographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Nationalität, Body-Mass-Index) und klinische Merkmale (Diagnose, TNM- Stadium, Therapieform, Intervall seit Diagnose, Rehabilitationsmaßnahme) extrahiert und statistisch ausgewertet. Wir stellten fest, dass die Tumorpatienten in allen HRQOL-Domänen starke Beeinträchtigungen im Vergleich zur gesunden deutschen Allgemeinbevölkerung zeigen. In besonderem Maße zeigten sich jüngere Tumorpatienten (≤59Jahre) beeinträchtigt. Weiterhin sahen wir klinisch relevante Beeinträchtigungen bei Patienten mit einer Therapiekombination aus Radio- und Chemotherapie, Patientinnen mit Brustkrebs und Tumoren des weiblichen Genitaltrakts und Patienten mit Migrationshintergrund aus Südosteuropa. Im gesamten Patientenkollektiv stellten wir eine überdurchschnittlich hohe Ausprägung von Fatigue (CRF) fest. Aufgrund der gemessenen Beeinträchtigungen der HRQOL, sowie der hohen Ausprägung von CRF sollten den betroffenen Patienten möglichst frühzeitig zusätzliche spezifische Therapie-Angebote unterbreitet werden, wie z.B. eine onkologische Rehabilitation und psycho-onkologische Therapiemaßnahmen, denn diese Intervention zeigte eine klinisch relevante Verbesserung in allen HRQOL-Domänen. Die routinemäßige Erfassung der subjektiven Lebensqualität der Betroffenen stellt in unseren Augen eine wichtige Zielgröße dar, welcher in der Routineversorgung neben objektiven Befunden (wie Tumoransprechen usw.) viel mehr Beachtung geschenkt werden sollte.
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Patienten- und Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen Deutschlands, Finnlands und Polens / Patient and Citizen Participation in Different Health Care Systems / The Cases of Germany, Finland and Poland

Rega, Insa Mareike 19 December 2005 (has links)
No description available.
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Krankheitserfahrungen im Internet als Informationsquelle und Hilfe / Evaluation der Internetseite www.krankheitserfahrungen.de / Online health experiences as a tool for information and support / Evaluation of the website www.krankheitserfahrungen.de

Schierholz, Henriette Marie 26 October 2016 (has links)
Hintergrund: Im Umgang mit einer chronischen Erkrankung suchen Patienten im Internet oft nach Erfahrungsberichten von anderen Betroffenen. Internetseiten mit Patientenerfahrungen können Unterstützung bieten, das Gesundheitsverhalten beeinflussen und Entscheidungshilfe in medizinischen Fragen sein. Eine Evaluation derartiger Internetangebote ist aber notwendig, um ihre tatsächliche Qualität und den Nutzen für Patienten bewerten zu können. Exemplarisch sollte in einer Querschnittsstudie untersucht werden, wie Patienten mit einer chronischen Erkrankung das Internetportal www.krankheitserfahrungen.de bewerten. Methode: Insgesamt 119 Personen mit einer chronischen Erkrankung nahmen an der Studie teil. Sie beurteilten die Internetseite mit dem eHealth Impact Questionnaire (eHIQ). Das Nutzerverhalten der Teilnehmer wurde durch Logfiles aufgezeichnet. Zusätzlich wurden soziodemographische Merkmale und die gesundheitsbezogene Lebensqualität mit dem SF-12 erhoben. Ergebnisse: Frauen neigten eher dazu, Krankheitserfahrungen im Internet mit anderen zu teilen (p=,015). Im eHIQ zeigte sich eine positive Bewertung der Internetseite, besonders im Bereich Information und Darstellung. Dies bestätigte auch das Nutzerverhalten der Teilnehmer. Die Hälfte verweilte länger auf der Webseite als von der Studienleitung vorgegeben. Aufgerufen wurden besonders Webseiten-Inhalte, die zur eigenen Erkrankung passten. Teilnehmer mit einem höheren Bildungsabschluss sahen sich mehr Interviewausschnitte (p=,022) und Thementexte (p=,006) an. Prädiktoren für eine positive Bewertung der Webseite waren eine offenere Haltung zum Teilen von Krankheitserfahrungen im Internet (OR=1,039; p=,004) und ein höherer Bildungsabschluss (OR=2,100; p=,098). Schlussfolgerungen: Internetseiten wie krankheitserfahrungen.de scheinen dem Bedürfnis von Patienten nach Erfahrungsaustausch im Internet gerecht zu werden. Die gewählte Präsentationsmethode der Inhalte entspricht offensichtlich eher dem Interesse nach Informationsrecherche unter Patienten mit höherem Bildungsabschluss. Andere potentielle Nutzer würden wahrscheinlich eine größere Interaktivität – statt Informationen – bevorzugen. Die hier vorgelegte Evaluation eines Internetportals mit Patientenerfahrungen belegt exemplarisch den Nutzen und zeigt konkrete Verbesserungspotentiale auf.
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Korruption und Kick-backs im Gesundheitswesen

Woskowski, Silvia 05 July 2021 (has links)
Während die Bestechung und Bestechlichkeit von, in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzten, als Folge des „Herzklappenskandals“ und der darauf beruhenden Reform des Korruptionsstrafrechts bereits seit 1997 nach den §§ 331 ff. StGB strafbar sind, unterfielen niedergelassene Vertragsärzte auch nach der Rechtsprechung des Großen Strafsenats bis zum Inkrafttreten der §§ 299a ff. StGB am 04.06.2016 nicht den Korruptionsdelikten. Thematisch damit verbunden war und ist die Frage, ob Vorteilsgewährungspraktiken in diesem Bereich vom Tatbestand der Untreue erfasst sein könnten. Ihrer Beantwortung dient der erste Teil der Arbeit. Der zweite Teil fokussiert die Relevanz der Korruptionsvorschriften für das gewählte Arbeitsthema. Die Einbettung der Gesamtthematik in den Kontext der Korruptionsdelikte führt die Ausgangsbetrachtungen zur Untreue fort und ergänzt diese durch eine Bewertung nach den neuen Gesetzesregelungen. Das gewählte Arbeitsthema zeigt, wie wesentlich die Beschäftigung mit den relevanten Normen des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung für die strafrechtlichen Bewertungen in diesem Bereich ist. Dies gilt umso mehr, wenn mit sozial- und beziehungsweise oder berufsrechtlichen Verstößen strafrechtliche Konsequenzen einhergehen und die fehlerhafte Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen anderer Rechtsbereiche zwangsläufig auch zu falschen strafrechtlichen Schlussfolgerungen führt. Dieser Kritik sieht sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Vertragsarztuntreue ausgesetzt. Auch hier wurden die Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts nicht mit der notwendigen Sorgfalt eruiert und stattdessen eine - seit mehreren Jahren - nicht mehr vertretene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Grundlage der strafrechtlichen Bewertungen gemacht. Dass dies weder den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, noch mit den sozial- und strafrechtlichen Vorgaben vereinbar ist, zeigen die Ausführungen der Arbeit. In der Form eines kritischen Ausblicks werden abschließend, die Grenzen zulässiger verordnungsbezogener Vergütungen durch die Krankenkassen aufgezeigt und deren strafrechtliche Relevanz eingeordnet. Letzteres erfolgt am Beispiel eines Vertrags zur Förderung sog. biosimilarer Arzneimittel durch die Zahlung einer prozentualen Einsparbeteiligung als Gegenleistung für deren bevorzugte Verordnung. Die Konstellation verdeutlicht, dass auch die monetäre Einflussnahme der Krankenkassen auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte strafrechtsrelevante Wirkung haben kann, wenn sie zu unberechtigten Wettbewerbsverzerrungen führt. / As a consequence of the so-called “heart valve scandal”, and the reform of the German criminal law on corruption that followed in the wake of the scandal, it has been a criminal offence under sections 331 et seqq. of the German Criminal Code [Strafgesetzbuch – StGB] since 1997 to give bribes to medical practitioners employed in public hospitals, or for such medical practitioners to take bribes. However, until sections 299a et seqq. StGB entered into force on 4 June 2016, acts committed by medical practitioners in private practices were not deemed to be corruption offences under the Criminal Code. This was also affirmed by the case-law of the Grand Criminal Panel of the German Federal Court of Justice [Großer Senat für Strafsachen]. A topic that has been repeatedly discussed in connection with the aforementioned issue is whether the practice of granting benefits in healthcare might constitute an offence of embezzlement. The first part of this dissertation provides an answer to that question. The second part focuses on the significance that corruption provisions have for the topic discussed herein. Following the initial analysis of the issue of embezzlement mentioned, this issue is expanded by a discussion of the overall topic in the context of corruption offences, supplemented by an assessment of the topic in the light of new legislation introduced. An analysis of the topic chosen for this dissertation shows how important it is to study the relevant legal provisions of the law on statutory health insurance in order to be able to carry out an assessment of the topic from the perspective of criminal law. This applies all the more so in cases where a breach of social law and/or the law of professional rules and regulations might have consequences under criminal law, and the faulty application of applicable legal rules from legal areas outside criminal law would inevitably also lead to wrong conclusions being drawn on the basis of criminal law. The case-law of the German Federal Court of Justice [Bundesgerichtshof] on so-called “embezzlement by medical practitioners in private practice” [Vertragsarztuntreue] has been criticised in this respect. The Federal Court of Justice did not take account of the specifics of German social security law in a sufficiently diligent manner, and instead used outdated case-law of the German Federal Social Court [Bundessozialgericht] as a basis for its criminal-law assessment—precedents that were overruled by the Federal Social Court itself many years ago. This dissertation shows that this does not meet the requirements of the German Federal Constitutional Court [Bundesverfassungsgericht] and that such an approach is incompatible with requirements under social and criminal law. Finally, the limits of admissible prescription-related remuneration by health insurances are discussed and demonstrated from a critical, future-oriented perspective, together with the significance these limits have from a criminal law perspective. The significance of such limits is discussed using as an example a selective-agreement model designed to promote so-called “biosimilar medicines” by paying medical practitioners a percentage of the savings achieved in return for practitioners prescribing such medicines rather than more expensive ones. The circumstances discussed illustrate that the monetary influence that health insurances exert over the way in which medical practitioners in private practice prescribe such things as medicines may have consequences under criminal law if such influence may lead to competition being distorted. In the light of the above, health insurances should not be provided with additional criminal-law-related exceptional provisions that would enable them to exert further influence over the neutrality of decision-making in the area of medical prescriptions.

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